Finanzinstrumente

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Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

EFRAG wies darauf hin, dass man durch die allgemeine Richtung und die vorläufige Schlussfolgerungen zu den allgemeinen (oder Mikro-) Sicherungsvorschlägen sehr ermutigt sei. Insbesondere unterstütze man den Ansatz über das Geschäftsmodell und die Angleichung an das Risikomanagement sowie die Streichung der scharfen Trennlinien. Man gab jedoch auch an, dass man vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die G-20 den Schwerpunkt auf globale Finanzinstitute lege, sagen müsse, dass die Lieferung eines Pakets zu Finanzinstrumenten ohne Makrosicherungskomponente gleichbedeutend damit sei, "gar nichts zu liefern".

Der IASB wies darauf hin, dass die allgemeinen Vorschläge zur Sicherungsbilanzierung Mitte Dezember zur öffentlichen Stellungnahme gestellt werden würden. Zu dem Entwurf würde es eine bedeutende Menge von Materialien auf der Internetseite des IASB geben. Bei den Einbindungsaktivitäten des IASB würden Sicherungsbilanzierung und Wertminderung (s. unten) zusammengefasst. Im Hinblick auf die Sicherungsbilanzierungsvorschläge erwarte der IASB dem Stab eine Anweisung bezüglich der Richtung für Makrosicherung auf einer Sitzung im November geben zu können. Die Einbindungsaktivitäten zum und die erneute Erörterung des Entwurfs zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung würden in die Arbeit des IASB zur Makrosicherung einfließen, wobei es Änderungen auf beiden Seiten geben könnte. Der Stab konstatierte noch einmal deutlich, dass IFRS 9 Änderungen als Ergebnis der Schlussfolgerungen unterliegen könne, die in späteren Phasen des Projekts erzielt würden; dies gelte auch für Makrosicherung.

Der IASB gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Vorschläge zur Makrosicherung Ende Juni 2011 als Entwurf herausgegeben werden könnten.

 

Wertminderung

Der Stab des IASB erläuterte den aktuellen Stand beim Thema Wertminderung. Drei Tage intensiver Debatte zwischen IASB und FASB (s. unsere Mitschrift von der Sitzung) hätten bestätigt, dass die Boards sich fest in unterschiedlichen Lagern befänden: Der FASB spricht sich für eine Erfassung aller erwarteten Verluste am Tag 1 aus, der IASB spreche sich für die Erfassung aller erwarteten Verluste über die Laufzeit des Kredits aus. Die Boards suchten nach einer gemeinsamen Grundlage, aber es sei nicht sicher, dass sie diese finden würden. Der US-amerikanische Ansatz würden von den dortigen Bankenaufsichten unterstützt, der IASB-Ansatz entspreche eher den Vorstellungen des Basler Ausschusses. Es gäbe Gemeinsamkeiten - insbesondere hinsichtlich der Verwendung aktueller Informationen und der Bildung der Erwartungen auf sinnvollen und begründbaren Informationen die angemessen für die Laufzeit des Kredits seien. Die Umsetzung dieser allgemeinen Prinzipien in der Praxis verursache die Probleme.

Der IASB würde das Kapitel zu Wertminderungen im Januar noch einmal für 60 Tage zu öffentlicher Stellungnahme stellen. Das gäbe ihm genug Zeit, das Kapital bis Juni 2011 abzuschließen. Wie in anderen Fällen auch würde es eine umfassende Serie von Workshops und Gesprächen geben, bei denen es hauptsächlich um die praktischen Aspekte der Vorschläge ginge.

 

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