Aktuelle Informationen zum FSR-Forum zu verbesserten Angaben — Unterrichtseinheit

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Am 29. Oktober 2012 hatte die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) einen Bericht mit dem Titel Verbesserung der Risikoangaben von Banken herausgegeben. Der Zweck dieses Berichts besteht darin, Banken dabei zu helfen, ihre Kommunikation mit den Adressaten auf dem Gebiet der Risikoangaben zu verbessern.

Auf der heutigen Sitzung stellten Jerry Edwards, Leitender Berater zu Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen beim Finanzstabilitätsrat (FSR; engl. Financial Stability Board, FSB), und Russell Picot, Konzerngeschäftsführer und Leiter Konzernbilanzierung bei HSBC Holdings plc und einer der beiden Vorsitzenden der EDTF, dem IASB die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts vor. Der IASB wurde auf dieser Sitzung nicht um irgendwelche vorläufigen Entscheidungen gebeten.

Die Referenten meinten, dass die im Bericht enthaltenen Fundamentalprinzipien für alle Banken einschlägig seien. Die verbesserten Angaben seien allerdings vor allem für internationale Großbanken entwickelt worden, die aktive Teilnehmer an den Aktien- und Anleihemärkten seien. Die Anwendung der im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen sei freiwillig.

Im Bericht werden sieben Fundamentalprinzipien vorgestellt, mit denen eine solide Grundlage gegeben werde, aus der sich transparente, qualitativ hochwertige Risikoangaben ableiten ließen, mit denen Nutzer in die Lage versetzt werden, das Geschäft und die Risiken einer Bank in zusammenhängender Weise zu verstehen:

  • klar, ausgewogen und verständlich sein;
  • umfassend sein und sämtliche Kernaktivitäten und -risiken der Bank aufnehmen;
  • relevante Informationen darstellen;
  • widerspiegeln, wie die Bank ihre Risiken steuert;
  • stetig im Zeitablauf sein;
  • mit anderen Banken vergleichbar sein; und
  • Angaben zeitnah zur Verfügung stellen.

Die EDTF hat in dem Bericht 32 Empfehlungen über sieben Risikogebiete hinweg ausgearbeitet, zusammen mit einigen Beispielen, wie die Informationen dargestellt werden könnten.

Im Anschluss an die Präsentation meinte ein Boardmitglied, dass im Bericht hervorgehoben werde, dass, wenn Angaben wirtschaftlich besonders sensibler oder vertraulicher Informationen die Bank in nicht gerechtfertigter Weise Rechts- oder anderweitigen Risiken aussetzten, das zur Verfügung gestellte Informationsniveau einen Ausgleich zwischen Vertraulichkeit und Wesentlichkeit herstellen müsse. Er fragte, ob man erwarte, dass Beschränkungen in der Angabe wirtschaftlich sensibler Informationen den Wert der zur Verfügung gestellten Angaben beeinträchtigen würden. In seiner Antwort brachte einer der Referenten seine Ansicht zum Ausdruck, dass wirtschaftliche Sensibilität nicht als Schutzschild für sachgerechte Angaben gebraucht werden sollte. Er glaube, dass Angaben sachgerecht geleistet werden könnten, ohne dass man irgendwelche erkennbaren wirtschaftlich sensiblen Informationen preisgebe.

Ein anderes Boardmitglied fragte mit Blick auf die im Bericht ausgeführten Prinzipien, ob diese Prinzipien in einer hierarchischen Ordnung zueinander stünden (in Fällen, in denen sich die Prinzipien widersprächen). Die Referenten konzedierten, dass es zwischen verschiedenen Prinzipien zu Spannungen komme könne (z.B. sollten Angaben zeigen, wie die Bank ihre Risiken steuert, gleichzeitig aber mit anderen Banken vergleichbar sein). Sie meinten, dass die Abschlussersteller ein gewisses Maß an Ermessen hinsichtlich der erforderlichen Detailtiefe walten lassen müssten, die zur Erreichung der Risikoziele erforderlich sei.

Ein anderes Boardmitglied fragte, ob die Referenten erwarteten, dass Banken ihre Angaben freiwillig änderten. Die EDTF hatte ursprünglich erwartet, dass viele ihrer Empfehlungen schrittweise durch Banken in den Jahren 2012 und 2013 angewendet würden. Allerdings würde die Entwicklung und Umsetzung einiger Verbesserungen länger dauern. Die Referenten glaubten, dass die Banken, die Mitglied der EDTF seien, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen anwenden würden (wenn auch nicht notwendigerweise zur Gänze im Jahr 2012). Sie äußerten ihre Hoffnung, dass die in der EDTF vertretenen Banken als Anker bei der Zusammenarbeit mit ihresgleichen in den jeweiligen Rechtskreisen dienen würden, um die Anwendung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen im Jahr 2012 und darüber hinaus auszudehnen.

Abgesehen von den vorstehenden Äußerungen beschränkten sich die Kommentare der Boardmitglieder generell auf klarstellende Fragen hinsichtlich der Ergebnisse des Berichts.

Der IASB-Vorsitzende dankte den Referenten für ihre Zeit und Mühe.

In einer vorausgegangenen Presseerklärung vom 2. November 2012 hatte der IASB angemerkt, dass der EDTF-Bericht "unsere eigenen Bemühungen zur Erhöhung der Transparenz und der Nützlichkeit und Vergleichbarkeit von Abschlüssen ergänzt. Darüber hinaus hat der IASB unlängst mit einer Überarbeitung seines Rahmenkonzepts begonnen und wird die Empfehlungen der EDTF bei der Entwicklung neuer Angabeprinzipien zur Rechnungslegung berücksichtigen."

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