Preisregulierte Geschäfte

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Der Stab stellte dem Board seine Nachforschungen und Einwertung der Bilanzierung preisregulierter Vermögenswerte und Schulden in Übereinstimmung mit den bestehenden Bilanzierungsvorschriften vor.

Nach Ansicht des Stabs mag die Auswirkung von Regulierungsbehörden einen wirtschaftlichen Einfluss auf Unternehmen haben, die der Preisregulierung in Form einer Erhöhung (regulatorischer Vermögenswert) oder einer Verminderung (regulatorische Schuld) im Wert der/des zugrunde liegenden Lizenz oder Rechts unterliegen. Für sich gesehen erfüllen regulatorische Vermögenswerte weder die Vorschriften für einen eigenständigen Ansatz wie in IAS 38 festgelegt, noch erfüllen sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts. In ähnlicher Weise erfüllen regulatorische Schulden nicht die Definition einer Rückstellung nach IAS 37, da die Verringerung eines zukünftigen Zuflusses wirtschaftlicher Vorteile keine Schuld im Sinne des Rahmenkonzepts darstellt. Auch erfüllten sie nicht die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit.

Der Board erwog, ob man das Projekt durch Herausgabe eines endgültigen Standards abschließen solle, in welchem bestätigt wird, dass die IFRS keinen Raum für den Ansatz regulatorische Vermögenswerte oder Schulden lasse, und bestimmte Angaben zum Einfluss der Regulierung auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vorzuschreiben. Der Board erwog ferner einen Vorschlag, die Frage, wie die Auswirkungen einer Preisregulierung bilanziert werden sollten, in zukünftige, umfassende Projekte eingebracht werden sollten, entweder in Phase B des Rahmenkonzepts oder einer Überprüfung der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.

Ein Boardmitglied brachte seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Agendapapiere keine Erwägung des Nutzungsrechtkonzepts enthielten, der für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen entwickelt worden sein. Ein anderes Boardmitglied stimmte zu, dass die Erörterung damit beginnen sollte, ob die Definition eines Vermögenswerts erfüllt ist oder nicht und erst dann zur Frage gehen sollte, wann und ob dieser anzusetzen ist. Dieses Boardmitglied war nicht überzeugt, dass ein regulatorischer Vermögenswert niemals die Definition eines finanziellen Vermögenswerts erfüllen könne.

Ein Boardmitglied erbat eine Untersuchung mit dem Fokus auf vom Regulator eingeräumte Rechte und Pflichten, da das Recht, einen höheren Preis im nächsten Jahr zu verlangen, getrennt von der Lizenz, in einem Rechtskreis tätig sein zu dürfen, zu beurteilen sei. Auch wenn es bislang unklar ist, ob ein solches Recht ein finanzieller oder nicht-finanzieller Vermögenswert ist, sei es falsch, gar nichts anzusetzen. Mehrere andere Boardmitglieder unterstützten diese Sichtweise, da sie eine Anweisung einer Regulierungsbehörde, den im laufenden Jahr zu hoch in Rechnung gestellten Preis im Laufe des kommenden Jahres "zurückzuzahlen" als eine Zahlungsverpflichtung ansähen.

Man stellte fest, dass preisregulierte Geschäftstätigkeit eindeutig ein schwieriges Gebiet seien und es möglich sei, jeder Argumentation das Wort zu reden, ob dies nun in Übereinstimmung mit Leasingvereinbarungen, der Neubewertung immaterieller Vermögenswerte oder überhaupt keinem Ansatz stehe. Mehrere Boardmitglieder meinten, dass weitere Untersuchungen notwendig seien und das Thema in Bezug zur weiteren Frage hinsichtlich der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte stehe.

Der Vorsitzende fasst die Diskussion zusammen, indem er beobachtete, dass der Board geteilter Meinung ist. Er dankte dem Stab für dessen umfassende Untersuchung, konzedierte aber, dass es eine Reihe von Erwägungen gebe, die man noch anstellen könne. Der Vorsitzende war unerbittlich dahingehend, dass der Board nicht damit weitermachen können, Untersuchungen bis in alle Ewigkeit durchzuführen und stellte dem Board folgende Alternativen zur Erwägung:

Entwicklung von Angabevorschriften für preisregulierte Geschäftstätigkeiten;

Entwicklung eines Interimstandards (ähnlich IFRS 4 und 6);

ein Mittelfristprojekt zu immateriellen Vermögenswerten auf der Agenda nach 2011, allerdings lediglich mit einem Fokus auf regulatorische Vermögenswerte und Schulden; oder

ein Großprojekt zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.

Auch wenn nicht formal abgestimmt wurde, schien allgemeiner Konsens zu bestehen, auf den vorliegenden Agendapapieren aufzubauen und dies als mittelfristigen Vorschlag für das Arbeitsprogramm in den Arbeitsplan nach 2011 zu erwägen.

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