Aufrechnung in der Bilanz
Der Stab empfahl dem Board, eine rückwirkende Anwendung der Angabevorschriften sowie einen Zeitpunkt des Inkrafttretens für jährliche und Zwischenberichtsperioden vorzusehen, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Da im Board für diesen Sitzungsteil lediglich sieben Mitglieder anwesend waren, wurde nicht offiziell abgestimmt; jedoch drückten alle anwesenden Mitglieder ihre generelle Unterstützung für die Empfehlungen des Stabs aus.