Finanzinstrumente: Wertminderungen

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Erfassung ursprünglich erwarteter Verluste

IASB und FASB setzten ihre Erörterungen zu Erfassung von Wertminderungen für Finanzinstrumente fort, wobei sie sich auf die Methode konzentrierten, nach der die ursprüngliche Schätzung der erwarteten Verluste erfasst würden.

Die Sitzung begann damit, dass beide Boards die Zielsetzungen ihrer Wertminderungsmodelle, wie sie in ihren jeweiligen Standardentwürfen enthalten sind, erneut hervorhoben. Stabsmitarbeiter des IASB sagten, dass ihre Zielsetzung in der Bemessung der fortgeführten Anschaffungskosten und der Zurverfügungstellung von Informationen über die Rendite eines Vermögenswertes einschließlich der Erwartung über Kreditverluste läge. Auch wenn die frühere Erfassung von Kreditverlusten im Vergleich zu den derzeitigen IFRS Teil der Zielsetzung gewesen sei, sie es doch nicht die einzige Zielsetzung. Stabsmitarbeiter des FASB meinten, dass ihre Zielsetzung in der ausreichenden Rückstellungsdotierung läge, die die erwarteten Kreditverluste abdecke.

Die Boards begannen sodann mit einer Diskussion der jeweiligen Rückmeldungen, die man von den Abschlussnutzern erhalten hatte. Stabsmitarbeiter des FASB meinten, dass sie mit mehr als 100 verschiedenen Anlegergruppen gesprochen hätten und diese dem Grunde nach wollten, dass die angesetzte Rückstellung die erwarteten Verluste zumindest der näheren Zukunft abdeckten (2-3 Jahre) und den prozyklischen Effekt aus der Überdotierung Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs verringerte. Zudem unterstützten sie einen integrierten Effektivzins weder für Zwecke des Ausweises noch für den Ansatz. Stabsmitarbeiter des IASB sagten, dass es Nutzer ihren Einbindungsaktivitäten zufolge - darunter eine Sitzung mit der Gruppe der Analystenvertreter in der vergangenen Woche - durchaus schätzten, die für die Berechnung der Nettozinsmarge erforderlichen Informationen zur Verfügung zu haben und das Angabenpaket mochten, das in dem Standardentwurf des IASB enthalten ist, v.a. die Informationen aus dem Schadensdreieck, über das Trendinformationen über die Nachverfolgung der Jahrgänge vermittelt würden. Ein Boardmitglied des IASB meinte, dass die Gruppe der Analystenvertreter im Allgemeinen eine Erfassung über die Zeit unterstütze und dass der Vertreter der ITAC (der stehende Ausschuss der Analystenvertreter beim FASB) der einzige in der Gruppe war, der einen sofortigen Ansatz bevorzugte.

Die Boards begannen dann damit, die verschiedenen Modelle zu diskutieren, um die Erfassung über die Laufzeit (IASB-Entwurf), die unmittelbare Erfassung (FASB-Entwurf), die Erfassung über den Zeitraum erwarteter Verluste, der zum ersten Mal auf der Sitzung am Mittwoch diskutiert worden war, sowie eine vierte Alternative zu sondieren, die von der kommissarischen Vorsitzenden des FASB ins Spiel gebracht wurde und nach der die kurzfristig erwarteten Verluste unmittelbar erfasst würden (z.B. unter Verwendung eines rollierenden Dreijahresansatzes der erwarteten Verluste).

Ähnlich der Diskussion am Mittwoch unterstützen die Boards grundsätzlich ihre jeweiligen Modelle und äußerten Bedenken zum Modell, das vom jeweils anderen Board vorgeschlagen wurde.

Die Boardmitglieder des FASB waren vor allem besorgt, dass es unter dem IASB-Modell infolge der Verteilung über die Laufzeit des Kredits keine ausreichend dotierte Risikovorsorge zu dem Zeitpunkt gebe, zu dem der Verlust eintrete und dass dies zu Prozyklizität im wirtschaftlichen Abschwung führe. Zudem meinten sie, dass die durch einen Verteilungsansatz hinzukommende Komplexität grundsätzlich unnötig sei, weil die durchschnittliche Laufzeit des Kredits für viele Vermögenswertklassen zwischen 24 und 36 Monate sei, so dass die Bilanzierungsunterschiede zwischen einer sofortigen Erfassung und einer Verteilung der erwarteten Verluste mit Blick auf die Erfolgsrechnung nicht bedeutend ausfielen.

Die Boardmitglieder des IASB hatten vor allem Sorge, dass ein Ansatz der unmittelbaren Erfassung die wirtschaftlichen Vorgänge von Geldleihgeschäften nicht zutreffend abbilden würde, weil ihr Modell dem Grundsatz nach auf erwarteten Kreditverlusten aufbaut, die Baustein der Kreditvergabeentscheidung sei, und dass diese Kreditverluste ein Teil der Erfassung der Zinserträge aus dem Kredit seien. Die Mitglieder des IASB brachten ferner ihre Bedenken hinsichtlich der während der Sitzung vorgeschlagenen, vierten Alternative einer unmittelbaren Erfassung der kurzfristigen Prognose zum Ausdruck, da jeder Zeitraum, der für die Prognose herangezogen werde, unweigerlich mit Willkür behaftet sei.

Ein Boardmitglied des IASB drückte seine Unterstützung für eine eingehendere Erwägung der gestern erörterten Alternative aus, wonach erwartete Verluste über den Zeitraum erwarteter Verluste erfasst würden, wenn ein Verlustmuster nachgewiesen werden könne (z.B. früh während der Kreditlaufzeit bei Autokrediten). Er meinte, dass dieser Ansatz einige der positiven Aspekte der Vorschläge beider Boards beibehalte und dies ein Weg sein könne, eine gemeinsame Lösung zu erzielen. Er wiederholte die Bedeutung, die die Erzielung eines vereinheitlichen Ergebnisses bei diesem Sachverhalt habe. Zwei andere Boardmitglieder des IASB stimmten dieser Ansicht zu, und mindestens drei Boardmitglieder des FASB schienen für eine weitere Erwägung dieses Ansatzes offen zu sein. Allerdings hielten zehn IASB-Mitglieder an einem Ansatz der Verteilung über die Laufzeit fest.

Die zwei Boards erörterten eine Überprüfung der vier Modelle mit tatsächlichen Kreditdaten, um die Ergebnisse besser zu verstehen. Allerdings meinten die Boardmitglieder des IASB, dass ihr Modell bereits im Wege der Erörterung des beratenden Expertenpanels zu Beginn des Jahres getestet worden sei. Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass der IASB an der Entwicklung eines zweiten Standardentwurfs arbeite, dessen Veröffentlichung für Januar 2011 avisiert wurde und bei dem man das FASB-Modell als alternative Sichtweise aufnehmen könne. Ein FASB-Mitglied meinte gleichwohl, dass man immer noch am Anfang der eigenen erneuten Erörterung stehe und bezweifelte die Nützlichkeit einer Veröffentlichung des FASB-Ansatzes aus dem Standardentwurf als eine Alternative, wenn dieser ebenfalls Gegenstand einer erneuten Betrachtung sei.

Die beiden Boards beschlossen, sich morgen zu ihrer geplanten Sitzungszeit erneut zu treffen und das weitere Vorgehen zu erörtern.

Freitag, 12. November (15:00 - 16:00 Uhr deutscher Zeit)

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