Aktueller Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

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Die Stabsmitarbeiter hoben gegenüber den IASB-Mitgliedern die Sachverhalte, die im aktuellen Arbeitsprogramm des Komitees stehen, endgültige und vorläufige, derzeit zur Stellungnahme herausgegebene Agendaentscheidungen, für die Aufnahme in die Jährlichen Verbesserungen erwogene Sachverhalte sowie anderweitige in Arbeit befindliche Themen hervor.

Als Entgegnung auf den groben Überblick des Stabs stellten die Boardmitglieder bestimmte Fragen oder machten Anmerkungen, wie nachfolgend wiedergegeben.

Auf seiner Novembersitzung hatte das Komitee die Bilanzierung von Altervversorgungsplänen mit einer garantierten Rendite auf geleistete Beiträge oder nominelle Beiträge erörtert und dabei neben anderen Bewertungsthemen auch die Bemessung der 'höhere aus'-Option bei Altervversorgungsplänen erwogen (d.h. eine dem Arbeitnehmer gegenüber ausgesprochene Garantie auf das höhere aus zwei oder mehreren möglichen Ergebnissen). Auf dieser Sitzung hatte das Komitee vorläufig beschlossen, dass die 'höhere aus'-Option mit dem inneren Wert zum Berichtsstichtag bemessen werden sollte. Auf der Dezembersitzung des IASB widersprach ein Boardmitglied dieser vorläufigen Beschlussfassung. Er meinte, dass die Bemessung zum inneren Wert dazu führe, dass die Option gar nicht bewertet werde – sie würde lediglich das Ergebnis widerspiegeln, was vermutlich den höheren Wert am Berichtsstichtag erbringen werde. Die Stabsmitarbeiter werden diese Rückmeldung an das Komitee weiterleiten.

Der Board diskutierte die Beratungen des Komitees zu einer Bitte um Klarstellung der Bestimmung jenes Zinssatzes, der für die Diskontierung von Verplichtungen aus Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwachsen. Dabei ging es insbesondere um die Klärung, ob Unternehmensanleihen mit einem niedrigeren Rating als den zwei höchsten vergegeben Ratingstufen als 'qualitativ hochwertige Unternehmensanleihe' (high quality corporate bond, HQCB im Sinne von IAS 19.83 (geändert 2011) angesehen werden könne. Das Komitee vertrat die Ansicht, dass eine Ermessensausübung bei der Bestimmung dessen, was die aktuelle Marktrendite von HQCB sei, geboten sei, meinte aber zugleich, dass man nicht erwarte, dass sich das von einem Unternehmen verwendete Verfahren zur Bestimmung des Zinssatzes bei der Abbildung von HQCB-Renditen von Periode zu Periode bedeutend ändere, abgesehen von Änderungen im Zeitwert des Geldes oder den Beträgen der Leistungsauszahlungen. Auf der Dezembersitzung des IASB gab ein Boardmitglied als Rückmeldung auf die vorläufigen Beschlüsse des Komitees zu Protokoll, dass er den Eindruck habe, dass diese einander widersprechende Aussagen enthielten (übe Ermessen aus, aber das Komitee erwarte keine bedeutende Änderung). Die Stabsmitarbeiter meinten, dass man die Ausarbeitung von Leitlinien zur Ausübung dieses Ermessens erwäge; gleichwohl konzediere man, dass unterschiedliche Ansichten darüber bestehen könnten, was mit derartigen Anwendungsleitlinien ausgesagt werden sollte.

Zugehörige Themen

Zugehörige Sitzungsmitschriften


Zugehörige Interpretationen

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