Aufrechnung in der Bilanz – weitere eingegangene Stellungnahmen: Zeitpunkt des Inkrafttretens

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Erneute Erwägung der Zeitpunkte des Inkrafttretens

Der IASB hatte auf einer früheren Sitzung vorzeitig beschlossen, dass sowohl die klarstellenden Änderungen an IAS 32 als auch die neuen Angabevorschriften zur Saldierung von Finanzinstrumenten für Geschäftsjahre in Kraft treten sollten, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Im Nachgang wurden dem Stab Bedenken von Seiten der Ersteller hinsichtlich des Zeitpunkts der Angabevorschriften und der klarstellenden Änderungen an IAS 32 zur Kenntnis gebracht.

Im Hinblick auf die neuen Angabevorschriften glaubten einige IFRS-Adressaten, dass ein Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2013 mit einer rückwirkenden Anwendung angesichts der wahrscheinlichen Veröffentlichung gegen Ende 2011 übermäßig beschwerlich sei. Sie führten den Umstand an, dass, wenn die Saldierungskriterien in IAS 32 nicht erfüllt seien, diese Unternehmen derartige Informationen in ihren Rechnungslegungssystemen nicht jederzeit verfügbar haben könnten. Sie meinten ferner, dass Informationen zu Sicherheiten typischerweise in den Kreditsystemen und weniger in den Rechnungslegungssystemen geführt würden.

Der Board hatte für die Gewährung einer Erleichterung hinsichtlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens wenig Sympathie und stimmte mit 14 zu 1 Stimmen für die Beibehaltung des Zeitpunkts des Inkrafttretens 1. Januar 2013 bei rückwirkender Anwendung der neuen Angabevorschriften.

Die Adressaten haben auch Bedenken hinsichtlich der klarstellenden Änderungen an IAS 32 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2013 bei rückwirkender Anwendung geäußert. Sie behaupten, dass sie in die Vergangenheit schauen und zusätzliche Nachwiese liefern müssten, um die Saldierung anzuwenden. Zudem glauben einige, dass die Klarstellung eine wesentliche Auswirkung auf die Bilanz haben könnte, weil sie nicht in der Lage seien, sachgerechte Nachweise für Vorjahre beizubringen und folglich Beträge auflösen müssten, die sie zuvor saldiert hätten, was zu weiteren Berichtsanforderungen wie der Darstellung von bis zu fünf Vergleichsperioden führen könne. Sie haben ferner das Thema Systemanpassungen aufgebracht, die erforderlich seien, um die klarstellenden Änderungen zu befolgen.

Der Board war hinsichtlich der Gewährung zusätzlicher Zeit für die Umsetzung der klarstellenden Änderungen an IAS 32 geteilter Ansicht. Einige unterstützten die Empfehlung des Stabs, den Zeitpunkt des Inkrafttretens für die klarstellenden Änderungen auf den 1. Januar 2015 zu verschieben, um einen Gleichlauf mit der Einführung von IFRS 9 zu erreichen. Ein Boardmitglied führte seine Empfehlung aus der Boardsitzung im September 2011 an, wonach diese Änderungen infolge der möglicherweise bedeutenden Veränderung, die diese für einige Adressaten bringen könne, erneut veröffentlicht werden sollten. Ein anderes Boardmitglieder äußerte seine Unterstützung, indem er sagte, dass den Rückmeldungen zufolge, die er erhalten habe, bei bestimmten Adressaten Systemänderungen erforderlich seien. Andere Boardmitglieder sprachen sich aber deutlich gegen eine Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens bis 2015 aus und sagten, dass dieses Projekt auf die Finanzmarktkrise zurückginge und die Umsetzung nicht aufgeschoben werden sollte. Einige von ihnen bevorzugten 2013 als Zeitpunkt des Inkrafttretens, würden aber keine rückwirkende Anwendung fordern, wenn dies Bedenken der Adressaten lindern würde. Der Stab sagte allerdings, dass man die Anpassung der Vorperioden aus Vergleichsgründen als entscheidend ansähe. Ein Boardmitglied schlug den 1. Januar 2014 vor, wofür einige Unterstützung geäußert wurde.

Der Board stimmte zuerst über die Empfehlung des Stabs ab, den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, erhielt dafür aber keine Unterstützung. Der Board erwog sodann, ob man einen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 unterstützen könne; der Board verständigte sich vorläufig auf ein derartiges Vorgehen, wobei neun Boardmitglieder diese Empfehlung unterstützten.

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