Erlöserfassung

Date recorded:

Angaben in Zwischenberichtsperioden

Auf ihrer gemeinsamen Sitzung vom 19. Oktober 2011 erörterten FASB und IASB (die "Boards") die Anwendung bestimmter Angabevorschriften, die in ihrem Projekt zur Erlöserfassung vorgeschlagen wurden, im Zwischen- und Jahresabschluss. Die Stabsmitarbeiter der Boards empfahlen in ihrem Stabspapier, dass zusätzlich zu Informationen, die sich seit dem vorangegangenen Abschluss bedeutend geändert hätten, Unternehmen nur verpflichtet werden sollten, bestimmte Angaben für Zwischenberichtsperioden vorzunehmen, darunter die folgenden "quantitativen" Angaben:

Die Board erörterten, ob bestimmte Vorschriften für Zwischenabschlüsse notwendig seien, stimmten aber vorläufig der Empfehlung der Stabsmitarbeiter zu; allerdings entschieden die Boards, eine Frage in ihren in Kürze erscheinenden Standardentwurf aufzunehmen, in welchem die Adressaten um Rückmeldung zu den Kosten und Nutzen bezüglich der Vorschrift bestimmter Angaben im Zwischenabschluss gebeten werden. Die Boards beabsichtigen, ihre Erkundigungen fortzusetzen sowie die Kosten-Nutzen-Beziehung des Vorschlags zu beurteilen.

Daneben beschloss der FASB vorläufig, ASC 270 Zwischenberichterstattung nicht zu ändern, um Zwischenangaben zu Erlösen oder Verträgen mit Kunden nicht-börsennotierter Unternehmen vorzuschreiben.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.