Überprüfungen nach der Einführung von Verlautbarungen

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Der Stab hat das Vorgehen des Boards im Hinblick auf die PIR entwickelt und verfeinert. Der erste PIR wird sich auf IFRS 8 Geschäftssegmente konzentrieren, der vom IASB 2006 herausgegeben worden war und zum 1. Januar 2009 in Kraft trat (dies ist der erste Standard des Boards, der einem PIR unterliegt).

Im Rahmen der vom IASB bei der Entwicklung des PIR-Prozesses unternommenen Beratungen kamen Bedenken einiger Adressaten auf, wonach eine Beschränkung des Anwendungsbereichs der PIR auf strittige Sachverhalte und Erwägungen von Umsetzungssachverhalten und unerwarteten Kosten den Board von der Durchführung einer umfassenderen Überprüfung einer neuen Verlautbarung abhalten würden. Viele Adressaten baten den Board, auch die Wirksamkeit des IFRS zu erwägen.

Der Stab meinte, dass das Ziel eines PIR nicht darin bestünde, sämtliche im Zuge der Entwicklung des neuen IFRS getroffenen Entscheidungen und aufgebrachten Sachverhalte erneut einer Betrachtung zu unterziehen. Allerdings meinte der Stab, dass das Ziel einer Verbesserung der Rechnungslegung jedem neuen Standard zugrundeläge und dass Bedenken hinsichtlich der Qualität eines neuen Standards im Rahmen des PIR-Prozesses berücksichtigt werden sollten. Da dieses Ziel über das hinausgeht, was nach dem Handbuch für den Konsultationsprozess gefordert ist, hat der Stab diese Zielsetzung in den PIR für IFRS 8 mit aufgenommen.

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs nach Ausweitung des Anwendungsbereichs des PIR von IFRS 8 zwecks Aufnahme der Wirksamkeit des Standards vorläufig zu (d.h. die Frage, ob der IASB mit der Veröffentlichung von IFRS 8 das erreicht hat, was er zu erreichen suchte). Mehrere Boardmitglieder brachten Bedenken dahingehend zum Ausdruck, ob zwei Jahre einen hinreichenden Zeitraum zur Durchführung einer Wirksamkeitsuntersuchung darstellten oder ob es nicht praxisgerechter sei, diese Prüfung in fünf Jahren durchzuführen. Einige wenige Boardmitglieder baten zudem um Klärung, was mit Wirksamkeit genau gemeint sei. Ein paar Boardmitglieder führten Bedenken an, dass dies zu einer Wiederaufschnürung des Standards führen könne. Gleichwohl meinte der Stab, dass jedweder Sachverhalt, der aufgebracht würde, entweder durch das IFRS Interpretations Committee oder im Rahmen des Agendakonsultationsprozesses behandelt würde. Um den Bedenken des Boards zu begegnen, meinte der Stab, dass er beabsichtige, den Aspekt der Wirksamkeit des PIR zu beurteilen, um zu erwägen, ob und in welchem Ausmaß dies Teil des standardisierten Ansatzes für PIR durch den Board werden solle.

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs vorläufig zu, die Transparenz der Datensammlung durch Hinzufügung der zu untersuchenden Sachverhalte in einer Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu erhöhen. Mehrere Boardmitglieder meinten, dass sich die an Nutzer und Ersteller gerichteten Fragen möglicherweise unterscheiden müssten.

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