Finanzinstrumente — Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung)

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In dem vorgestellten Projektplan wurde der Umstand berücksichtigt, dass die zwei Boards von unterschiedlichen Ausgangspunkten in die erneuten Beratungen eintreten. Der IASB schlägt begrenzte Änderungen an den bestehenden Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in IFRS 9 vor. Auf der anderen Seite schlägt der FASB ein umfassendes neues Modell für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vor. Dementsprechend werden einige Themen gemeinsam erneut beraten, andere hingegen getrennt behandelt werden. 

Der Projektplan lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

Juli 2013 (IASB allein)

Der Stab wird den IASB darum bitten, die Übergangsbestimmungen für die Vorschriften zum 'eigenen Kreditrisiko' in IFRS 9 sowie den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 zu erwägen.

 

September 2013 (gemeinsam)

Beurteilung der vertraglichen Zahlungsstromcharakteristika - Themenfelder:

  • die Zielsetzung einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie die grundlegenden Prinzipien, die der Bedingung 'lediglich Zahlungen für Zins und Tilgung' ('solely payments of principal and interest', SPPI) zugrundeliegen
  • die Bedeutung von 'Zins' und 'Tilgung', einschließlich der Bedeutung von 'Zeitwert des Geldes'
  • die Anwendung der SPPI-Bedingung auf bestimmte Merkmale, einschließlich unbedeutender Eigenschaften (d.h. Umstände, die stets lediglich einen unbedeutenden Einfluss auf die vertraglichen Zahlungen haben können), Bedingungen (einschließlich solcher, deren Eintritt unwahrscheinlich ist) sowie Kündigungs- und Verlängerungsmerkmale.

Neben den Erörterungen rund um die SPPI-Bedingung werden die Boards Rückmeldungen ihrer jeweiligen Adressatengruppen zu sonstigen Sachverhalten im Hinblick auf die Beurteilung der vertraglichen Zahlungsströme erörtern. Zu diesen Themen wird es gemeinsame und getrennte Sitzungen geben. 

Beurteilung des Geschäftsmodells - Themenfelder:

  • Erwägung, ob die drei Klassifizierungs- und Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte beibehalten werden sollen oder nicht
  • Erwägung der Formulierung für die Zielsetzung der Geschäftsmodelle und damit verbundene Sachverhalte (wie die Frage, welche Kategorie die Restgröße darstellt und ob das Geschäftsmodell verpflichtend oder in bestimmten Umständen optional ausgestaltet werden soll).
  • Erwägung von Verbesserungen und die Möglichkeit weitergehender Anpassungen an den Anwendungsleitlinien zur Bestimmung des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen finanzielle Vermögenswerte gesteuert werden.

 

Spätere Sitzungen (gemeinsam)

Auf Sitzungen nach der Septembersitzung 2013 werden auch anderweitige Themen erörtert, bei denen die Boards gefragt werden, ob sie:

  • bestimmte Aspekte ihrer jeweiligen Vorschläge zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei einer Änderung des Geschäftsmodells bestätigen oder erneut erwägen wollen
  • ihre jeweiligen Vorschläge zur Fair Value Option bestätigen oder ihre Positionen einander stärker angleichen und/oder Änderungen erwägen wollen, in welchen Umständen die Fair Value Option ausgeübt werden kann.

Die Stabsmitarbeiter werden die Boards getrennt um Erwägung der Übergangs- und Angabevorschriften bitten. Sie gehen davon aus, dass die erneuten Erwägungen bis Ende des Jahres 2013 im Wesentlichen abgeschlossen sein werden.

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