Finanzinstrumente – Wertminderungen

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Zusammenfassung der Rückmeldungen von den Einbindungsaktivitäten und aus den Stellungnahmen

Die Kommentierungsfrist für die gemeinsame Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12 endete am 1. April 2011. Während die Frist noch lief haben der Stab und einige Boardmitglieder Einbindungsaktivitäten mit verschiedenen Anwendern weltweit durchgeführt. Während dieser Sitzung wurde dem IASB und dem FASB eine Zusammenfassung der Meinungen, die bei den Einbindungsaktivitäten eingesammelt wurden, sowie eine erste Zusammenfassung der Stellungnahmen, die bis Ende der Kommentierungsfrist eingingen, vorgestellt.

Der Stab des FASB stellte eine Zusammenfassung der Einbindungsaktivitäten mit Adressaten von Abschlüssen vor, da die Boards wenige Rückmeldungen von Abschlussadressaten in der Form von Stellungnahmen erhalten haben. Zu den Adressaten gehören Analysten der Käufer- und Verkäuferseite, Aufsichten sowie Anleger- und Analystenvereinigungen. Sie sind der Meinung, dass es äußerst wichtig ist, dass die Boards zu einem gemeinsamen Wertminderungsmodell kommen. Sie unterstützen auch den Schritt hin zu einem gemeinsamen Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente. Darüber hinaus sind die Abschlussadressaten der Meinung, dass es wichtig ist, dass das endgültige Wertminderungsmodell Prozyklizität mindert. Die wichtigsten Bedenken, die die Adressaten in Bezug auf die Vorschläge in der Ergänzung vorbrachten, galten dem Mangel an Vergleichbarkeit im Zusammenhang mit dem "das höhere von"-Test beim zeitproportionalen Ansatz und beim Ansatz über die absehbare Zukunft insbesondere in Fällen, bei denen die angesetzte Vorsorge von Berichtsperiode zu Berichtperiode zwischen den Ansätzen wechseln kann. Die Adressaten haben Bedenken bei der Definition der absehbaren Zukunft, da sie der Meinung waren, dass es da zu einem mangel an Vergleichbarkeit kommen könnte. Desgleiche zogen sie allgemein auch einen standardisierten Marktauslöser für Übertragungen vom "guten Buch" in das "schlechte Buch" vor, da dies die Vergleichbarkeit erhöhen würde.

Der Stab des IASB stellte eine Zusammenfassung der Stellungnahmen vor, die bis zur Ende der Kommentierungsfrist eingegangen sind. Die Stellungnehmenden waren generell der Meinung, dass eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen nicht ausreichend sei, um die Vorschläge richtig zu prüfen, und verlangten, dass das gesamte Wertminderungsmodell separat vorgeschlagen werden sollte, damit alle Bestandteile gemeinsam beurteilt werden könnten. Die Stellungnehmenden erkannten an, dass die Vorsorge für die absehbare Zukunft oft höher sein würde als die zeitproportionale Vorsorge. Stellungnehmende aus den Vereinigten Staaten zogen es allgemein vor, nur die Vorsorge für die absehbare Zukunft anzuwenden, während die internationalen Stellungnehmenden es allgemein vorzogen, nur die zeitproportionale Vorsorge anzuwenden; allerdings gab es abweichende Meinungen in allen Rechtskreisen. In vielen Stellungnahmen wurde alternative Varianten der Vorschläge in der Ergänzung vorgebracht. Die Stellungnahmenden brachten außerdem Bedenken zum Ausdruck, dass der Grad des Ermessens, der in der Ergänzung gewährt wird, durch die Aufsichtsbehörden eingeschränkt werden könne, sodass der Standard zwar konvergiert sei, aber bei der Anwendung in den einzelnen Rechtskreisen erheblich abweichen könne.

Die Boards erörterten den Sachverhalt auf Grundlage der von den Stäben gelieferten Zusammenfassungen. Ein IASB-Mitglied hielt fest, dass die Meinungen der Anwender sich zum Teil direkt widersprachen und dass es zwar Unterstützung für eine Harmonisierung gebe, der aus der Harmonisierung resultierende Vorschlag aber keine besondere Unterstützung erfahren würde. Außerdem hätten die Boards zwar ein prinzipienbasiertes Wertminderungsmodell entwickelt, aber es beständen Bedenken, dass die Aufsichtsbehörden die Prinzipien im Standard überstimmen und klare Grenzwerte einführen würden. Ein anderes IASB-Mitglied nahm zur Kenntnis, dass die Boards vor großen Herausforderungen bei der Ausbalancierung der Rückmeldungen der Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden stehen würden, die sehr unterschiedliche Positionen einnehmen würden. Die Boards fällten bei dieser Sitzung keine Entscheidungen.

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