Aktueller Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

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Der Stab stellte die Septemberausgabe des IFRIC Update-Newsletters vor und brachte den Board auf den akteullen Stand der Sachverhalte, die auf der Sitzung des IFRS Interpretations Committees am 18. und 19. September diskutiert worden sind.

Der Stab hob den IASB-Mitgliedern gegenüber die Posten, die derzeit auf dem Arbeitsprogramm des Komitees stehen, endgültige Agendaentscheidungen sowie neue vorläufige Agendaentscheiden hervor, zu denen derzeit Stellung genommen werden kann und die auf der Sitzung des Komitees im Januar 2013 erörtert werden.

Der Stab ging insbesondere auf zwei Sachverhalte des aktuellen Arbeitsprogramms ein, nämlich variable Zahlungen für den Erwerb von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten sowie die Bilanzierung von Versorgungsplänen für Arbeitnehmer mit einer Garantierendite auf die Beiträge oder nominelle Beiträge (diese baut auf den Arbeiten zum Interpretationsentwurf D9 Versorgungspläne für Arbeitnehmer mit einer Garantierendite auf die Beiträge oder nominelle Beiträge auf, der nicht länger verfolgt wird).

Von einem Boardmitglied wurden Anmerkungen hinsichtlich der Frage aufgebracht, wie der aktuell im Arbeitsprogramm befindlichen Posten zur Bilanzierung leistungsorientierter Pensionspläne zu einer Interpretation entwickelt werden könne, angesichts der Schwierigkeiten, denen man sich beim Interpretationsentwurf D9 ausgesetzt sah, sowie zur Wechselwirkung mit und dem Anwendungsbereich des Diskussionspapiers des Boards zur Verbesserung der Pensionsbilanzierung. Der Stab meinte, dass der Anwendungsbereich eng und fokussiert gehalten würde, um sicherzustellen, dass dies möglich ist. Ein anderes Boardmitglied fragte, ob dies zu einer Änderung an IAS 19 oder einer Interpretation führen würde, worauf der Stab entgegnete, dass man nach dem gegenwärtigen Arbeitsprogramm einen Interpretationsentwurf entwickeln wolle.

Der Stab wies insbesondere auf zwei neue vorläufige Agendaentscheidungen hin, nämlich die Bilanzierung bedingter Zahlung an verkaufende Anteilseigner in Umständen, bei denen diese verkaufenden Anteilseigner Mitarbeiter werden oder bleiben (dies wurde einstweilen auf Eis gelegt), sowie der Ausweis von Aufwendung und Erträgen aus Finanzinstrumenten, die eine negative Rendite haben (d.h. einen negativen Zinssatz) in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Ein Boardmitglied zweifelte den Ausweis dieser Negativerträge an, da das Komitee vorschlägt, dass diese nicht in der Gesamtrendite des Finanzinstruments, sondern ian anderer Stelle in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Aufwendungen gezeigt werden solle. Das Mitglied fragte, ob Negativerträge unmittelbar neben den positiven Erträgen (Bruttoausweis) gezeigt werden sollte, um einen Nutzer in die Lage zu versetzten, die Gesamtrendite des Finanzinstruments zu beurteilen. Ein anderes Boardmitglied vertrat die Ansatz, dass die Empfehlung des Komitees die Berechnung der Zinsmarge verzerren könne.

Der Stab (und ein weiteres Boardmitglied) hoben hervor, dass die negative Rendite nicht die Definition von Erlösen oder Zinsaufwendungen nach dem Rahmenkonzept erülle; wenn es aber für das Verständnis der Ertragslage des Unternehmens relevant sei, würde eine Angabe gefordert.

Es gab keine anderweitigen bedeutenden Anmerkungen oder Fragen zum aktuellen Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committees.

 

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