Erlöserfassung (IAS PLUS Projektseite zur Erlöserfassung

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EFRAG unterstützt weiterhin ein Prinzip als Grundlage des IASB-Erlöserfassungsstandards, aber um diese zu erreichen, sei Klarheit erforderlich. Insbesondere wurde auf Herausforderungen in bestimmten Bereichen (langfristige Verträge, Dienstleistungsverträge) und in bestimmten Branchen hingewiesen (Telekommunikation und langfristige Fertigungsaufträge).

Der Projektstab wies darauf hin, dass all diese Sachverhalte bereits während der Einbindungsaktivitäten während der Kommentierungsfrist identifiziert worden seien. Darüber hinaus würden die Einbindungsaktivitäten fortgesetzt, während die Boards die Vorschläge erneut erörterten. Bei diesen Aktivitäten seien auch "Workshops" vorgesehen, bei denen die Ersteller ermutigt würden, die Vorschläge auf Beispieltransaktionen anzuwenden. Diese Workshops wären praktische Übungen, um die Details der Vorschläge kennenzulernen, ohne volle Feldstudien durchzuführen. Es gäbe auch gezielt geführte Diskussionen in einigen Rechtskreisen und Branchen, in denen schwere Bedenken oder Probleme mit den Vorschlägen identifiziert worden seien.

Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass diese Themen mit denjenigen im Einklang stünden, die bei den Gesprächsrunden zur Erlöserfassung und ähnliche Zusammenkünften mit den Anwendern aufgebracht worden seien. Zum Teil seien die Anwendern einfach nervös darüber, dass vertraute Pfade verlassen und ein neuer Standard eingeführt werden soll. Andere seien besorgt darüber, die Leitlinien für Aufwandskostenbilanzierung zu verlieren, die in viele erlösbezogene Verlautbarungen unter US-GAAP eingebettet seien. Der IASB müsse erwägen, wie er diesen Bedenken entgegentreten könne und möglicherweise Umsetzungsleitlinien hinzufügen.

Es gab einige Diskussion zum Thema von Erlöserfassung in der Telekommunikationsbranche. Ein IASB-Mitglied äußerte die Meinung, dass einige Mitglieder der Branche die IFRS derzeit nicht korrekt anwendeten. Andere Teilnehmer der Sitzung wiesen darauf hin, dass Analysten, die die Branche untersuchten, nicht unglücklich über die Informationen wären, die sie erhielten. Wenn die Nutzer zufrieden seien und der Meinung wären, dass die gegenwärtigen Verfahren sachgerecht seien, warum seien dann Änderungen notwendig? Darüber hinaus betonte ein EFRAG-Mitglied, dass die rechtlichen Beschränkungen und Vorschriften in einem bestimmten Rechtskreis bei dem Zusammenwirken mit dem Standard zu Schwierigkeiten führen könnten; die Rechts- und Bilanzierungsparameter sollten im Einklang miteinander stehen.

Der IASB wiederholte noch einmal, dass die ausgeweiteten Einbindungsaktivitäten darauf ausgerichtet seien, diese Sachverhalte zu erörtern.

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