Lageberichterstattung
Der Stab meinte, dass das endgültige Dokument nicht bindend sei (d.h. es kein Standard sein wird) und schlug vor, es IFRS-Praxisverlautbarung: Lageberichterstattung zu nennen. Dementsprechend muss ein Unternehmen das endgültige Dokument nicht befolgen, um die Übereinstimmung seiner Bilanzierung mit den IFRS zu erklären. Der Board stimmte dem zu.
Der Stab meinte, dass das endgültige Dokument nicht großartig anders aussehen werde als der letztes Jahr veröffentlichte Entwurf. Er bat den Board um Erlaubnis, mit dem Abstimmungsprozess beginnen zu dürfen. Vorbehaltlich einiger Formulierungsvorschläge und des Abstimmungsprozesses wird die Veröffentlichung des endgültigen Dokuments für Ende Oktober dieses Jahres erwartet.