IFRS 1 — Vorschlag der Streichung der kurzfristigen Ausnahmen
Der Projektverantwortliche führte in das Papier ein und erläuterte, dass es sich auf Änderungen an IFRS 1 beziehe, wie sie auf den Seiten 9 und 10 wiedergegeben seien. Das Ziel bestehe darin, die kurzfristigen Ausnahmen zu streichen, was im Einklang mit der ursprünglichen Absicht des IASB stehe, als diese Ausnahme eingeführt wurden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vorgeschlagenen Änderungen im Detail:
Ausnahmeregelung in IFRS 1 | anwendbar auf | erste IFRS-Berichtsperiode | Vorschlag |
---|---|---|---|
E1 und E2 (IFRS 9) | Vergleichsperioden, die vor dem 1.1.2011 beginnen | beginnt vor dem 1.1.2012 (Übergang vor dem 1.1.2011) | im Rahmen der IASB-Projekte mit Bezug zu IFRS 9 zu untersuchen. |
E3 (IFRS 7 (2009)) | Vergleichsperioden innerhalb eines Jahres, das vor dem 31.12.2009 endet (d.h. vor dem 1.1.2009 begann) | beginnt vor dem 1.1.2010 (Übergang vor dem 1.1.2009) | Streichung mit Wirkung vom 1.7.2016 |
E4 (IFRS 7 (2010)) | Vergleichsperioden, die vor einem Geschäftsjahr begannen, das am oder nach dem 1.7.2011 beginnt | beginnt vor dem 1.7.2012 (Übergang vor dem 1.1.2011) | Streichung mit Wirkung vom 1.7.2016 |
E4A (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 7 im Entwurf Jährliche Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2012-2014) | Vergleichsperioden, die vor einem Geschäftsjahr beginnen, das am oder nach dem 1.1.2016 beginnt | beginnt vor dem 1.1.2017 (Übergang vor dem 1.1.2016) | Streichung mit Wirkung vom 1.1.2018 |
E5 (IAS 19 (2011)) | Vergleichsperioden, die vor dem 1.1.2013 beginnen | beginnt vor dem 1.1.2014 (Übergang vor dem 1.1.2013) | Streichung mit Wirkung vom 1.7.2016 |
E6 (IFRS 10 Investmentgesellschaften) | nicht festgelegt | n/a | Streichung mit Wirkung vom 1.7.2016 |
E7 (IFRS 10 Investmentgesellschaften) | Vergleichsperioden, die am oder vor dem 31.12.2013 enden (d.h. vor dem 1.1.2013 begannen) | beginnt am oder vor dem 1.1.2014 (Übergang am oder vor dem 1.1.2013) | Streichung mit Wirkung vom 1.7.2016 |
Bei der Abstimmung stimmten alle Boardmitglieder für die Empfehlung des Stabs.