Leasingverhältnisse – Islamische (Scharia'a-gemäße) Leasingverhältnisse

Date recorded:

Der Direktor für internationale Angelegenheiten des IASB, Wayne Upton, erläuterte den Boards, das islamische Rechnungslegungsstandards den Konzepten 'Zeitwert des Geldes' und 'Ansatz von Zinsen bei Finanzierungen' eher abweisend gegenüberstehen. Ebenso ist nach islamischen Rechnungslegungsstandards generell vorgeschrieben, dass bei Leasingverhältnissen, die eine Eigentumsübertragung am Ende der Leasingzeit vorsehen, das Nutzungsrecht und die Übertragung der Eigentümerschaft am Ende als getrennte Transaktionen zu bilanzierensind, auch wenn die beiden Transkationen in Verbindung miteinander eingegangen werden (also eng verflochten sind). Daher sind nach islamischem Recht alle Leasingverhältnisse als Mietleasing anzusehen, wenn von einer der Scharia'a gemäßen Bilanzierung ausgegangen wird (Finanzierungsleasingverhältnisse oder andere Leasingverhältnisse, die keine reinen Mietleasingverhältnisse sind, werden in der Scharia'a gemäßen Abschlüssen nicht angesetzt). Daher fragte der Direktor für internationale Angelegenheiten die Boards, ob es sachgemäß sei, dieses Rechnungslegungsumfeld bei der Erörterung des Modells für Leasinggeber zu berücksichtigen.

Bei den ersten Erörterungen war festgehalten worden, das islamische Leasingverhältnisse wie sie derzeit in den Abschlüssen von Unternehmen dargestellt werden, die der Scharia'a gemäß bilanzieren, im Konflikt mit IAS 17.36 stehen könnten, wo die Vorschriften dafür enthalten sind, wann eine Vereinbarung als Finanzierungsleasing anzusehen ist (es wurde auch darauf hingewiesen, dass Unternehmen, die der Schari'a gemäße Abschlüsse erstellen, bei der Erstellung zwar Verlautbarungen lokaler oder nationaler Standardsetzer berücksichtigen aber nicht bestimmte vom IASB herausgegebene Verlautbarungen). Insgesamt überlegten die Boards, ob die gegenwärtigen Erwägungen zur Leasingbilanzierung im Rahmen des Leasingprojekts zu neuen Praxisproblemen führen würden, die in der Vergangenheit nicht bestanden. Im Rahmen der Überlegungen kam man zu dem Schluss, dass die gegenwärtigen Erörterungen vermutlich nicht zu solchen neuen Problemen führen würden.

Vor dem Hintergrund, dass es schwierig ist, spezielle theologische oder gesellschaftlich verankerte Sachverhalte wie die vorliegenden zu adressieren, und dass die derzeitigen Erwägungen im Rahmen des Leasingprojekts vermutlich nicht zu neuen Problemen jenseits von denen, die bereits bestehen und die Unternehmen, die der Scharia'a gemäße Abschlüsse erstellen, bisher auch "umgehen" oder "lösen" konnten, führen würden, kamen die Boards zu dem Schluss, dass die vorgestellten Probleme und Sachverhalte zu keinen Änderungen in den vorläufigen Entscheidungen führen sollten, die bis dato im Leasingprojekt gefällt worden sind.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.