)
EFRAG unterstützt weiterhin ein Prinzip als Grundlage des
IASB-Erlöserfassungsstandards, aber um diese zu erreichen, sei
Klarheit erforderlich. Insbesondere wurde auf Herausforderungen
in bestimmten Bereichen (langfristige Verträge,
Dienstleistungsverträge) und in bestimmten Branchen hingewiesen
(Telekommunikation und langfristige Fertigungsaufträge).
Der Projektstab wies darauf hin, dass all diese Sachverhalte
bereits während der Einbindungsaktivitäten während der
Kommentierungsfrist identifiziert worden seien. Darüber hinaus
würden die Einbindungsaktivitäten fortgesetzt, während die
Boards die Vorschläge erneut erörterten. Bei diesen Aktivitäten
seien auch "Workshops" vorgesehen, bei denen die Ersteller
ermutigt würden, die Vorschläge auf Beispieltransaktionen
anzuwenden. Diese Workshops wären praktische Übungen, um die
Details der Vorschläge kennenzulernen, ohne volle Feldstudien
durchzuführen. Es gäbe auch gezielt geführte Diskussionen in
einigen Rechtskreisen und Branchen, in denen schwere Bedenken
oder Probleme mit den Vorschlägen identifiziert worden seien.
Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass diese Themen mit
denjenigen im Einklang stünden, die bei den Gesprächsrunden zur
Erlöserfassung und ähnliche Zusammenkünften mit den Anwendern
aufgebracht worden seien. Zum Teil seien die Anwendern einfach
nervös darüber, dass vertraute Pfade verlassen und ein neuer
Standard eingeführt werden soll. Andere seien besorgt darüber,
die Leitlinien für Aufwandskostenbilanzierung zu verlieren, die
in viele erlösbezogene Verlautbarungen unter US-GAAP eingebettet
seien. Der IASB müsse erwägen, wie er diesen Bedenken
entgegentreten könne und möglicherweise Umsetzungsleitlinien
hinzufügen.
Es gab einige Diskussion zum Thema von Erlöserfassung in der
Telekommunikationsbranche. Ein IASB-Mitglied äußerte die
Meinung, dass einige Mitglieder der Branche die IFRS derzeit
nicht korrekt anwendeten. Andere Teilnehmer der Sitzung wiesen
darauf hin, dass Analysten, die die Branche untersuchten, nicht
unglücklich über die Informationen wären, die sie erhielten.
Wenn die Nutzer zufrieden seien und der Meinung wären, dass die
gegenwärtigen Verfahren sachgerecht seien, warum seien dann
Änderungen notwendig? Darüber hinaus betonte ein EFRAG-Mitglied,
dass die rechtlichen Beschränkungen und Vorschriften in einem
bestimmten Rechtskreis bei dem Zusammenwirken mit dem Standard
zu Schwierigkeiten führen könnten; die Rechts- und
Bilanzierungsparameter sollten im Einklang miteinander stehen.
Der IASB wiederholte noch einmal, dass die ausgeweiteten
Einbindungsaktivitäten darauf ausgerichtet seien, diese
Sachverhalte zu erörtern.