IAS 27 und SIC-13 – Nicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen – Definition des Ausdrucks 'nicht-monetäre Einlagen'

Date recorded:

Hintergrund

Diese Sitzungsteil stellte eine Fortsezung der Eörterungen des IFRS Interpretations Committee vom Januar und März 2012 dar.Beim Komitee war eine Bitte eingegangen, klarzustellen, ob eine Geschäftsbetrieb eine 'nicht-monetäre Einlage' darstelle. Die Frage wurde im Zusammenhang damit gestellt, ob die Vorschriften von SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten - Nicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen (überarbeitet 2011) anzuwenden seien, wenn ein Geschäftsbetrieb in ein gemeinschaftlich berherrschtes Unternehmen wie in IAS 31 Anteile an Joint Ventures definiert, ein Joint Venture nach IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen oder ein assoziiertes Unternehmen eingebracht wird. Nach der Sitzung im Januar 2012 stellte das Komitee fest, dass die Einreichung den Sachverhalten verwandt ist, die aus der Inkonsistenz zwischen IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-13 entstehen und den Verlust der Beherrschung betreffen, der bei Einbringung in ein gemeinschaftlich beherrschtes Unternehmen, ein Joint Venture oder ein assoziiertes Unternehmen betreffen. IAS 27 schreibt eine vollständige Erfassung von Gewinnen oder Verlusten vor, wenn es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wenn ein Tochterunternehmen in ein gemeinschaftlich beherrschtes Unternehmen, ein Joint Venture oder ein assoziiertes Unternehmen im Austausch gegen einen Eigenkapitalanteil an diesen Unternehmen eingebracht wird. SIC-13 gestattet nur einen Teilgewinn oder -verlust aus Einbringung von nicht-monetären Einlagen in ein gemeinschaftlich beherrschtes Unternehmen (der Gewinn oder Verlust ist beschränkt auf die Höhe des Anteils der den anderen Eigenkapitalhaltern in dem gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen zugerechnet wird.) Als Folge daraus ist der Gewinn oder Verlust (so vorhanden), der nach IAS 27 bilanziert wird, größer als der nach SIC-13.

Wegen dieser Uneinheitlichkeit gibt es Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bilanzierung für den Verlust einer Tochtergesellschaft, wenn diese in ein gemeinschaftlich beherrschtes Unternehmen eingebracht wird (Unternehmen können zwischen der Bilanzierung nach IAS 27 oder SIC-13 wählen). Der Stab wies darauf hin, das diese Uneinheitlichkeit auch unter IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 (2011) fortbestehen würde.

Das Komitee kam bei dieser Einreichung zu dem Schluss, dass die beste Vorgehensweise sei, wenn dieser Sachverhalt im Rahmen des Projekts des Boards geklärt würde. Gleichzeitig erkannte das Komitee jedoch auch an, dass die zeitliche Planung des umfassenderen Boardprojekts ungewiss sei. Daher entschloss sich das Komitee, den Board um eine Entscheidung zu bitten, wie fortgefahren werden solle.

In der heutigen Sitzung erörterte der IASB die folgenden Sachverhalte:

  • Alternativen, die vom IFRS Interpretations Committee bei der Behebung der Inkonsistenzen zwischen IAS 27 und SIC-13 vorgezogen werden, und
  • weitere Schritte, wie das Komitee bei diesem Projekt vorgehen soll.

 

Alternativen, die vom IFRS Interpretations Committee bei der Behebung der Inkonsistenzen zwischen IAS 27 und SIC-13 vorgezogen werden

Das Komitee bat den Stab, eine Voruntersuchung vorzunehmen, welche Alternativen bestünden, mit denen der Board die festgestellte Uneinheitlichkeit beheben kann. Zu den Alternativen, die bei der Sitzung des Komitees im März 2012 vorgestellt wurden, gehören die folgenden:

  • Alternative 1: alle Einbringungen auf ähnliche Weise entsprechend der in IAS 27 entwickelten Diskussionslinie bilanzieren;
  • Alternative 2: alle Einbringungen von Geschäftsbetrieben (gleich ob durch ein Tochterunternehmen oder nicht) nach IAS 27 bilanzieren und alle sonstigen Einbringungen nach SIC-13;
  • Alternative 3: alle Einbringungen in ein gemeinsam beherrschtes Unternehmen, ein Joint Venture oder ein assoziiertes Unternehmen nach SIC-13 bilanzieren;
  • Alternative 4: alle unmittelbaren Einbringungen (gleich ob Geschäftsbetrieb oder nicht) in ein gemeinsam beherrschtes Unternehmen, ein Joint Venture oder ein assoziiertes Unternehmen nach SIC-13 bilanzieren und alle mittelbaren Einbringungen nach IAS 27.

In Anhang A des Agendapapiers für diese Sitzung (verfügbar auf der Internetseite des IASB) werden die Ergebnisse für jede Alternative dargestellt, und die Details zu jedem Ansatz werden in Anhang B des gleichen Papiers dargestellt.

Die Mehrheit der Mitglieder des Komitees halt Alternative 1 für die solideste Lösung; sie erkennen allerdings an, dass dann auch andere übegreifende Sachverhalte adressiert werden müssten. Nach Alternative 1 würde eine volle Erfassung des Gewinns aus allen Einbringungen gestattet sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Geschäftsbetrieb handelt. Das Komitee hielt auch fest, dass Alternative 2 leichter umzusetzen sei, aber darin mehr Gewicht auf die Definition eies Geschäftsbetriebs gelegt würde. Nach Alternative 2 würde eine volle Erfassung des Gewinns aus Einbringungen nur gestattet sein, wenn es sich bei der Einbringung um einen Geschäftsbetrieb handelt. Sowohl Alternative 1 als auch Alternative 2 würden das Problem der Einbringung eines Geschäftsbetriebs lösen, und beide würden zzr gleichen Bilanzierung führen (eine volle Erfassung des Gewinns aus Einbringungen wäre gestattet, wenn es sich bei der Einbringung um einen Geschäftsbetrieb handelt). Das Komitee verwarf Alternative 3, da sie nicht im Einklang mit den Entscheidungen steht, die im Rahmen von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse getroffen wurden. Das Komitee verwarf auch Alternative 4, da sie möglicherweise Strukturierungsmöglichkeiten entsehen lassen würde.

Die Boardmitglieder erörterten die Empfehlungen des Komitees. Obwohl einige Boardmitglieder die Alternative 1 vorzogen, äußrten sie sich skeptisch, ob mit dieser Alternative fortgefahren werden solle. Insbesonder drückten die Boardmitglieder Bedenken hinsichtlich der übergreifenden Sachverhalte aus, die sich aus Alternative 1 ergeben könnten. Darüber hinaus gaben einige Boardmitglieder an, dass Alternative 1 Auswirkungen auf das Projekt zu Ausbuchungen haben könnte. Würde beispielsweise die Einbringung eines Tochterunternehmens, das keinen Geschäftsbetrieb darstellt (nur aus Finanzierungsforderungen besteht), nach den Ausbuchungsprinzipien ins IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder (da es sich um ein Tochterunternehmen handelt) nach IFRS 10 (IAS 27) behandelt?

Die Boardmitglieder zeigten sich auch besorgt, dass die übergreifenden Sachverhalte aus Alternative 1 zu einem großen Project führen könnten, und bereits veröffentlichte Leitlinien müssten dann mühsam wieder aufgerollt werden. Sie wiesen darauf hin, dass ein solches Projekt vom Board angegangen werden müsste und außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Komitees läge.

Eine Mehrheit der Boardmitglieder sprach sich für Alternative 2 aus. Sie waren der Meinung, dass dies leichter sei und eine kürzere Vorlaufzeit für die Umsetzung benötige. Außerdem würden sich nur minimale übergreifende Sachverhalte ergeben. Ein Boardmitglied zeigte sich jedoch besorgt, dass die Definition nach IFRS 3 zu weit gefasst sei und dass daher viele Posten als Geschäftsbetrieb nach Alternative 2 infrage kämen. Dieses Boardmitglied sprach sich für Alternative 3 aus und empfahl, dass sich das Komitee mit dieser Alternative beschäftigen solle. Der Stab warnte den Board jedoch, dass die Konzepte in Alternative 3 nicht im Einklang mit den Entscheidungen des Boards aus IFRS 3 stünden. Wenn also Alternative 3 gewählt würde, müsste der Board also möglicherweise Entscheidungen überdenken, die zuvor in IFRS 3 getroffen wurden. Das entsprechende Boardmitglied verwarf übrigens auch Alternative 1, weil es die volle Erfassung von Gewinnen nicht in allen Fällen unterstützt. Ein Boardmitglied sprach sich für entweder Alternative 2 der Alternative 3 aus, wies aber darauf hin, dass bei Fortfahren des Komitees mit Alternative 3 zu prüfen sei, wie dies mit der Überprüfung von IFRS 3 nach dessen Einführung zusammenpasse.

 

Weitere Schritte, wie das Komitee bei diesem Projekt vorgehen soll

Der Board fasste zusammen, dass er in Bezug auf Alternative 1 wegen der übergreifenden Sachverhalte und es Zeitaufwands, der nötig wäre, um diese zu adressieren, zögere. Daher lehnt der Board eher Alternative 2 zu. Der Board ging nicht genau auf die Frage ein, ob Einbringungen in gemeinsame Geschäftstätigkeit (im Anwendungsbereich von IFRS 11) im Rahmen dieses Projekts adressiert werden sollen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.