Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Die Stäbe sowohl des IASB als auch des FASB stellten den beiden Boards die Ergebnisse aus den Stellungnahmen vor, die auf den IASB-Entwurf zur Angabe einer Analyse der Bewertungsunsicherheiten und der vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (ASU) zu Änderungen der allgemeinen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Angabevorschriften nach US-GAAP und IFRS als Ergebnis der gemeinsamen Erörterungen mit dem IASB eingegangen sind.

Die Rückmeldungen aus dem Konsultationsprozess können in drei Hauptkategorien eigeteilt werden:

Konzept des höchsten und besten Nutzens,

Anwendung von Prämien und Abschlägen und

Analyse der Bewertungsunsicherheiten.

Konzept des höchsten und besten Nutzens

Einige Stellungnahmende stimmten zu, dass das Konzept des höchsten und besten Nutzens sich auf nicht finanzielle Vermögenswerte beziehe und nicht auf Finanzinstrumente. Viele gaben jedoch an, dass dies zu einem mangel an Klarheit in Bezug auf die Buchungseinheit führen könne, wenn in anderen Standards die sachgerechte Buchungseinheit nicht eindeutig spezifiziert würde. Das Beispiel einer Investmentgesellschaft wurde genannt, bei der die Frage ist, ob die sachgerechte Buchungseinheit das Halten der einzelnen Instrumente ist, die die Beteiligung ausmachen. Einige schlugen vor, ein Konzept des "wertmaximierenden Verhaltens" ähnlich dem Konzept des höchsten und besten Nutzens zu verwenden.

Anwendung von Prämien und Abschlägen

Einige Stellungnehmende lehnten das Verbot ab, Blockadefaktoren bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Beteiligung zu berücksichtigen. Andere waren der Meinung, dass zusätzliche Leitlinien zu Blockadefaktoren hilfreich wären, um zu verdeutlichen, warum eine Kontrollprämie zulässig ist während eine Blockadefaktor unzulässig ist.

Analyse der Bewertungsunsicherheit

Viele Stellungnahmende hegten bedeutende Bedenken hinsichtlich des Vorschlags zur Bewertungsunsicherheitsanalyse (Sensitivitätsanalyse). Stellungnahmen, die zum IASB-Entwurf eingegangen sind, legten den Schwerpunkt auf den Umfang des Vorschlags, da IFRS 7 bereits eine Sensitivitätsanalyse enthält. Die Stellungnahmen zum FASB-Entwurf enthielten zu überwältigender Mehrheit eine Ablehnung der Angabevorschrift.

Bedenken, die hinsichtlich der vorgeschlagenen Bewertungsunsicherheitsanalyse angemeldet wurden, beinhalteten die Überzeugung, dass die Angabe die Legitimität der Bewertungen der dritten Ebene unterminierten, den Mangel an Leitlinien zur Aufnahme einer Korrelation in die Angabe, den Mangel an Leitlinien zur Berücksichtigung von Annahmen, die Verwendet worden sein könnten, Fragen zur Verwendung von Informationen Dritter wie beispielsweise von Brokerangeboten in der dritten Bewertungsebene, Bedenken, dass Positionen der dritten Bewertungsebene, die durch Positionen der ersten oder zweiten Ebene abgesichert werden, zu irreführenden Ergebnissen führen können und Bedenken hinsichtlich des Umfangs der Angabevorschriften für bestimmte Posten (beispielsweise nicht notierte Eigenkapitaltitel).

Arbeitsprogramm

Der Stab stellte den Boards ein Arbeitsprogramm vor, nach dem die Sachverhalte neu erörtert werden sollen, zu denen im vierten Quartal 2010 neue Informationen eingegangen sind. Der Stab des IASB geht davon aus, den endgültigen Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2011 herausgegeben zu können.

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