Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee

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Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee, bestimmte Sachverhalte nicht auf seine Agenda zu nehmen

Auf der heutigen Sitzung erörterte der Board die anhaltende Thematik rund um die vom IFRS Interpretations Committee (das "Komitee") veröffentlichten Ablehnungsbescheid, wenn dies beschließt, Sachverhalte nicht in das Arbeitsprogramm aufzunehmen.

Der Board bestätigte vorläufig, dass die Ablehnungsbescheide des Komitees nicht dazu gedacht sind, die untersuchte Bilanzierungsweise als fehlerhaft darzustellen.

Der Board entschied vorläufig, keine Änderungen am Status der bekanntgegebenen Ablehnungsbescheide in der Hierarchie von IAS 8 zu empfehlen; dementsprechend erfordern sie keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens oder Übergangsbestimmungen. Diese Sichtweise wird auf der Internetseite des IASB bekanntgemacht werden.

Der Board verständigte sich vorläufig darauf, dass, sollte das Komitee in einer Situation eine Sichtweise zur Bilanzierung gefunden haben, es diese Sichtweise so auch zur Kenntnis bringen sollte, da dies dem IFRS-Adressatenkreis Leitlinien auf eine effiziente Weise und in einer Art, die zugänglich ist, zur Verfügung stellt.

Der Board verständigte sich vorläufig darauf, dass es hinsichtlich des Detaillierungsgrads und des in den Ablehnungsentscheiden zur Verfügung gestellten Hintergrunds keine Änderungen geben solle. Allerdings verständigte man sich vorläufig darauf, dass die Stabsmitarbeiter des Komitees und der für Aus- und Weiterbildung zuständigen Einheit Werkzeuge nutzen könnten, die der Kommunikation förderlich sind.

Der Board entschied vorläufig, dem bestehenden Prozess beim Umgang mit Agendaentscheidungen des Komitees keine Genehmigung oder Ratifizierung des Boards hinzuzufügen.

Der Board entschied vorläufig, dass vorläufige Agendaentscheidungen nach der Veröffentlichung für 60 Tage zur Diskussion gestellt werden. Obwohl dies den Abschluss um eine Komiteesitzung verzögert, würde dies mehr Zeit für eine breitere Einbindung in den Prozess geben. Dies stellt eine Änderung gegenüber der bisherigen Praxis dar, bei der vorläufige Agendaentscheidungen 30 Tage nach Veröffentlichung kommentiert werden können und diese in der folgenden Sitzung des Komitees finalisiert werden. Dieses Vorgehen wird seinen Niederschlag in dem überarbeiteten allgemeinen Vorgehen bei der Konsultation finden und dem Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses zur Kenntnis gebracht werden.

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