Finanzinstrumente – Wertminderungen

Date recorded:

Weiteres Vorgehen im Projekt vor dem Hintergrund der eingegangenen Rückmeldungen

Die Boards erörterten das weitere Vorgehen beim Projekt zu Wertminderungen, das die uneinheitlichen Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu der Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12 widerspiegeln würde.

Der Stab stellte vier Möglichkeiten vor, die die Boards erwägen sollten:

Mitglieder beider Boards stimmten allgemein überein, dass man bald zu einer endgültigen Entscheidung kommen müsse und dass es wichtig sei, dass es eine gemeinsame Entscheidung sei. Ein IASB-Mitglied schlug jedoch vor, dass man sich eine Frist setzen solle, und wenn bis dahin keine Einigung erzielt worden sei, sollte beiden Boards getrennt fortfahren. Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass man sich dem vierten Jahrestag des Beginns der Finanzmarktkrise nähere und noch immer eines der Hauptprobleme nicht gelöst habe, das mit der Finanzmarktkrise in Zusammenhang gebracht werde. Ein anderes IASB-Mitglied fragte, welchen zeitlichen Rahmen sich der Stab vorgestellt hätte, wenn die Möglichkeit der Entwicklung einer neuen Variante des Wertminderungsmodells gewählt werde. Der Stab gab zu Antwort, dass er sich allgemein vorstelle idealerweise bis Ende Juni zu einer Übereinkunft zu gelangen.

Eines der FASB-Mitglieder meinte, dass ein Weg vorwärts sein könne, sich die Schwächen anzusehen, die im Modell der eingetretenen Verluste identifiziert worden seien und diese zu beheben, anstatt ein vollständig neues Modell zu entwickeln. Insbesondere wies er auf ein Überdenken der Daten hin, die für die Schätzung von Verlusten verwendet würden, sowie auf eine Absenkung der Schwelle für den Ansatz eines eingetretenen Verlustes. Andere Mitglieder beider Boards standen einem solchen Ansatz reserviert gegenüber und waren der Meinung, dass der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste unabdingbar sei, um eine Verbesserung der Rechnungslegung zu erzielen. Ein anderes FASB-Mitglied meinte, dass die Boards sich zuerst einmal auf die Angaben konzentrieren und dort Übereinkunft erzielen und somit den Nutzern Informationen liefern könnten, die diese für ihre Abschlussanalyse wirklich bräuchten. Die Beträge, die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt würden, könnte man danach erörtern.

Der künftige Vorsitzende des IASB gab an, dass die Finanzinstitute sich auch kritisch geäußert hätten, als der Basler Ausschuss sie Basel III-Vorschriften entwickelt hätte. Allein dass die Finanzinstitute den Vorschlägen kritisch gegenüberständen müsse nicht heißen, dass die Vorschläge im Entwurf nicht die richtige Antwort seien. Er gab der Meinung Ausdruck, dass eine Anpassung des Modells der eingetretenen Verluste keine ausreichend starke Maßnahme sei. Er wies auch darauf hin, dass viele europäische Finanzinstitute Staatsanleihen in ihren Portfolien hätten, die mit bedeutenden Abschlägen gehandelt würden, aber für die noch keine Wertminderungen angesetzt würden. Er schloss damit, darauf hinzuweisen, dass die Boards zu einer Einigung gelangen müssten.

Die Vorsitzende des FASB wies darauf hin, dass es auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen so scheine, dass es Einigkeit über die Erfassung bestimmter Vermögenswerte im Schwarzbuch und die Streichung der Auslöser für die Erfassung von Wertminderungen gebe. Die Bedenken richteten sich mehr auf die Übertragungen ins Schwarzbuch und die Erfassung von erwarteten Verlusten im Weißbuch. Sie schlug vor, dass die Boards sich auf einen Weißbuchansatz konzentrieren sollten, der sowohl umsetzbar als auch den Anlegern verständlich zu machen sei, da die Möglichkeit, von Berichtsperiode zu Berichtsperiode zwischen dem zeitproportionalen und dem Ansatz der absehbaren Zukunft zu wechseln, den Erstellern im Hinblick auf die Vermittlung gegenüber den Anlegern Sorgen bereite. Ein IASB-Mitglied sagte daraufhin, dass es wichtig sei, dass die Boards ein Modell entwickelten, bei dem der eine Ansatz den anderen nicht dominiere. Eine oft geäußerte Meinung sei schließlich gewesen, dass die Risikovorsorge für die absehbare Zukunft oft über den zeitproportionalen Ansatz dominieren würde.

Der gegenwärtige IASB-Vorsitzende schloss die Sitzung, in der man sich schließlich einigte, dass die Untergruppe zu Wertminderungen schnellstmöglich eine Variante des Wertminderungsmodells entwickeln sollte, die auf den eingegangenen Stellungnahmen fußt. Er schlug vor, dass ein möglicher Ansatz für die Gruppe sein könne, einen Bausteinansatz zu verwenden, in dem die Risikovorsorge sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzen würde:

1) einer Schwarzbuchrisikovorsorge,

2) einem zeitproportionalen Element und

3) einem Mindestansatz (anstelle eines "das höhere von"-Tests würden also sowohl das zeitproportionale Element als auch der Mindestansatz teil der Risikovorsorge sein).

Die Boards waren allgemein der Ansicht, dass die Erwägung eines solchen Ansatzes sinnvoll sein könnte.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.