Finanzinstrumente – Aufrechnung in der Bilanz

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Wie vorstehend ausgeführt, hatten IASB und FASB auf der gemeinsamen Boardsitzung von 14. Juni 2011 eigenständige Gesamtansätze für die allgemeinen Kriterien zur Aufrechnung unterstützt. Auf Grundlage dieser Entscheidung arbeiten die Boards an Angaben, um die Unterschiede zu minimieren, wenn diese mit Finanzinstrumenten verglichen werden, die Gegenstand einer Aufrechnung nach IFRS und US-GAAP sind. Angesichts der Tatsache, dass das grundlegende Ziel dieses Projekts in einer Vereinheitlichung von IFRS und US-GAAP bestand, erörterte der IASB, ob er mit den im Standardentwurf unterbreiteten Vorschlägen fortfahren oder die gegenwärtig bestehenden Leitlinien in IAS 32 beibehalten sollte.

Auch wenn viele sagen, dass die bestehenden Leitlinien zur Aufrechnung in IAS 32 nicht 'defekt' seien, wurden im Rahmen des Projekts zur Aufrechnung mehrere Gebiete identifiziert, in denen Abweichungen in der Anwendung von IAS 32 bestehen, v.a. hinsichtlich folgender Punkte: (1) einem gegenwärtig durchsetzbaren Recht zur Absetzung, (2) dem Begriff 'rechtlich durchsetzbar', (3) dem Begriff 'gleichzeitige Erfüllung', (4) dem Bilanzierungsobjekt sowie (5) Sicherheiten/Variation Margin. Insbesondere meinte der Stab, dass IAS gegenwärtig keinerlei Leitlinien hinsichtlich der Anwendung von Sicherheiten in Aufrechnungsvereinbarungen enthalte und dass Adressaten oftmals auf FIN 41 in den US-GAAP für die Anwendung des Kriteriums der gleichzeitigen Erfüllung schauten. Der Stab erwähnte, dass der Blick auf eine andere Quelle an Bilanzierungsstandards, um Hinweise zu erhalten, ein Zeichen sei, dass der Standard nicht hinreichend klar sei. Folglich empfahl der Stab des IASB dem Board, mit den Vorschlägen im Entwurf zur Aufrechnung fortzufahren, während man jene Gebiete adressiere, auf denen Bedenken durch diejenigen, die Stellung genommen hatten, geäußert worden waren.

Der Board war geteilter Meinung, ob man mit dem Standardentwurf fortfahren oder schlicht den bestehenden Standard IAS 32 beibehalten und neue Angaben auf Grundlage des Standardentwurfs und der Erörterungen mit dem FASB einfügen sollte. Jene Boardmitglieder, die für die Fortführung der Vorschläge aus dem Standardentwurf waren, meinten, dass es unverständlich sei, erhebliche Praxisprobleme im Projekt zu identifizieren und diese dann nicht zu beheben, insbesondere wenn der Großteil der Arbeit bereits erledigt sei. Ein IASB-Mitglied meinte, dass sich der Board auf der letzten gemeinsamen Boardsitzung einstimmig für den Standardentwurf ausgesprochen habe, während der FASB mit vier zu drei Stimmen geteilter Meinung war; er meinte, dass dieses Thema in der Zukunft wahrscheinlich erneut hochkommen würde, der FASB sich aber angesichts der Sachverhalte, die im Rahmen des Projekts aufgekommen sind, wohl kaum in Richtung IAS 32 bewegen werde, sondern aufgrund des engen derzeitigen Abstimmungsverhaltens vielmehr Unterstützung für die im Standard unterbreiteten Vorschläge finden werde. Gleichwohl meinten jene Boardmitglieder, die für eine Beibehaltung des bestehenden Standards IAS 32 waren, dass das Ziel in einer Vereinheitlichung bestanden hätte und dass, wenn eine derartige Vereinheitlichung nicht erreicht würde, die Veröffentlichung eines neuen Standards zur Aufrechnung ein Änderung um der Änderung willen zu einer Zeit darstelle, in der Adressaten bereits Ermüdungserscheinungen bei neuen Standards zeigten.

Die Direktorin für Kapitalmarktangelegenheiten des IASB erwähnte einen Mittelweg zwischen beiden Ansätzen, bei dem IAS 32 aufrechterhalten, jedoch um zusätzliche Leitlinien ergänzt würde. Sie meinte, dass die Veröffentlichung eines neuen Standards zweifelsohne zu neuen Anwendungsproblemen führen würde, wenn Adressaten die neuen Leitlinien analysierten und auslegten. Die Beibehaltung des Aufrechnungsmodells in IAS 32 und Ergänzung um zusätzliche Leitlinien könne demgegenüber zu weniger Umsetzungsbemühungen führen und trotzdem einige der Praxisprobleme lösen, auf die man im Rahmen des Projekts gestoßen sei. Ein IASB-Mitglied fragte, ob diese Sachverhalte nicht auch im Wege des Projekts der jährlichen Verbesserungen abgehandelt werden könnten.

Der Board verständigte sich vorläufig (mit acht zu sieben Stimmten) darauf, mit den Vorschlägen aus dem Standardentwurf nicht fortzufahren und stattdessen die Leitlinien in IAS 32 beizubehalten. Allerdings wurde der Stab aufgefordert, mögliche Wege aufzuzeigen, über die IAS 32 klarer gefasst und um zusätzliche Leitlinien ergänzt werden könne, um einige der Themen, die man im Rahmen des Projekts zur Aufrechnung herausgefunden habe, zu lösen.

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