Versicherungsverträge

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Aufzinsung der Restmarge

Der IASB hielt eine Sitzung ab, auf der über das Thema Aufzinsung der Restmarge abgestimmt werden sollte, nachdem man am Vortag eine Unterrichtseinheit erhalten hatte. Die Stabsmitarbeiter empfahlen, den Vorschlag im Standardentwurf zu bestätigen, wonach die Restmarge aufgezinst werden sollte. Für Zwecke der Aufzinsung empfahl der Stab die Verwendung des Zinssatzes, der für die Schuld zum Zeitpunkt des Erstansatzes des Vertrags bestimmt wurde (d.h. der eingefrorene Zins). Der Stab konzedierte, dass eine Aufzinsung komplexer sei als sie nicht vorzunehmen, meinte aber gleichwohl, dass ihre Vornahme vorteilhaft sei.

Die Erörterung des Sachverhalts, ob man nun aufzinsen solle oder nicht, erweiterte sich um die Erwägung, ob man einen eingefrorenen oder einen aktuellen Zins verwenden solle. Einige IASB-Mitglieder meinten, dass die Verwendung eines eingefrorenen Zinssatzes des Aufzinsungsprozess einfacher gestalte. Der IASB genehmigte die Empfehlungen des Stabs zur Aufzinsung und der Verwendung eines eingefrorenen Zinssatzes mit einer Mehrheit von zehn Stimmen. Obwohl der FASB das Thema Aufzinsung noch diskutiert, schien er geneigt zu sein, keine Aufzinsung vorzunehmen, was zu einer weiteren Divergenz in den Entscheidungen beider Boards führen würde.

 

Angaben

Der Stab stellte sodann sein “Paket an Angaben” vor, das bereits am Vortag diskutiert worden war. Es wurde aus der Erörterung deutlich, dass der IASB bevorzugte, das Thema Angaben in der aktuellen Diskussionsrunde zu behandeln statt es auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Es gab einige Diskussion um die spezielle Angabe des Eigenkapitalbetrags, den ein Versicherer vorhält, um aufsichtsrechtliche Bedingungen zu erfüllen, und man erhielt von Seiten des Boards nur geringe Unterstützung für diesen Vorschlag. Über das Angabenpaket wurde nicht abgestimmt.

 

Entscheidung über die Art des vom IASB herauszugebenden Dokuments

Die Frage, ob man einen lediglich zur Überprüfung herausgegebenen Entwurf oder einen vollständig überarbeiteten Standardentwurf veröffentlichen solle, war seit langem mit Spannung erwartet worden.

Nach die Stabsmitarbeiter die Argumente für und wider eine erneute Veröffentlichung eines Standardentwurfs dargestellt hatten, meinte der stellvertretende Vorsitzende Ian Mackintosh, dass der IASB angesichts der Tatsache, dass das Versicherungsprojekt seit nunmehr 15 Jahren laufe, den Standard so schnell wie möglich herausbringen müsse. er sagte, dass viele Sachverhalte erneut infrage gestellt würden, falls man den Weg einer erneuten Veröffentlichung einschlage, und dass das Projekt das Risiko laufe, vollends im Sande zu verlaufen. Seiner Ansicht nach sollte ein lediglich zur Überprüfung herausgegebener Entwurf zusammen mit einem ausgiebigen Erkundigungsprogramm genug sein, um der Verfahrensweise genüge zu tun. viele andere IASB-Mitglieder vertraten hier indes eine andere Meinung und sahen eine Notwendigkeit einer begrenzten erneuten Veröffentlichung mit Fragen, die sich auf jene Sachverhalte konzentrierten, die sich seit dem ersten Standardentwurf bedeutend geändert hätten.

Bei der Abstimmung über diesen Sachverhalt entschied der IASB, die Vorschläge zu Versicherungsverträgen erneut zu veröffentlichen, sich aber mit Fragen auf die folgenden fünf Themengebiete zu beschränken:

  1. die Bilanzierung gewinnberechtigter Verträge nach dem “Spiegelbildansatz”,
  2. dem Ausweis von Margen in der Gesamtergebnisrechnung,
  3. der Auflösung der Restmarge gegen Schätzungsänderungen künftiger Zahlungsströme,
  4. die Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses bei der Abzinsung sowie
  5. den Übergangsregelungen.

Der Vorsitzende Hans Hoogervorst unterstützte eine begrenzte erneute Veröffentlichung, um sicherzustellen, dass durch den Prozess nicht Sachverhalte erneut geöffnet würden, die bereits beschlossen und hinreichend erörtert worden sind. Er bat darum, dass im Standardentwurf deutlich gemacht werde, dass Anmerkungen zu anderen als den vorstehenden in dieser hoffentlich letzten Runde an Beratungen nicht erbeten würden.

 

Zugehörige Themen

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