Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

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Der IASB erörterte drei Sachverhalte im Hinblick auf die Eignung bestimmter Posten als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung für Bilanzierungszwecke.

Zulässigkeit eingebetteter Derivate als Sicherungsinstrument

Mit IFRS 9 wurde das Konzept der Trennung eingebetteter Derivate, wie es heute in IAS 39 enthalten ist, für finanzielle Vermögenswerte abgeschafft, das strukturierte finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 typischerweise in ihrer Gesamtheit zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderungen im Periodenergebnis erfasst werden. Da aber das im finanziellen Trägervertrag enthaltene Derivat nicht mehr abgespalten wird, eignet es sich nicht länger als Sicherungsinstrument.

Der Stab erwog drei mögliche Alternativen zur Behandlung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wenn das Sicherungsinstrument in einem finanziellen Vermögenswert eingebettet ist:

Der Stab empfahl, strukturierte finanzielle Vermögenswerte nicht als Sicherungsinstrumente zuzulassen, um eine erhöhte Komplexität zu vermeiden, die sich aus der Zulassung einer Designation von Risikokomponenten oder der Schaffung von Ausnahmen an IFRS 9 durch Zulassung einer Abspaltung eingebetteter Derivate für Sicherungsbeziehungen ergäbe. Zudem würden die anderen beiden Alternativen zu einer Ausweitung des Gegenstandsbereichs des Projekts zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen führen, was weitere Verzögerungen nach sich zöge.

Der Board stimmte zu, strukturierte finanzielle Vermögenswerte nicht als Sicherungsinstrument zuzulassen. Viele Boardmitglieder drückten ihre Bedenken aus, dass man in IFRS 9 getroffene Entscheidungen wieder aufmachen oder von diesen Entscheidungen würde, wenn man die Abspaltung eingebetteter Derivate zuließe, um die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu ermöglichen.

Zulässigkeit von Kassainstrumenten als Sicherungsinstrument

Der Board erörterte ferner, ob ein Kassainstrument (d.h. ein nicht-derivatives Finanzinstrument) als Sicherungsinstrument in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zugelassen werden sollte. In IAS 39 werden nicht-derivative Finanzinstrumente gegenwärtig nur im Rahmen einer Absicherung des Fremdwährungsrisikos zugelassen.

Der Stab erwog drei mögliche Alternativen:

Der Stab empfahl, Kassainstrumente als Sicherungsinstrument zuzulassen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet und deren Wertänderungen im Periodenergebnis erfasst werden. Der Stab unterstützte diesen Ansatz, weil er meinte, dass er zu einer Komplexitätsreduktion führe, indem er eine schlüssige Begründung für die Zulässigkeit von Sicherungsinstrumenten liefere und zu einer Angleichung von Rechnungslegung und Risikomanagement führe.

Der Board war sich einig in seiner Ablehnung der dritten Alternative, jegliche Kassainstrumente als Sicherungsinstrument zuzulassen. Bei der Beurteilung, ob man Kassainstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet und deren Wertänderungen im Periodenergebnis erfasst werden, als Sicherungsinstrument zulassen sollte (Alternative 2), äußerten mehrere Boardmitglieder gleichwohl Bedenken hinsichtlich der Empfehlung des Stabs. Die Sichtweise derjenigen, die Bedenken äußerten, drehte sich vorrangig darum, festzustellen, welche Praxissachverhalte mit der Empfehlung des Stabs behandelt oder geheilt werden sollen und warum die Anwendung der Fair-Value-Option keine akzeptable Alternative darstellt. Der Board war geteilter Ansicht und bat den Stab, seine Untersuchung auszuweiten und zusätzliche Informationen für eine zukünftige Sitzung zur Verfügung zu stellen, damit der Board zwischen den vorstehenden Alternativen 1 und 2 entscheiden kann.

Zulässigkeit interner Derivate als Sicherungsinstrument

Der Board erörterte, ob ein internes Derivat (z.B. ein Derivat, das zwischen Tochtergesellschafte und einer zentralen Treasury-Einheit abgeschlossen wurde) als Sicherungsinstrument in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zugelassen werden sollte. Gegenwärtig wird die Designation interner Derivate als Sicherungsinstrument in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung in IAS 39 versagt. Nach US-amerikanischen Grundsätze können interne Derivate hingegen für die bilanzielle Absicherung von Fremdwährungsrisiken verwendet werden.

Im Zuge der Erkundungsmaßnahmen, die der Stab durchgeführt hat, haben sowohl große Finanzinstitute als auch große Industrieunternehmen sowie Prüfer gesagt, dass Unternehmen in vielen Fällen gezwungen sind, interne Derivate mit einer zentralen Treasury-Einheit abzuschließen, und dass die zentrale Treasury-Einheit dann ein externes Derivat eingeht, das möglicherweise nicht zu dem internen Derivat passt. Da diese internen Derivate nicht für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zugelassen werden, sind diese Unternehmen folglich der Ansicht, dass die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen schwer zu verstehen ist und mit der Risikomanagementpraxis nicht in Einklang steht. Viele zentrale Treasury-Gruppen haben Schwierigkeiten bei der Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, weil die verschiedenen Risikopositionen auf Nettobasis gesteuert und Sicherungspositionen regelmäßig angepasst werden.

Der Stab empfahl, interne Derivate nicht als Sicherungsinstrument zuzulassen, da sie keine Instrumente darstellten, mit denen Risiko auf eine externe Partei übertragen wird, und sie im Widerspruch zu den grundlegenden Konsolidierungsprinzipien stünden, weil diese Instrumente im Rahmen der Konsolidierung eliminiert würden. Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, interne Derivate nicht als Sicherungsinstrument zuzulassen.

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