Finanzinstrumente: Wertberichtigungen

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Behandlung ursprünglich erwarteter Verluste

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Der Board setzte seine erneuten Beratungen zum Standardentwurf Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Modells erwarteter Verluste auf offene Portfolien fort.

Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Board darauf, einen Ansatz fertigzustellen, demzufolge ursprüngliche Schätzungen erwarteter Verluste über die Laufzeit des Portfolios verteilt würden. Der Board argumentierte, dass dieser Ansatz mit der Wirkungsweise des Vertrags in Einklang stünde, weil der erwartete Verlust in der Marge des Instruments reflektiert (und durch diese abgedeckt) würde. Der Board meinte ferner, dass, falls ein Instrument nicht zum beizulegenden Zeitwert bepreist worden sei, eine Anpassung erforderlich wäre, da alle finanziellen Vermögenswerte nach IFRS bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert angesetzt würden (z.B. eine Anpassung für ein zinsloses Darlehen). Der Board wies den Ansatz zurück, demzufolge die Erfassung eines Verlusts am Tag 1 erforderlich würde.

Der Board verständigte sich zudem darauf, mit einem Ansatz fortzufahren, bei dem die ursprüngliche Schätzung des erwarteten Verlusts unter Anwendung eines nicht-integrierten Effektivzinses (effective interest rate, EIR) verteilt würde (d.h. Entkopplung - getrennte Berechnung des vertraglich EIR und der erwarteten Verluste). Der Board meinte, dass der integrierte EIR-Ansatz in der Praxis schwer umzusetzen sei und die Entkopplung die operationellen Sachverhalte, die von den Adressaten aufgeworfen worden seien, lindern sollte (in Einklang mit den Schlussfolgerungen des beratenden Expertenpanels). Der Stab meinte, dass die Methode der Entkopplung auf der nächsten IASB-Sitzung im Oktober erörtert werde.

Der Stab meinte zudem, dass der entkoppelte Ansatz nicht alle operationellen Sachverhalte im Hinblick auf das Modell der erwarteten Verluste und dessen Anwendung auf offene Portfolien lösen würde und dass die Behandlung der erneuten Schätzung der erwarteten Verluste Gegenstand einer Erörterung zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt sein würde.

Schließlich erörterte der Board das Wahlrecht, einen integrierten EIR-Ansatz zu verwenden, falls ein Unternehmen über die Daten und Ressourcen verfügt, um erwartete Verluste im Wege eines einzigen integrierten Ansatzes zu berechnen. Nach einer bedeutenden Diskussion beschloss der Board, diesen Sachverhalt erst zu behandeln, nachdem das Modell finalisiert worden sei, da zukünftige Entscheidungen (z.B. die erneute Schätzung erwarteter Verluste) Konsequenzen auf die Anwendbarkeit der Berechnung eines integrierten EIR nach sich ziehen mögen.

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