Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

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Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 19. Oktober 2011 erörterten die Boards die Entwicklung von Schulungsmaterial in Bezug auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Stabsmitarbeiter des IASB beschrieben zuerst die Zielsetzung und den Prozess, der seinem Plan zur Entwicklung dieser Schulungsmaterialien zugrunde liegt. Im Anschluss an die Darstellung des Stabs nahmen Mitglieder beider Boards Stellung.

Vorschlag für einen Plan zur Entwicklung von Schulungsmaterial

Stabsmitarbeiter des IASB beschrieben zunächst die übergeordnete Zielsetzung des Projekts: Schulungsmaterial in Bezug auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts soll den Denkprozess beschreiben, den jemand zu durchlaufen habe, um die Zielsetzung einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu befolgen, die im Einklang sowohl mit IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und ASC-Themengebiet 820 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in der Kodifizierung der Bilanzierungsstandards des FASB steht.

Der Stab beschrieben sodann den festgelegten Prozess für die Entwicklung dieser Materialien. Das Projektteam zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, das aus Stabsmitarbeitern von IASB und FASB besteht, wird die Schulungsmaterialien entwickeln. Ein beratendes Panel, das sich mit Experten besetzt ist, die Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts sowohl in aufstrebenden als auch in entwickelten Volkswirtschaften vornimmt, wird dem Projektteam zur Seite stehen. Zu den Mitgliedern würden Experten gehören, die (a) an der Sitzung der Gruppe der Aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) im Juli 2011 teilgenommen haben, (b) aus anderweitigen aufstrebenden Volkswirtschaften stammen, (c) dem International Valuation Standards Council angehören, (d) aus den Vereinigten Staaten sowie (e) aus sonstigen Teilen der Welt kommen. Dieses Panel würden bei der Entwicklung von Schulungsmaterialien helfen, die die Beispiele abdecken, welche auf der EEG-Sitzung im Juli 2011 erörtert worden sind, und andere relevante Beispiele beibringen, die bei der Befolgung der Zielsetzung der Beschreibung des Prozesses bei der Anwendung der Bemessungsprinzipien für den beizulegenden Zeitwert in IFRS 13 hilfreich sind.

Die IFRS-Stiftung wird die vom Projektteam entwickelten Schulungsmaterialien veröffentlichen, wobei die Materialien des beratenden Expertenpanels des IASB Pate stehen. Das Expertenpanel hatte 2008 einen Bericht mit dem Titel Bemessung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in Märkten, die nicht länger aktiv sind herausgegeben. Vergleichbar diesem Bericht würden die heute erörterten Schulungsmaterialien nicht verbindlich sein. Das Zieldatum für die Herausgabe ist der Juni 2012. Der Stab des IASB wird eine Entwurfsfassung des Dokuments auf die Internetseite des IASB stellen und interessierten Parteien die Möglichkeit zu geben, das Dokument zu prüfen und Meinungen abzugeben.

Wie eingangs gesagt, wird die IFRS-Stiftung die Schulungsmaterialien veröffentlichen. Weil aber IFRS 13 und Themengebiet 820 so gut wie einheitliche Standards darstellen, könnte jedwedes Material, das für die Anwendung von IFRS 13 entwickelt wurde, auch von Unternehmen verwendet werden, die die US-GAAP anwenden.

Stellungnahmen von Mitglieder der Boards

Einige Boardmitglieder brachten Bedenken dahingehend zum Ausdruck, dass das Material fälschlicherweise von der Öffentlichkeit als verbindlich angesehen werden könnte und dass Sachverhalte, die im Zuge des Prozesses der Entwicklung dieser Materialien aufgebracht würden, eine Notwendigkeit anzeigen könnten, IFRS 13 oder Themengebiet 820 zu ändern. Die Stabsmitarbeiter stellten in ihrer Entgegnung ihre Absicht heraus, klarzustellen, dass alle Materialien unverbindlich seien. Die FASB-Vorsitzende Leslie Seidman meinte zudem, dass die Boards gemeinsam irgendeine mögliche Änderung an IFRS 13 oder Themengebiet 820 erwägen würden; das schlösse jedwede Praxiserleichterung bei der Bestimmung einer Bemessungsgrundlage für den beizulegenden Zeitwert ein. In einer damit einhergehenden Bemerkung stellte der Stab seine Absicht heraus, die Schulungsmaterialien sorgsam zu formulieren und Formulierungen zu vermeiden, die als Änderungen oder Auslegung der Bemessungs- und Angabevorschriften der Standards gedeutet werden könnten.

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