Angaben zur Saldierung (Änderungen an IFRS 7)

Date recorded:

Im Dezember 2011 hatten IASB und FASB gemeinsame Angabevorschriften in Bezug auf die Saldierung veröffentlicht (die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten werden). Im Oktober 2012 hat der FASB infolge von Rückmeldungen seitens der Adreassaten (vorrangig in Bezug auf Umsetzungssachverhalte und Inkonsistenzen zur geplanten Praxis bei Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie noch schwebenden Geschäften mit üblicher Abwicklungsdauer, Bedenken hinsichtlich der Operationalisierung sowie Beurteilungen von Kosten und Nutzen) ein Projekt in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, mit dem der Anwendungsbereich seiner entsprechenden Angabevorschriften von dem zuvor vereinheitlichten Anwendungsbereich abgeändert werden soll (die Vorschläge sind im Accounting Standards Update (ASU) Nr. 2011-11 Angaben zur Saldierung von Vermögenswerten und Schulden enthalten). Dem vom FASB überarbeiteten Anwendungsbereich zufolge würden die Angabevorschriften auf Derivate, Rückkaufvereinbarungen (Repos) und umgekehrte Rückverkaufvereinbarungen (reverse Repos) sowie Wertpapierleihvereinbarungen beschränkt, während die Angabevorschriften des IASB auf finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten anzuwenden wären, die tatsächlich in der Bilanz gegeneinander aufgerechnet werden sowie auf Finanzinstrumente, die Gegenstand einer einklagbaren Masternettingvereinbarung oder einer ähnlichen Übereinkunft sind, selbst wenn diese in der Bilanz nicht saldiert werden.

Auf dieser Sitzung brachten die Stabsmitarbeiter den IASB auf den aktuellen Stand zu den jüngsten vorläufigen Beschlüssen des FASB. Die Stabsmitarbeiter baten den IASB allerdings nicht, als Ergebnis dieser Unterrichtung irgendwelche Beschlüsse zu fassen.

Im Anschluss an die Zusammenfassung der von Adressaten gegenüber dem FASB geäußerten Bedenken sowie der Erörterungen des FASB in Bezug auf diese Bedenken empfahlen die Stabsmitarbeiter dem IASB, den Anwendungsbereich seiner Angaben nicht zu ändern. Folgende Gründe wurden für diese Empfehlung ins Feld geführt:

  • Die Stabsmitarbeiter des IASB seien nicht auf die gegenüber dem FASB vorgebrachten Probleme beim Anwendungsbereich aufmerksam gemacht worden.
  • Eine der Kernzielsetzungen der Angaben bestehe darin, mehr Informationen über die Saldierung und über die Bewältigung des Kreditrisikos zu vermitteln; eine weitere Einschränkung des Anwendungsbereichs der Angaben stünde im Widerspruch zu dieser genannten Zielsetzung.
  • Es bestehe die Befürchtung, dass eine Beschränkung des Anwendungsbereichs zu unbeabsichtigten Konsequenzen führen könne, indem bestimmte Vereinbarungen aus dem Anwendungsbereich der Angabevorschriften ausgeklammert würden, was nicht sachgerecht scheint; und
  • man sehe sich nicht in der Lage, die erforderliche Schritte des Konsultationsprozesse vor dem verpflichtenden Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Vorschriften abzuschließen.

Ein Boardmitglied brachte seine Unterstützung für die Analyse der Stabsmitarbeiter zum Ausdruck. Er meinte, dass der IASB den Anwendungsbereich der Angabevorschriften nicht anpassen solle. Ein anderes Boardmitglieder hatte allerdings Sympathien für die Bedenken, die gegenüber dem FASB geäußert worden waren. Er meinte, dass in seinem Rechtskreis Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in den Anwendungsbereich der Angaben aufgekommen seien. Adressaten in seinem Rechtskreits hätten insbesondere angemerkt, dass die Einbeziehung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in den Anwendungsbereich eine umfassende Prüfung aller Verträge erfordere, um festzustellen, ob die Vorschriften eines jeden Vertrags als Masternettingvereinbarung oder  ähnliche Übereinkunft anzusehen seien, was operationell bis zum Zeitpunkt 1. Januar 2013 nicht zu schaffen sei.

Es wurden keine anderweitigen Anmerkungen gemacht oder Bedenken zum Ausdruck gebracht, und es wurde auch nicht offiziell abgestimmt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.