Emissionshandelsschemata

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Die Boards setzen ihre Diskussionen zur Bilanzierung von Emissionshandelsschemata fort. Während der Sitzung im September 2010 waren die Boards vorläufig überein gekommen, dass sowohl gekaufte als auch zugeteilte Verschmutzungsrechte im Rahmen von Emissionshandelsprogrammen als Vermögenswerte angesetzt werden sollten. Darüber hinaus entsteht eine Schuld mit der Zuteilung eines Verschmutzungsrechts.

Wertbemessung von Verschmutzungsrechten und zugehörigen Schulden

Die Stäbe von IASB und FASB stellten den Boards verschiedene Möglichkeiten für die Bewertung der zugeteilten Verschmutzungsrechte (sowohl für Erst- als auch für Folgebewertungen) und die zugehörige Schuld vor. Diese Möglichkeiten beinhalteten die folgenden: 1) beizulegender Zeitwert bei Erst- und Folgebewertung, 2) Bewertung zum beizulegendem Zeitwert ei erstmaligem Ansatz, danach keine Zeitwertbewertung aber Wertminderungsprüfung, 3) Erstbewertung zum Transaktionspreis ohne Neubewertung aber mit Wertminderungsprüfung und 4) eine Geschäftsmodellansatz (nachdem eine Einschätzung erforderlich wäre, wie ein Unternehmen die gekauften und zugewiesenen Verschmutzungsrechte zu nutzen gedenkt).

Die meisten Boardmitglieder unterstützten eine Zeitwertbewertung bei Erst- und Folgebewertung allgemein. Ein FASB-Mitglied schlug einen Ansatz mit Erst- und Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert vor, wenn ein Unternehmen netto über- oder unterversorgt ist, bei einem Nettodarstellungsansatz (sodass ausgeglichene Positionen als null dargestellt würden).

Einige Boardmitglieder jedoch drückten Unterstützung für den Ansatz über das Geschäftsmodell aus, da dieser im Einklang mit dem Ansatz stehe, den die Boards in ihren jeweiligen Projekten zu Finanzinstrumenten gewählt hätten. Die Boards kamen vorläufig überein, mit der Entwicklung eines Ansatzes fortzufahren, bei dem die Verschmutzungsrechte und die zugehörigen Schulden bei der Erst- und Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden.

Menge der Verschmutzungsrechte, deren Rückgabe erwartet wird

Die Boards erörterten außerdem, wie die Menge der Verschmutzungsrechte zu bestimmen sei, deren Rückgabe erwartet wird. Der Stab stellte den Boards zwei alternative Ansätze vor, den Ansatz über die erwartete Rückgabe und einen Ausbuchungsansatz. Der Ansatz über die erwartete Rückgabe würde von einem unternehmen erfordern, auf Grundlage von Erwartungswerten die Erstbewertung der Menge der Verschmutzungsrechte zu schätzen, deren Rückgabe erwartet wird (dies könnte einen Gewinn am Tag 1 zulassen). Nach dem Ausbuchungsansatz wäre eine Erstbewertung der zurückzugebenden Verschmutzungsrechte als alle zugewiesenen Verschmutzungsrechte vorzunehmen mit nachfolgender Ausbuchung auf Grundlage eines Schwellenwerts. Die Boards kamen beide vorläufig überein (mit knappen Mehrheiten (IASB: 8, FASB: 3)), mit einer weiteren Entwicklung des Ansatzes über die erwarteten Rückgaben fortzufahren.

Ansatz und Bewertung von Mehremissionen

Die Boards erörterten außerdem, wann ein unternehmen eine Schuld für Emissionen anzusetzen habe, die über die zugewiesenen Verschmutzungsrechte hinausgehen. Die Boards diskutierten, ob die zusätzliche Schuld dann anzusetzen sei, wenn die Emissionen die zugewiesenen Verschmutzungsrechte bereits überschritten haben, oder ob ein Betrag abgegrenzt werden solle, bevor die zugewiesenen Menge überschritten wird. Der FASB sprach sich einstimmig dafür aus, einen Ansatz zu unterstützen, bei dem eine Schuld vor Überschreitung der zugewiesenen Verschmutzungsrechte angesetzt wird; der IASB war jedoch geteilter Meinung. Die Stäbe von IASB und FASB werden die beiden Ansätze weiter entwickeln und auf einer künftigen Sitzung auch Beispiele vorstellen, die dann erörtert werden können.

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