Ausbuchung von Finanzinstrumenten

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Der IASB steht kurz davor, einen endgültigen Standard herauszugeben, mit dem die Angabevorschriften in IFRS 7 im Hinblick auf die Übertragung finanzieller Vermögenswerte zu ändern. Der Board hatte sich im Rahmen einer früher getroffenen, vorläufigen Entscheidung auf ein Datum des Inkrafttretens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verständigt. Da der endgültige Standard jedoch nicht vor Ende des dritten Quartals 2010 erscheinen wird, bestanden Bedenken hinsichtlich des Zeitrahmens, der den Erstellern für eine Befolgung der Angabevorschriften eingeräumt wird, insbesondere deshalb, weil Systemänderungen erforderlich sein mögen, um die benötigte Information abzugreifen und vorzuhalten.

Der Board verständigte sich darauf, als Datum des Inkrafttretens Perioden vorzuschreiben, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung durchaus zulässig wäre. Zudem wären Vergleichsinformationen für Zeiträume, die vor dem 31. Dezember 2011 enden, nicht vorgeschrieben.

Der Board beabsichtigt, den endgültigen Standard zu Angaben am 30. September 2010 herauszugeben.

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