Saldierung von Vermögenswerten und Schulden

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Der Stab stellte dem IASB und dem FASB die Ergebnisse der Einbindungsaktivitäten vor, die im Juli und August 2010 in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durchgeführt worden waren. Diese Einbindungsaktivitäten umfassten Zusammenkünfte mit Analysten von Anlagenverwaltungsgesellschaften, Investmentbanken und Ratingagenturen sowie eine on-line durchgeführte Nutzerumfrage. Der FASB war außerdem mit seinem beratenden Fachausschuss für Anleger (Investors Technical Advisory Committee, ITAC) zusammengekommen, während der IASB sich mit Vertretern des Diskussionsforums der Aktienresearchleiter (Corporate Reporting User Forum, CRUF) traf.

Die Summe der Meinungen, die den Boards präsentiert wurden, war, dass es keine allgemeine Übereinstimmung in den Ansichten der Anwender gebe. Die Kreditanalysten würden gern sowohl das Netto- (in der Bilanz) als auch das Bruttorisiko für Derivate (in Form einer Angabe) sehen; die Kapitalanalysten würden jedoch gerne das Bruttorisiko im Hauptteil der Bilanz sehen. Die Bereiche, in denen es ein gewisses Maß an Übereinstimmung in den Wünschen der Anwender gibt, sind das Erreichen von Harmonisierung, die Meinung, dass man sowohl die Netto- als auch die Bruttodarstellung brauche (ob nun in der Bilanz oder im Anhang), wenn die Nettodarstellung erlaubt sei - und zwar als Vorschrift, nicht als Wahlmöglichkeit, der Wunsch nach bestimmten Angaben und die Unterscheidung zwischen Derivaten und Krediten und Einlagen.

Innerhalb des Stabs gab es unterschiedliche Ansichten, ob die Saldierung entscheidungsnützlich Informationen liefern würde und ob sie nach dem Rahmenkonzept sachgerecht sei. Einige Stabmitglieder waren der Meinung, dass die Saldierung nicht im Einklang mit dem Rahmenkonzept Stehe, während andere der Meinung waren, dass Saldierung das Ergebnis von Kreditrisikobegrenzungsstrategien sei und dass die Nettodarstellung bessere entscheidungsnützliche Informationen biete und unter den Umständen sachgerecht sei.

Der Stab fragte die Boards nach ihrer Meinung, wie man fortfahren solle, wenn man die mangelnde Übereinstimmung innerhalb des Stabs und den Mangel einer einhelligen Meinung der Anwender bedenke. Verschiedene Ansichten, wann und ob eine Saldierung sachgerecht sei wurden von den Boards erörtert. Einige konzentrierten sich auf die gegenwärtigen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP(also die Ausnahme des FASB von der Berücksichtigung der Absicht einer Nettoerfüllung, wenn ein rechtlich durchsetzbares Recht zur Aufrechnung (d.h. ein Master Netting Agreement) verwendet wird).

Ein IASB-Mitglied stellte ein neues Konzept für ein Saldierungsmodell vor, das Unterstützung von anderen IASB-Mitgliedern erfuhr. Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, die gegenwärtige Absicht und die Möglichkeit der Nettoerfüllung zu ignorieren und stattdessen zu verlangen, dass die Verträge am gleichen Tag erfüllt werden, mit der gleichen Gegenpartei geschlossen wurden und den gleichen Risiken unterliegen (beispielsweise Zinsrisiko). Andere unterstützten das Konzept aber waren der Meinung, dass Absicht und Möglichkeit auch berücksichtigt werden müssen.

Eines der FASB-Mitglieder wies darauf hin, dass die beiden Boards derzeit in Bezug auf das allgemeine Prinzip der Nettodarstellung konvergiert seien. Wo sie von einander abweichen würden, wäre die Ausnahme des FASB vom Prinzip, wenn ein Master Netting Agreement vorhanden ist. Das Boardmitglied bat um Klarstellung, ob die beiden Boards versuchen würden, ihre gegenwärtigen Unterschiede (also die Ausnahme vom Prinzip) auszuräumen, oder ob ein völlig neues Prinzip in Bezug auf die Nettodarstellung entwickelt werden sollte, weil sie bereit wären, die gegenwärtigen Ausnahmen neu zu überdenken aber Bedenken hätten, das gegenwärtige Prinzip noch einmal zu überdenken.

Ein anderes FASB-Mitglied hinterfragte das Konzept, nach dem das gleiche Risiko vorliegen müsse, um Saldierung zu erreichen. Es verwendete das Beispiel eines währungsübergreifenden Zinsswaps, der zwei Risiken unterliege (Zinsrisiko und Fremdwährungsrisiko) und fragte, ob dieser jemals für eine Saldierung zugelassen werden würde.

Die Boards kamen schließlich überein, dass die Möglichkeit der Nettoerfüllung und die Tatsache, dass die Verträge mit der gleichen Gegenpartei abgeschlossen sind, für eine Saldierung unabdingbar sind. Bereiche, die auf künftigen Boardsitzungen noch erörtert werden müssen, beinhalten die folgenden:

ob die Absicht einer Nettoerfüllung gefordert werden sollte,

ob die Verträge eine gleichzeitige Erfüllung erfordern (beispielsweise am gleichen Tag),

ob die Verträge den gleichen Risiken ausgesetzt sind und

ob eine Saldierung möglich wäre, wenn die Nettoerfüllung nur bei Insolvenz oder Zahlungseinstellung eintritt.

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