Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen

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Der Board hielt eine Lehreinheit zur Entkopplung und der Allokation nachträglicher Änderungen erwarteter Verluste und damit in Beziehung stehender Mechanismen der Berechnung ab. Da es sich um eine Lehreinheit handelte, wurden keine Beschlüsse gefasst.

Der Board erwog "entkoppelte" Ansätze zur Verteilung der Schätzungen erwarteter Verluste (linear und nicht linear sowie auf Grundlage abgezinster und nicht abgezinster Beträge).

Der Board erwog auch die Mechanismen der Aufholungsanpassung - sowohl im Hinblick auf partielle Aufholungen (d.h. der Erfassung von Änderungen an den Schätzungen erwarteter Verluste in dem Maß, wie dies deren Alter widerspiegelt) und keine Aufholungen (d.h. Erfassung von Änderungen an den Schätzungen erwarteter Verluste nur über die aktuelle und zukünftige Perioden, ohne Berücksichtigung der zeitlichen Abbaus im Portfolio).

Der Board konzentrierte seine Diskussion im Wesentlichen auf die Unterscheidung zwischen den Konzepten guter und schlechter Bücher sowie der Frage, wann Risikopositionen und wie viel zwischen dem guten und dem schlechten Buch übertragen werden soll. Für den Board war damit die Bilanzierungsfrage verbunden, wann der volle erwartete Verlust zu erfassen ist. Aus der Diskussion wurde deutlich, dass der Board eine vollständige Aufholung für das schlechte Buch und eine partielle oder keine Aufholung für das gute Buch favorisierte.

Mehrere Boardmitglieder stellten die Frage, wie man den Moment festlegen solle, zu dem die Übertragung vom guten in das schlechte Buch erfolgen sollte, und schlugen eine Reihe an Kriterien vor, von denen einige den Kriterien in IAS 39 zur Identifizierung eines eingetretenen Verlusts ähnelten. Einige wenige Boardmitglieder brachten ihre Bedenken zum Ausdruck, dass zusätzliche Klarheit vonnöten ist, wann die Übertragung zu erfassen ist, weil die Praxis im Hinblick auf die Abgrenzung guter und schlechter Bücher ziemlich vage ist. Sie argumentierten, dass die Art und Weise, wie tatsächlich in der Branche gesteuert wird, nicht notwendigerweise vergleichbar ist. Der Stab stellte klar, dass der Sachverhalt der Unterscheidung zwischen gutem und schlechtem Buch Gegenstand der Kernboardsitzung im Oktober sein wird. Einige Boardmitglieder stellten fest, dass die Übertragung vom guten in das schlechte Buch eine sehr bedeutende Auswirkung auf das berichtete Periodenergebnis hat und daher nachprüfbar sein sollte. Sie meinten weiter, dass diese Übertragungen zu der höchsten Ergebnisvolatilität in den erörterten veranschaulichenden Beispielen geführt hätten.

Einige Boardmitglieder brachten ihre Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung der Zahlen zum Ausdruck, die unter den Aufholungsansätzen berichtet würden. Sie meinten, dass der in der Bilanz ausgewiesene Saldo nach den Beispielen im Standardentwurf der Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme sei; je mehr man sich aber in Richtung eines partiellen und gar kein Aufholungsmodell bewege, umso schwieriger sei es, den in der Bilanz ausgewiesenen Betrag sowie den in der Gesamtergebnisrechnung dargestellten Saldo zu interpretieren. Der Board bat den Stab für die folgende Sitzung um Bereitstellung weiterer Untersuchungen zu diesem Sachverhalt.

Zum Schluss bat ein Boardmitglied den Stab ferner, bei seiner Untersuchung aufsichtsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf die Berichterstattung "guter" und "schlechter" Portfoliobücher zu erwägen.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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