Erlöserfassung (Unterrichtseinheit)
Der IASB hielt eine Unterrichtseinheit ab, in der er die nachfolgenden Sachverhalt in Bezug auf den Entwurf von 2011 erörterte:
- eine Klarstellung der Vorschrift, den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen; und
- die Anwendung des Ausdrucks ‘Kunde’ im Zusammenhang von Vereinbarungen, bei denen ein Unternehmen sich zur Übertragung von Nutzen an ein anderes Unternehmen als den Kunden verpflichtet.
Im Rahmen dieser Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Die Mitschrift für diesen Sitzungsteil wurde in die Mitschrift zum Sitzungsteil zur Erlöserfassung eingearbeitet, die am 27. September 2012 stattfand.