Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2009-2011

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Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess

Der Stab brachte eine Reihe von Sachverhalten vor den Board, die sich auf die Vorschläge der IFRS-Stiftung in Bezug auf Änderungen des Konsultationshandbuchs des IASB bezogen. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zum Konsultationspapier im Januar 2011 mit dem IFRS Interpretations Committee auf dessen Sitzung erörtert.

Während dieser Sitzung schlug der Stab verschiedene Änderungen am Konsultationshandbuch vor, und wenn die Ansichten des Stabs von denen des Committee abweichen, stellte der Stab dem Board beide Sichtweisen zwecks Erörterung vor.

Die Stellungnahmen bezogen sich hauptsächlich auf die Leitlinien in Paragraph 65 des Vorschlags in Bezug auf die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Sachverhalt in den jährlichen Verbesserungsprozess aufgenommen werden kann. Während der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen einigte sich der Board vorläufig auf folgendes:

  • Die Formulierungen werden gestrichen, die den Schluss zulassen, dass jährliche Verbesserungen eine Ausnahme von bestehenden IFRS-Prinzipien bewirken können.
  • Die vorgeschlagene Formulierung "dass ein dringender Bedarf vorliegen muss, um eine Änderung herbeizuführen" wird durch Formulierungen ersetzt, die klarstellen, dass der IASB erwägen wird, ob der jährliche Verbesserungsprozess der sachgerechte Weg ist oder b die Änderung im Rahmen eines anderen Projekts "eine schnellere und wirkungsvollere Methode" darstellt.
  • Die Formulierung in Paragraph 65(a)(ii) wird beibehalten; in einer Stellungnahme war gefordert worden, die Formulierungen "einen Widerspruch zu klären" und "sich eines Versehens anzunehmen" zu klären, da man der Meinung war, dass dies jenseits des Rahmens des jährlichen Verbesserungsprojekts liegen würde.
  • Es werden keine weiteren Klarstellungen der Formulieren in Paragraph 65B vorgenommen, der sich auf die Einschätzung des Boards des jährlichen Verbesserungsprojekts vor dem Hintergrund der Kriterien vor Veröffentlichung zur Stellungnahme bezieht.
  • Die vorgeschlagenen Formulierungen in Paragraph 65A(b) in Bezug auf den begrenzten Umfang der vorgeschlagenen Änderung soll geändert werden und nun "die vorgeschlagene Änderung ist genau definiert und von genügend begrenztem Umfang, sodass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung abgeschätzt werden konnten" lauten.
  • Die Formulierungen in Paragraph 65A(c) hinsichtlich der Tatsache, dass die Unmöglichkeit, zeitnah zu einem Schluss zu gelangen, ein Hinweis darauf sein kann, dass ein Sachverhalt nicht im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts geklärt werden kann, werden beibehalten.

Der Board kam außerdem vorläufig überein, die Unterscheidung zwischen den jährlichen Verbesserungen und Interpretationen dadurch zu schärfen, dass detailliertere Formulierungen zu Zielsetzung des jährlichen Verbesserungsprojekts aufgenommen werden. Der Board entscheid außerdem vorläufig, einen einzigen Satz von qualifizierenden Kriterien für die Einschätzung der Frage zur Verfügung zu stellen, ob ein Sachverhalt in den jährlichen Verbesserungsprozess aufgenommen wird oder ob eine Interpretation vonnöten ist.

 

Änderungen an IAS 1, um sich an das Rahmenkonzept anzupassen

Mit der Veröffentlichung des neuen Rahmenkonzepts im September 2010 entstanden Teile von IAS 1, die auf durch neue Leitlinien des Rahmenkonzepts ersetzten alten Leitlinien basieren. Der erste Sachverhalt bezieht sich auf die Zielsetzung der Finanzberichterstattung, die im Rahmenkonzept eschrieben ist; IAS 1 bezieht sich nach wie vor auf den Zweck von Abschlüssen. Der Board kam vorläufig überein, IAS 1 zu ändern und die Zielsetzung von Abschlüssen durch die Zielsetzung der Finanzberichterstattung zu ersetzen. Der zweite Sachverhalt betrifft die Definition der Verständlichkeit in IAS 1. Der Board kam vorläufig überein, die Definition von Verständlichkeit in IAS 1 so anzupassen, dass sie im Einklang mit der Definition im Rahmenkonzept steht.

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