Erlöserfassung

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Bilanzierung des Aufwands für das Zustandekommen eines Vertrags

Im Standardentwurf ED/2010/6: Erlöse aus Verträgen mit Kunden wird vorgeschlagen, dass alle Kosten, die für das Zustandekommen eines Vertrags entstehen, die bei Anfall als Aufwand zu erfassen sind, da der Vermögenswert, der aus den Kosten für des Zustandekommen eines Vertrags entsteht, im Wesentlichen der Vermögenswert ist, der Vertragsgegenstand ist. In einigen Stellungnahmen hatten die Anwender diesen Vorschlag abgelehnt, da sie der Meinung waren, dass 1) die vorgeschlagenen Leitlinien nicht im Einklang mit der sonstigen Literatur und anderen Entwürfen ständen, 2) Aufwandsleitlinien nicht Bestandteil eines Erlöserfassungsstandards sein sollten und 3) einige Kosten für das Zustandekommen eines Vertrags zu künftigem Nutzen führen könnten, der einen Vermögenswert darstellt.

Die Boards erörterten das Thema der Kosten für das Zustandekommen eines Vertrags im Zusammenhang mit Erlöserfassung und verglichen die entsprechenden Fragen damit, wie sie in den Leasing- und Versicherungsprojekten beantwortet werden würden. Die Boards kamen zuerst vorläufig überein, dass im Rahmen des Projekts zur Erlöserfassung nicht alle Kostenleitlinien während der erneuten Erörterung besprochen werden sollten. Vielmehr sollten nur Leitlinien besprochen werden, die von der Streichung bestehender Leitlinien zur Erlöserfassung betroffen wären.

Die Diskussion wendete sich dann der Frage zu, ob der Vorschlag zurückgenommen werden solle, dass alle Kosten bei Anfall als Aufwand erfasst und stattdessen bestimmte Kosten als Vermögenswert erfasst werden sollten. Der Stab stimmte mit den Aussagen in den Stellungnahmen überein, die besagten, dass in bestimmten Fällen die Kosten für das Zustandekommen eines Vertrags zur Entstehung eines Vermögenswerts führten, der angesetzt werden sollte. Darüber hinaus gab der Stab zu, dass die Vorschläge für den Ansatz von Kosten nicht mit anderen Entwürfen wie beispielsweise Leasingbilanzierung, Versicherungsverträge und den Vorschlägen des FASB in Bezug auf Finanzinstrumente im Einklang stünden. Dennoch gab der Stab zu bedenken, dass jedes dieser Projekte seine eigene Zielsetzung habe.

Der Stab stellte den Boards zwei Möglichkeiten vor, wie man auf die Bedenken der Anwender in Bezug auf die Kosten für das Zustandekommen von Verträgen reagieren könne. Möglichkeit 1 wäre, einen Vermögenswert für die zusätzlichen Kosten anzusetzen (also Kosten, die dem Zustandekommen eines Vertrags direkt zuzurechnen sind und nicht entstanden wären, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre). Möglichkeit 2 wäre, alle Kosten, die für das Zustandekommen eines Vertrags entstehen würden, als Aufwand zu erfassen. Ausnahme wären diejenigen, die garantiert wieder eingebracht werden könnten - diese würden als Vermögenswert angesetzt werden.

Beide Boards unterstützten allgemein Möglichkeit 1, obwohl je ein Boardmitglied die Möglichkeit 2 vorzog. Darüber hinaus zeigten sich mehrere Boardmitglieder nicht wirklich überzeugt von Möglichkeit 1 und hätten stattdessen die direkte Erfassung als Aufwand dieser Kosten vorgezogen. Die Diskussion der Möglichkeit 1 drehte sich im Wesentlichen darum, was als zusätzliche Kosten eines Vertrags berücksichtigt werden würde. Insbesondere wurden die Zusammenhänge von Kosten erörtert, die auf Portfolioebene entstehen wie beispielsweise Gehaltsaufwendungen und ob die erfolgreiche Ausführung eines Vertrags erforderlich sei, um die entsprechenden Kosten als Vermögenswert zu erfassen. Der Stab stellte klar, dass der Vorschlag in Möglichkeit 1 sich nur auf erfolgreiche Bemühungen beziehen würde. Die Boards kamen vorläufig überein, zu verlangen, dass ein Vermögenswert für diejenigen zusätzlichen Kosten angesetzt werden solle, die für das Zustandekommen eines Vertrags entstehen würden, die aber auch erwartungsgemäß wieder eingebracht werden würden. Die Boards verlangten außerdem, dass der Stab zusätzliche Leitlinien und/oder Beispiele dazu entwickeln solle, was zusätzliche Kosten darstelle, da es unter den Boardmitgliedern aufgrund der Formulierungen in dem Vorschlag unterschiedliche Interpretationen dazu gebe.

Zugehörige Themen

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