Restanten im Hinblick auf IFRS 10 und IAS 28

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Im Rahmen der endgültigen Formulierung von IFRS 10, dem Mitte bis Ende Februar erwarteten neuen Konsolidierungsstandard, hatten Boardmitglieder gefragt, ob die Formulierungen in den Paragraphen 8 und 9 von IAS 28 im Hinblick auf potenzielle Stimmrechte bei Einschätzung eines bedeutenden Einflusses  geändert werden sollten, um im Einklang mit IFRS 10 zu stehen. Die mangelnde Übereinstimmung ergibt sich aus der Tatsache, dass in IAS 28 die Berücksichtigung potenzieller Stimmrechte auf eine Weise erörtert wird, die mit den gegenwärtigen Leitlinien in IAS 27 im Einklang steht aber dies nicht mehr mit den geänderten Konsolidierungsleitlinien in IFRS 10 täte.

Der Board beabsichtigt, die Leitlinien in IAS 28 in naher Zukunft zu überprüfen und kam deshalb vorläufig überein, abzuwarten, bis eine Entscheidung getroffen ist, ob und wie IAS 28 geändert werden soll, und IAS 28 jetzt nicht zu ändern, um im Einklang mit IFRS 10 zu stehen.

Ein Boardmitglied drückte gegenüber dieser Entscheidung erhebliche Bedenken aus und sagte, dass der Board sich dieser mangelnden Übereinstimmung sofort annehmen und nicht auf künftige Agendaentscheidungen warten solle. Er gab allerdings an, dass er den demnächst erscheinenden Standard zu Konsolidierung und gemeinsamen Vereinbarungen deshalb nicht ablehnen würde.

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