Ansatz von Wertberichtigungen auf Forderungen
IASB und FASB setzten ihre Erörterung zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten bei Finanzinstrumente fort. Auf der
gemeinsamen Sitzung am 17. November 2010 hatten die Boards ihre Erwägung von sieben möglichen Wertminderungsmodellen auf
drei begrenzt.
Die Stabsmitarbeiter von IASB und FASB haben diese drei Modelle weiter entwickelt und haben diesen drei Alternativen
mit demselben Datensatz modelliert. Der Stab hat der Untersuchung auch Varianten zweier Modelle hinzugefügt, so dass auf
dieser Sitzung insgesamt fünf Modelle diskutiert wurden. Grob zusammengefasst gehörten zu den erörterten Modellen die
folgenden (nummeriert auf Grundlage der ursprünglich erwogenen sieben Modelle):
Modell 2 - unmittelbare Erfassung des Betrags an Kreditverlusten, deren Eintritt erwartet wird und verlässlich
geschätzt werden kann, über einen Teil der erwarteten Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte oder - wo möglich -
die volle erwartete Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte.
Modell 4 - Erfassung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Anwendung eines zeitproportionalen
Ansatzes für finanzielle Vermögenswerte in einem "guten Buch" und vollständige Erfassung der über die Laufzeit
erwarteten Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die in ein "schlechtes Buch" übertragen wurden.
Modell 4' - Erfassung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Anwendung eines zeitproportionalen
Ansatzes für finanzielle Vermögenswerte in einem "guten Buch" und vollständige Erfassung der über die Laufzeit
erwarteten Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die in ein "schlechtes Buch" übertragen wurden. Allerdings
würde die Risikovorsorge des "guten Buchs" einen Bodensatz vorsehen, der zumindest die im kommenden Jahr erwarteten
Verluste hinreichend abdeckt.
Modell 5A - Erfassung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Anwendung eines zeitproportionalen
Ansatzes für finanzielle Vermögenswerte in einem "guten Buch" und vollständige Erfassung der über die Laufzeit
erwarteten Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die in ein "schlechtes Buch" übertragen wurden. Allerdings
würde der zeitproportionale Ansatz dergestalt beschleunigt, dass die Erfassung erwarteter Verluste unter Verwendung nominaler
Unterportfolien eindeutige Verlustmuster über die Laufzeit eines Vermögenswerts widerspiegelt.
Modell 5B - Erfassung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste unter Anwendung eines zeitproportionalen
Ansatzes für finanzielle Vermögenswerte in einem "guten Buch" und vollständige Erfassung der über die Laufzeit
erwarteten Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die in ein "schlechtes Buch" übertragen wurden. Allerdings
würde der zeitproportionale Ansatz dergestalt beschleunigt, dass die Erfassung erwarteter Verluste zu einer Anpassung der
Verteilung erwarteter Verluste auf Grundlage des zeitlichen Eintritts der erwarteten Verluste führt.
Die Sitzung begann mit einer Erörterung von Modell 2, welches eine Variante des Vorschlags im Standardentwurf des FASB ist,
wonach alle über die Laufzeit erwarteten Verluste unmittelbar erfasst werden (Modell 1). Mehrere Boardmitglieder zeigten sich
hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Modell 1 und 2 irritiert, wobei sie sich auf die Komponente "zuverlässig
schätzbar" in der Definition 2 konzentrierten. In einem Versuch, einen Teil der Irritation bei der Anwendung von
Modell 2 zu behandeln, stellte der Stab des FASB klar, dass Modell 2 eine Prognose der Verluste über einen kürzeren Zeitraum
des Auftretens vorsehe, da seine Erkundigungen ergeben hätten, dass Banken Kreditverluste für die nähere Zukunft zuverlässiger
abschätzen könnten als über die gesamte Laufzeit des Instruments. Modell 1 würde wahrscheinlich zur Anwendung einer historischen
Verlustrate über die Laufzeit des Instruments führen, da eine spezielle Prognose angesichts des langen Vorschauzeitraums
schwierig sei.
Ein IASB-Boardmitglied fragte, wie die Kreditverluste für einen Vermögenswert mit längerer Laufzeit (einen zehn Jahre laufenden
Kredit) in einem stetigen Umfeld mit einer historischen Ausfallrate von 3% erfasst würden. Stabsmitarbeiter des FASB und ein
Boardmitglied des FASB waren unterschiedlicher Ansicht: Das Boardmitglied meinte, dass der Verlust unmittelbar in voller Höhe
erfasst würde, wohingegen der FASB-Stab meinte, dass lediglich der Teil der erwarteten Verluste unmittelbar erfasst würde, der
für die nähere Zukunft vorhergesagt würde. Das FASB-Boardmitglied stellte klar, dass sie nach Modell 2 nicht die 3%ige Ausfallquote
verwendet haben mögen, weil die Prognose zu einer abweichenden Annahme geführt haben könne.
Der Stab des IASB leitete sodann die Erörterung der Modelle 4, 4', 5A und 5B ein. Modell 4 stellt eine Anpassung des vom IASB
im Standardentwurf vorgeschlagenen Modells des integrierten Effektivzinses dar, wobei die getätigten Änderungen die operativen
Herausforderungen auf Grundlagen der Empfehlungen des beratenden Expertenausschusses aufgriffen. Bei den Modellen 4', 5A und 5B
werde jeweils versucht, den im Standardentwurf des IASB enthaltenen Gedanken beizubehalten, wonach Kreditverluste in den Zins des
finanziellen Vermögenswerts eingepreist seien und deshalb in dem Maße über die Laufzeit des Instruments erfasst werden sollten,
wie der Zinsertrag verdient werde. Allerdings würde man in diesen Modellen auch die Bedenken adressieren, die einige hinsichtlich
Modell 4 geäußert hätten, wonach die Risikovorsorge unzureichend sei, wenn das Verlustmuster für eine Klasse finanzieller
Vermögenswerte eher auf Verluste zu Beginn hindeute.
Der IASB-Vorsitzende fragte den IASB-Stab, ob die Zielsetzung bei Modell 4' darin bestünde, die Modelle 5A und 5B zu ersetzen.
Der Stab des IASB meinte, dass, auch wenn man Modell 5 weiter entwickle, es sich als operativ herausfordernd darstelle. Es werde
mit Modell 4' versucht, eine ausreichende Vorsorge zu schaffen, ohne die zusätzliche Komplexität der Modell 5A und 5B hinzuzufügen.
Der Stab des IASB meinte, dass eine 12-Monats-Vorhersage für die erwarteten Verluste bereits für Banken gefordert sei, die Basel II
anwendeten; insofern sollte dieser "Mindestbodensatz" keine zusätzliche operative Hürde für Modell 4 hinzufügen. Der
Stab des IASB stellte klar, dass die Risikovorsorge nach Modell 4' in der Vorsorge bestünde, die sich bei Anwendung des "
schlechten Buchs" ergebe, zuzüglich der Vorsorge, die entsprechend dem zeitproportionalen Ansatz bei Modell 4 berechnet würde,
es sei denn, dass die während der nächsten 12 Monate erwarteten Verluste die Vorsorge nach dem zeitproportionalen Ansatz überstiegen;
in diesem Fall würde stattdessen der über die nächsten 12 Monate erwartete Verluste verwendet.
Ein IASB-Boardmitglied stellte die operative Komplexität im Zusammenhang mit Modell 5B in Frage und unterstützte dessen Merkmale.
Allerdings sprach sich eine Mehrheit im IASB (10 Boardmitglieder) für Modell 4' aus. Ein IASB-Boardmitglied fasste die Vorteile
von Modell 4' derart zusammen, dass dieser einen Kompromiss zwischen den Empfehlungen des beratenden Expertenausschusses (Beibehaltung
der Grundlagen des Standardentwurfs des IASB) und der Empfehlungen des Baseler Ausschusses darstelle, der eine Mindestrisikovorsorge
wolle. Einige wenige IASB-Boardmitglieder hatten Bedenken hinsichtlich des willkürlichen 12-Monats-Zeitraums beim "Bodensatz"
und bevorzugten stattdessen die Verwendung einer Formulierung entlang "absehbaren Zukunft, jedoch nicht weniger als 12 Monate
", um Unternehmen zu gestatten, kurzfristig erwartete Verluste auch über den 12-Monats-Zeitraum hinaus zu prognostizieren.
Die Boardmitglieder des FASB waren in ihren Ansichten zu Modell 4' geteilter Meinung. Zwei Boardmitglieder meinten, dass
sie weiterhin eine Präferenz für Modell 1 oder 2 hätten. Allerdings drückten drei FASB-Mitglieder ihr Interesse aus, Modell 4'
weiter zu untersuchen. Der FASB hatte zudem Bedenken hinsichtlich des willkürlichen 12-Monats-Zeitraums, der für den "
Mindestbodensatz" in der Risikovorsorge zur Anwendung gelangt. Der FASB analogisierte das Konzept in Modell 4' zum
Prinzip in Modell 2 hinsichtlich der über den kürzeren Zeithorizont vorhergesagten Verluste. Die kommissarische Vorsitzende
des FASB meinte, dass dieses Konzept in Modell 4' auf intuitivere Weise ausgedrückt werde und damit im Einklang stehen könnte,
wie die Geschäftsleitung gegenwärtig ihre Kreditverluste schätze.
Auch wenn keine offizielle Abstimmung erfolgte, verständigten sich die Board darauf, Modell 4' weiter zu entwickeln und
Erkundungsaktivitäten in der Erwartung durchzuführen, im Rahmen der gemeinsamen Boardsitzung in der kommenden Woche erneut
zusammenzukommen.
Damit ging die Sondersitzung des Boards am 8. Dezember zu Ende.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.