Aktueller Stand bei den Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

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Dem Board wurde der aktuelle Stand der Tätigkeiten des IFRS Interpretations Committee nach der letzten Sitzung des Committee vorgestellt.

Einige Boardmitglieder stimmten der vorläufigen Schlussfolgerung des Committee zu Sachverhalte IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Anteilsbasierte Vergütungen, die abzüglich Quellensteuer erfüllt werden nicht vollständig zu. Diese Mitglieder sind der Meinung, dass die Reaktion des Committee die einzig mögliche Antwort nach den bestehenden Vorschriften von IFRS 2 ist. Der Stab erklärte sich bereit, die Meinungen der einzelnen Boardmitglieder einzuholen und sie dem Committee zukommen zu lassen. Es wurden während der Sitzung keine Entscheidungen getroffen.

IFRS 2 Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen

Das IFRS Interpretations Committee hat eine Reihe von Sachverhalten in Bezug auf IFRS 2 untersucht, die ihm als Bitte um Klarstellung oder Bitte um Änderung von IFRS 2 zugetragen wurden. Das Committee hat für die folgenden sechs Sachverhalte Lösungen gesucht, die mit den zugrunde liegenden Prinzipien in IFRS 2 im Einklang stehen:

Das Committee ist zu dem Schluss gekommen, dass der eigentliche Grund für diese Sachverhalte ein Mangel an Klarheit in der gegenwärtigen Definition von Ausübungsbedingungen, das Fehlen einer Definition von Nichtausübungsbedingungen und das Fehlen von Leitlinien zum Zusammenwirken multipler Ausübungsbedingungen ist. Das Committee hat verschiedene Wege erörtert, wie seine Schlussfolgerungen in IFRS 2 einfließen können, aber da man unterschiedlicher Meinung war und man sich außerdem des Umfangs, der Auswirkungen und der Dringlichkeit dieser Sachverhalte bewusst war, erbat man Hinweise vom Board, wie mit dem Projekt fortgefahren werden solle.

Der Board erörterte die folgenden Möglichkeiten, die Schlussfolgerungen des Committee in IFRS 2 einfließen zu lassen:

Interpretationen,

Bestandteil des jährlichen Verbesserungsprojekts,

eigenständiges Projekt zur Änderung von IFRS 2 oder

Bestandteil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 2.

Der Stab wies darauf hin, dass diese Sachverhalte die Agendakriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess erfüllen, aber er erkannte an, dass der Umfang der Änderungen und insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen der Definition in IFRS 2 ein eigenständiges Projekt zur Änderung von IFRS 2 rechtfertigen können.

Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass anteilsbasierte Vergütungen komplizierte Geschäftsvorfälle sind und das separate Änderungen für die Lösung dieser sechs Sachverhalte, die vom Committee identifiziert worden seien, die Tür für eine Unmenge von anderen Sachverhalten öffnen würden, die jetzt noch nicht bedacht worden seien. Ihrer Meinung nach sei eine Überprüfung nach der Einführung der einzig gangbare Weg. Andere Boardmitglieder waren der Meinung, dass separate Änderungsprojekte schneller abgeschlossen werden könnten als jährliche Verbesserungen, da diese an den Jahreszyklus gebunden wären. Der Stab unterstützte dies und erläuterte, dass die Schlussfolgerungen, zu den das Committee gelangt sei, die gleichen seien wie die in der Praxis mehrheitlich unterstützten Ansichten. dadurch würden die Minderheitenmeinungen aus der Welt geschafft, die sich bis jetzt entwickelt hätten.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass für IFRS 2 auf absehbare Zeit keine Überprüfung nach der Einführung vorgesehen sei und dass sie keine Priorität, wenn man andere Standards bedenke wie beispielsweise IAS 12 und IAS 21, die ebenfalls umfassend überprüft werden müssen. Er schlug vor, die nationalen Standardsetzer zu bitten, herauszuarbeiten, was genau die Probleme mit IFRS 2 wären und wie sie gelöst werden könnten. Der Board wiederholte noch einmal seine Prioritäten in Bezug auf die Projekte des Arbeitsabkommens und empfahl, den Komplex von Sachverhalten wieder an das Committee zurückzugeben, das herausfinden sollte, welche dieser Sachverhalte durch Interpretationen oder im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts gelöst werden könnten. Diejenigen, die auf diese Weise gelöst werden könnten, sollten vom Committee bearbeitet werden. Zu den verbleibenden Sachverhalte soll eine Agendaentscheidung für das Arbeitsprogramm des IASB nach 2011 gefällt werden.

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