IAS 1 — Angaben zur Unternehmensfortführung

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Die Projektverantwortliche vermittelte einige Hintergrundinformationen zum Projekt und erläuterte, dass die Beurteilung der Going-concern-Annahme durch dieses Projekt nicht geändert würde und man sich lediglich darauf konzentriere, auslösende Ereignisse oder Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die dann Angaben nach sich zögen.

Es schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Ein Boardmitglied meinte, dass die Fortführung des Unternehmens schon heute ein Sachverhalt sei, bei dem man sich mit einer Angabe schwer tue, und wenn nun spezielle Auslöser hinzugefügt würden, dann würden die Andressaten immer wieder spezielle Fälle vorlegen; es würde eine unendliche Geschichte.

Ein anderes Boardmitglied meinte, dass IAS 1 bereits Angaben zur Going-concern-Annahme erfordere und somit keine Notwendigkeit für zusätzliche Auslösererfordernisse bestünde; er vertrat die Ansicht, dass es sich nicht um ein Rechnungslegungsthema handele, sondern vielmehr Prüfungs- und Unternehmensregulatoren bestimmte Auslöser vorschreiben sollten. Ein Boardmirglied meinte, dass es durch derartige Auslöserereignisse zu negativen Konsequenzen kommen könne oder diese Vorschriften sich als nicht nutzbringend herausstellen würden.

Ein anderes Boardmitglied sagte, dass die Geschäftsleitung schon bisher Risiken angeben müsse. Dementsprechend stimme er dem Vorschlag nicht zu. Demgegenüber zeigte sich ein anderes Boardmitglied mit dem Vorschlag einverstanden, weil sensible Information an die Anteilseigner gelangen sollten, obgleich man zusehen müsse, dass Leerformelangaben verwendet und stattdessen inhaltsvolle Informationen gegeben würden.

Die Projektmanagerin erläuterte, dass man im Projekt grobe Auslöserereignisse vorschlage, weil diese in einigen Rechtskreisen vorgeschrieben seien und ansonsten zuviel Ermessen im Spiel sei.

Ein Boardmitglied vertrat die Ansicht, dass IAS 1 bereits funktioniere und es derzeit keine Probleme bei Angaben zur Unternehmensfortführung gebe. Vielmehr bestehe das Risiko einer Duplizierung von Vorschriften. Ein anderes Boardmitglied brachte Unterstützung für den Vorschlag des Stabs zum Ausdruck und äußerte Bedenken, dass der Vorschlag keine Angaben erfordere, bis ein auslösendes Ereignis eingetreten sei.

Die Projektverantwortliche meinte, dass Anleger Angaben zum Sachverhalt und von der Geschäftsleitung getroffene Gegenmaßnahmen benötigten. Ein Boardmitglied meinte, dass er gegenüber dem Projekt eine gewisse Skepsis habe, den Entwurf aber herausgeben wolle, um zu sehen, welche Reaktionen er hervorrufe.

Nach einer Abstimmung wies der IASB die Vorschläge zurück (acht Boardmitglieder stimmten gegen die Empfehlungen der Stabsmitarbeiter).

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