Leitfaden für Kleinstunternehmen in Bezug auf die Anwendung des IFRS für KMU

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Stabsmitarbeiter des IASB stellten dem Board den Leitfaden vor, den sie für Kleinstunternehmen in Bezug auf die Anwendung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) erarbeiten. Der Leitfaden ist dazu gedacht, Kleinstunternehmen bei der Anwendung der Vorschriften aus dem IFRS für KMU eine Hilfe zu sein. Er stellt keinen eigenständigen Standard für Kleinstunternehmen dar; vielmehr ist der Leitfaden dazu gedacht, 'Kleinstunternehmen' bei der Identifizierung der Vorschriften aus dem IFRS für KMU zu helfen, die für sie einschlägig sind (indem nur jene Vorschriften aus dem IFRS für KMU aufgenommen werden, die die Stabsmitarbeiter als voraussichtlich relevant für ein "typisches" Kleinstunternehmen ansehen. Ein Unternehmen ist allerdings verpflichtet, die einschlägigen Vorschriften im IFRS für KMU auf jedweden Geschäftsvorfall anzuwenden, der in dem Leitfaden nicht behandelt wird). Daher vertrat der Stab die Auffassung, dass eine Befolgung des Leitfadens automatisch zu einer Befolgung des IFRS für KMU führe.

Im Leitfaden wird ein Kleinstunternehmen nicht entlang bestimmter Größenmerkmale definiert. Stattdessen werden Beispiele typischer Merkmale von Kleinstunternehmen gegeben. Die Stabsmitarbeiter kamen zu dem Schluss, dass eine strenge Definition für Zwecke des Leitfadens nicht erforderlich sei, weil man es für möglich erachte, dass jedwedes kleine oder mittelgroße Unternehmen den Leitfaden zur Aufstellung seines Abschlusses verwendet, da sich im Leitfaden ein Rückverweis auf den IFRS für KMU für all jene Geschäftsvorfälle befindet, die durch den Leitfaden nicht abgedeckt werden.

Im Anschluss an die Darstellung dieses Überblicks (sowie eines Agendapapiers, in welchem ein Abschnitt des Leitfadens zur Veranschaulichung des Inhalts enthalten war) fragten die Stabsmitarbeiter, ob sie irgendwelche Anmerkungen dazu hätten.

Mehrere Boardmitglieder brachten Bedenken hinsichtlich der Frage auf, wo der Leitfaden in der IFRS-Hierarchie einzuordnen sei. Sie fragten, ob der Leitfaden als neuer Standard oder als Schulungsmaterial zum bestehenden IFRS für KMU behandelt werden solle. Die Stabsmitarbeiter meinte, dass der Leitfaden weder ein neuer Standard sei (da er nicht den Vorschriften zum Konsultationsprozess unterlegen habe) noch Schulungsmaterial sei (weil er dem IFRS für KMU nichts Neues hinzufüge). Stattdessen sei er ein Auszug aus dem IFRS für KMU, der dazu gedacht sei, die Anwendung des IFRS für KMU durch Kleinstunternehmen zu erleichtern. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass man beabsichtige den Leitfaden als Anhang zum IFRS für KMU auszugestalten, der Leitfaden würde jedoch kein integraler Bestandteil des Standards sein.

Es wurden im Rahmen der Sitzung keine weiteren Anmerkungen laut.

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