Versicherungsverträge

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Stabsmitarbeiter von IASB und FASB auf dem Projekt zu Versicherungsverträgen stellten die Zusammenfassung der Auswertung der Stellungnahmen zum Standardentwurf ED/2010/8 (IASB) bzw. zum Diskussionspapier Versicherungsverträge (FASB) vor. Die Stabsmitarbeiter und die Boards identifizierten mehrere Sachverhalte 'ersten Ranges' in den Stellungnahmen und als Ergebnis der sonstigen Erkundungsaktivitäten (einschließlich der Gesprächsrunden mit den Adressaten, Feldversuche sowie anderweitige Sitzungen mit den Adressaten), die während der Stellungnahmefrist durchgeführt wurden.

Die Boards, und hier vor allem der IASB, sehen sich dem Wunsch und der von IFRS-Nutzern zum Ausdruck gebrachten Notwendigkeit ausgesetzt, einen IFRS so schnell wie möglich herauszubringen. Dabei gilt es allerdings die Bedenken abzuwägen, dass qualitativ hochwertige Rechnungslegungsstandard durch beide Boards herausgegeben werden und Qualität und nicht Zeitnähe die maßgebliche Zielsetzung der Boards sein sollten.

Die Boardmitglieder meinten, dass sich kein klarer Konsens bei jenen herausgeschält habe, die die Vorschläge der Boards nicht mochten. Es gab eine Reihe an starken Mindermeinungen, jedoch kein Vorherrschen einer bestimmten Alternative.

Zu den kritischen Sachverhalten, die der Stab ermittelt hat, gehören der Abzinsungssatz, die Risikomargen und die Risikoanpassung, die Entbündelung von Elementen von Versicherungsverträgen, der geänderte/vereinfachte Ansatz für Verträge mit kurzer Laufzeit sowie der Ausweis.

Als der Stab gefragt wurde, ob er bereits in der Lage gewesen sei, ein 'Ankerthema' zu bestimmen, in welche Richtung man strategisch gehen und wie die Menge der noch einmal zu betrachtenden Sachverhalte während der erneuten Beratungen minimiert werden könne, wurde deutlich, dass es keinen derartigen Sachverhalt gebe, obgleich der Ausweis und die Risikomarge/Risikoanpassungen zusammen gesehen eine Richtung vorgeben mögen.

Im Rahmen der Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen. Gleichwohl deuteten mehrere Mitglieder beider Boards ihre Sichtweise auf Gebieten an, bei denen sie eine gefestigte Meinung hatten. Dies war beispielsweise bei der Darstellung des Abschlusses der Fall: Jedweder IFRS sollte wirtschaftliche Ungleichgewichte genau abbilden und die Bilanzierung diese nicht verschleiern.

Der Beginn der Wiederaufnahme der Beratungen wird für Februar 2011 erwartet, wobei vermutlich einige 'erstrangige Themen' angesprochen werden, darunter der Vergleich des Ansatzes der Risikoanpassung mit jenem der Verbundmarge sowie der Vergleich des Verbundmargenansatzes mit dem Restmargenansatz. Beides sind Sachverhalte, bei denen IASB und FASB grundlegend unterschiedlicher Ansicht sind.

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