Konsultationsdokument des IASB zu den Daten des Inkrafttretens

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Der Board erörterte die Veröffentlichung der Bitte um Stellungnahmen als eigenständiges Konsultationsdokument zu den Zeitpunkten des Inkrafttretens und dem Übergang kommender IFRS mit Bezug zu den Konvergenzbemühungen. Das Ziel dieser Konsultation besteht darin, ein besseres Verständnis hinsichtlich der mit der Umsetzung der neuen IFRS in einem Konzern zu erlangen. Die aus den Konsultationen hervorgehenden Sichtweisen werden dann in die Beratungen der einzelnen Projekte einfließen.

Der Board verständigte sich im Grundsatz darauf, dieses Dokument zu veröffentlichen, was im Laufe des Tages auch geschah; die Kommentierungsfrist endet am 31. Januar 2011 (siehe dazu unsere Nachricht vom 19. Oktober 2010).

Dessen ungeachtet brachten einige Boardmitglieder Bedenken hinsichtlich bestimmter Teile des Vorschlags zum Ausdruck. Ein Boardmitglieder schlug vor, die Zielsetzung herauszustreichen, nach der IASB und FASB dieselben Übergangsvorschriften und Zeitpunkte des Inkrafttretens anstrebten. Er konzedierte, dass dies nicht in allen Fällen erreicht werden könne, betonte aber, dass dies die Zielsetzung sein solle. Der Board stimmte dem zu.

Der Board verständigte sich zudem darauf, klarzustellen, dass die Sichtweisen auf der Annahme erbeten werden, dass alle endgültigen Standards der genannten Projekte zum 30. Juni 2011 vorliegen.

Schlussendlich meinte ein anderes Boardmitglied, dass die Formulierung seiner Ansicht nach lediglich die Bedenken zum Ausdruck bringe, die Ersteller geäußert hätte, nicht aber die Nutzer. Er schlug vor, eine Frage aufzunehmen, in der nach der Notwendigkeit einer Kontinuität von Rechnungslegungsdaten für Nutzer (Anleger) gefragt wird. Dem stimmte der Board zu.

Auf Grundlage dieser Änderungen genehmigte der Board die Veröffentlichung der Bitte um Sichtweisen mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2011.

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