Abgaben — Unterrichtseinheit

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Der IASB erhielt einen Bericht zu den jüngsten Erörterungen des IFRS Interpretations Committees zum Interpretationsentwurf vom Mai 2012 bezüglich der Bilanzierung von Abgaben, die Unternehmen von Behörden dafür auferlegt werden, dass sie in einem bestimmten Markt tätig sind. In diesem speziellen Interpretationsentwurf werden Leitlinien vorgeschlagen, mit denen klargestellt werden soll, wann eine Schuld für Abgaben zu erfassen ist, die von bestimmten maßgeblichen Faktoren abhängt.

Auf seiner Sitzung im November 2012 hatte das Komitee die auf den Interpretationsentwurf eingegangenen Stellungnahmen diskutiert. Das Ziel des Berichts an den IASB bestand darin, diesen über die geteilten Ansichten, die man auf den Interpretationsentwurf erhalten hatte, in Kenntnis zu setzen. Nahezu alle derer, die zum Interpretationsentwurf Stellung genommen haben, meinten, dass dieser eine zutreffende Analyse der Vorschriften in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen darstelle. In etwa der Hälfte aller Stellungnahmen wurde das Ergebnis der vorgeschlagenen Bilanzierung jedoch abgehehnt, indem man vorhielt, dass dies die Substanz der Geschäftsvorfälle nicht widerspiegele. Es wurden insbesondere Bedenken hinsichtlich der mangelnden Möglichkeit, Aufwendungen für Abgaben in Zwischenperioden anzusammeln, und zwar in Umständen, in denen das verpflichtende Ereignis, das zur Entstehung der Schuld führt, zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt (bspw. zum Jahresende).

Der IASB nahm die zum Interpretationsentwurf geäußerten Bedenken zur Kenntnis. Zwei Boardmitglieder verwiesen auf vorangegangene Diskussionen zu diesem Thema im Board im Februar 2012, in denen der IASB die Frage des Ansatzes von Abgaben im Zwischenabschluss erörtert hatte, die Gegenstand einer Schwelle sind. Unter Bezugnahme auf diese Diskussionen unterstützten beide Boardmitglieder ein Prinzip, bei denen ein Unternehmen Aufwendungen für Abgaben, die Gegenstand einer Schwelle sind, über die Zeit in dem Maße ansammelt, wie es dieser Schwelle näherkommt, vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass diese Hürde genommen wird. Daher glaubten diese Boardmitglieder, dass der Interpretationsentwurf als Antwort sowohl auf die Rückmeldungen der Adressaten als auch die allgemeine Sichtweise, die der Board im seiner Februarsitzung 2012 eingenommen hatte, in seinem Anwendungsbereich die Frage des Zwischenberichterstattung beinhalten solle. Die Stabsmitarbeiter mienten, dass das Komitee beabsichtige, diesen Sachverhalt aufgrund der von den Adressaten eingegangenen Stellungnahmen auf einer künftigen Sitzung erneut zu erwägen.

Der IASB wurde auf dieser Sitzung nicht gebeten, irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Allerdings meinten die Stabsmitarbeiter, dass man die vorstehenden Ansichten dem Komitee zur Erwägung übermitteln wolle. Das Komitee beabsichtige, seine erneuten Beratungen des Interpretationsentwurfs auf seiner Sitzung im Januar 2013 fortzusetzen.

 

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