Aktuelle Papiere im Konsultationsprozess

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Equitymethode: Anteil an anderweitigen Nettovermögensänderungen (Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)

Im Juli 2012 hatte der IASB vorläufig entschieden, einen Standardentwurf zu veröffentlichen, mit dem Änderungen an IAS 28 vorgenommen werden sollten. Diese Änderungen sollten die Bilanzierung auf Seiten eines Anlegers im Hinblick auf dessen Anteil an den Nettovermögensänderungen an einem assoziierten Unternehmen resp. einem Joint Venture klarstellen, die nicht im Periodenergebnis oder im sonstigen Gesamtergebnis des Beteiligungsunternehmens erfasst wurden und auch keine Dividenden darstellen. Der Abstimmungsprozess für den Standardentwurf Equitymethode: Anteil an anderweitigen Nettovermögensänderungen (Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) läuft bereits, die Veröffentlichung ist für November 2012 vorgesehen.

Die Stabsmitarbeiter vermittelten den IASB-Mitgliedern eine kurze Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen und erläuterten die Schritte im Konsultationsprozess, die der IASB vor der Veröffentlichung/Ausarbeitung des Entwurf durchlaufen hatte. Der Stab bat den Board insbesondere um Bestätigung, dass der IASB bis dato sämtliche Anforderungen des Konsultationsprozess befolgt habe.

Alle Boardmitglieder zeigten sich zuversichtlich, dass bis dato sämtliche pflichtmäßig zu durchlaufenden Schritte des Konsultationsprozess befolgt worden seien.

 

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2011-2013)

Im Zeitraum vom Februar 2012 bis September 2012 hatte der IASB fünf vorgeschlagene jährliche Verbesserungen erörtert, auf deren Aufnahme in den Standardentwurf Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2011-2013) er sich vorläufig verständigt hatte. Die fünf vorgeschlagenen Änderungen betreffen fünf IFRS sowie die Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards. All diese Sachverhalte waren auch vom IFRS Interpretations Committee erörtert worden, mit Ausnahme der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 13, die aus zeitlichen Gründen - Aufkommen des Themas in Bezug zum vorgeschlagenen Veröffentlichungszeitpunkt des Entwurfs - unmittelbar vom IASB kam. Der Abstimmungsprozess für den Entwurf steht unmittelbar bevor, die Veröffentlichung ist für November 2012 vorgesehen.

Die Stabsmitarbeiter stellten dem IASB knapp eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen vor. Der Stab wollte insbesondere

  • wissen,ob irgendwelche IASB-Mitglieder beabsichten, dem Entwurf jährlicher Verbesserungen die Zustimmung zu verweigern;
  • die Schritte des Konsultationsprozesses erläutern, die der IASB vor der Veröffentlichung des Entwurfs abgearbeitet hat und bestätigen, dass der IASB sämtlichen Anforderungen des Konsultationsprozesses bislang entsprochen hat;
  • dem IASB empfehlen, den Entwurf jährlicher Verbesserungen mit einer Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen zu veröffentlichen.

 

Absicht, die Zustimmung zu verweigern

Auf der IASB-Sitzung im Oktober gab es zwei Mitglieder, die die Zustimmung aufgrund der Formulierungen im Standardentwurf verweigern wollten.

Diese Boardmitglieder meinten, dass sie der Schlussfolgerung zu IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte in Bezug auf erlösbasierte Abschreibungen zustimmten, sie aber die Ansicht verträten, dass die Leitlinien diese Schlussfolgerung konterkarierten (d.h., die Schlussfolgerung sei, dass erlösbasierte Abschreibungen nicht sachgerecht seien, die Leitlinien würden dem jedoch widersprechen). Diese Boardmitglieder baten um Einsichtnahme in die endgültige Formulierung, obgleich ein Mitglied sagte, er habe eine Lösung für die Formulierung. Die Stabsmitarbeiter sagten, sie wollten die Änderungen an der Formulierung im Standardentwurf der jährlichen Verbesserungen berücksichtigen.

 

Schritte des Konsultationsprozesses

Alle Boardmitglieder zeigten sich zu zufrieden, dass alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses bis zu diesem Zeitpunkt eingehalten worden seien.

 

Kommentierungsfrist

Die Kommentierungsfrist für jährliche Verbesserungen beträgt üblicherweise 90 Tage. Der Stab schlug infolge der möglichen Auswirkung, die die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 18 in Bezug auf erlösbasierte Abschreibungen haben könnten, allerdings einen Zeitraum von 120 Tagen vor.

Die Stabsmitarbeiter führten Bedenken des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses auf der letzten Treuhändersitzung ins Feld, wonach die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 nicht die Kriterien für eine jährliche Verbesserung erfüllten. Der Stab meinte, dass jeder der fünf Sachverhalte gegen die Kriterien für eine jährliche Verbesserung gehalten worden sei, einschließlich der Änderungen an IAS 16 und IAS 38, und er der Ansicht sei, dass die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 die Kriterien erfüllten. Es wurde vorgeschlagen, diese (aufgrund der Bedenken der Treuhänder) getrennt in einem Standardentwurf zu veröffentlichen, statt sie in den Standardentwurf für jährliche Verbesserungen aufzunehmen.

Die Mehrheit der Boardmitglieder verständigte sich vorläufig darauf, die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 in einem eigenständigen Entwurf zu veröffentlichen. Diese Änderungen würden eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen bekommen und die verbleibenden vier Sachverhalte (die in den Entwurf jährlicher Verbesserungen aufgenommen würden) eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen.

 

Zugehörige Interpretationen

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