Bewertung mit dem Barwert — Abzinsungssätze

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Agendapapier 17A, Agendapapier 17B, Agendapapier 17C

Gegenwärtiger Stand

In dieser Unterrichtseinheit berichtete der Stab dem IASB über seine Untersuchungsergebnisse zu den Komponenten der Barwertbemessung und zu Bewertungsmethoden.

Der Stab hat mögliche Finanzberichterstattungsprobleme in den folgenden drei Bereichen ausgemacht:

  1. Anwendung einer unternehmensspezifischen Sichtweise bei der Bewertung;
  2. uneinheitliche Widerspiegelung von Liquiditätsrisiken; und
  3. drei Sachverhalte im Zusammenhang mit der Methode der Widerspiegelung von Steuern bei der Bewertung.

Anwendung einer unternehmensspezifischen Sichtweise bei der Bewertung

Der Stab hat festgestellt, dass die Mehrheit der Unternehmen keine Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten erfassen, obwohl der Buchwert des Eigenkapitals höher ist als der Marktwert des Eigenkapitals. Nach Meinung des Stabs könnte das darauf hinweisen, dass es Probleme bei der Anwendung einer unternehmensspezifischen Sichtweise in der Praxis gibt, weil der Nutzungswert bei der Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten verwendet wird.

Da Stab hat dafür zwei mögliche Gründe ausgemacht:

  1. das Prinzip der Bewertung aus unternehmensspezifischer Sichtweise in den IFRS ist robust; die probleme ergeben sich aus Schwierigkeiten bei der Umsetzung, der Prüfung und der Durchsetzung; oder
  2. das Prinzip der Bewertung aus unternehmensspezifischer Sichtweise wie in den IFRS verankert ist fehlerhaft.

Uneinheitliche Widerspiegelung von Liquiditätsrisiken

Der Stab hat festgestellt, dass Liquidität nicht einheitlich in unternehmensspezifischen Barwertbemessungen widergespiegelt wird.

Das Widerspiegeln von schuldspezifischer Liquidität würde wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung von Schulden und Rückstellungen für leistungsorientierte Pläne haben.

Das Liquiditätsrisiko nicht widerzuspiegeln, kann wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit haben.

Drei Sachverhalte im Zusammenhang mit der Methode der Widerspiegelung von Steuern bei der Bewertung

Der Stab hat die folgenden drei Sachverhalte  im Zusammenhang mit der Bewertungsmethode für Steuern identifiziert:

  • Der Vorsteuersatz sollte nur Steuerauswirkungen widerspiegeln, die nicht durch die Anwendung von IAS 12 aufgefangen werden. Marktvorsteuersätze spiegeln die Marktperspektive wider und enthalten darum einen Anteil Steuern. Der Ansatz von unternehmensspezifischen latenten Steuern zu diesen Sätzen, würde die steuerlichen Auswirkungen übertreiben.
  • Anwender machen Fehler, wenn sie Nachsteuersätze zusammenfassen, um bei Vorsteuersätzen herauszukommen. Da außerdem die Ausdrücke "Vorsteuer-" und "Nachsteuer-" nicht definiert sind, können Anwender denken, dass die Vorsteuereingabe nicht vom Zinssatz abhängt, und somit einen falschen Vorsteuersatz verwenden.
  • IAS 36 fügt der Bewertungsmehode zusätzliche Komplexität hinzu, indem Vorsteuersätze verlangt werden. Oft ist der Ausgangspunkt für die Berechnungs des Nutzungswerts der Nachsteuersatz, der dann umgerechnet werden muss.

Die Analyse soll als Teil der Forschungsprojekts zu Abzinsungssätzen erörtert werden, und der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um fachliche Entscheidungen gebeten.

Diskussion

Bevor man sich den spezifischen Rechnungslegungsproblemen zuwandte, die der Stab benannt hatte, wiesen einige Boardmitglieder darauf hin, dass der Ausdruck 'Rechnungslegungsproblem' nicht vernünftig abgegrenzt werde. Daher sei es schwierig festzustellen, ob die vom Stab vorgelegten Sachverhalte tatsächlich Rechnungslegungsprobleme seien; ferner sei es gleichermaßen herausfordernd festzustellen, ob es weitere Rechnungslegungsprobleme gebe, die der Stab nicht aufgebracht habe. Ein Boardmitglied sagte, man müsse in Fälle unterscheiden, bei denen der Standard bewusst unterschiedliche Anwendungen in der Praxis zulasse, und solchen, bei denen der Standard eine klare Sichtwweise enthielte, die Anwedung in der Praxis aber unterschiedich sei. Der erstgenannte Fall sei seiner Ansicht nach kein Thema.

Hinsichtlich der unternehmensspezifischen Sichtweise bei der Bewertung schlugen mehrere Boardmitglieder vor, den Ausdruck 'Zeitwert des Geldes' zu definieren. Ein Boardmitglied meinte, dass man im Rahmenkonzept festhalten solle, dass der Zeitwert des Geldes stets zu berücksichtigen sei. Ein anderes Boardmitglied fügte hinzu, dass der Abzinsungssatz alle möglichen Faktoren berücksichtigen solle und nicht nur den Zeitwert des Geldes. Die leitende fachliche Direktorin entgegnete, dass grundsätzlich kein Problem mit dem Zeitwert des Geldes bestehe, weil ein risikofreier Zins verwendet würde. Sie konzedierte allerdings, dass die Ableitung des risikofreien Zinses ein Problem darstellen könne. Mehrere Boardmitglieder bestätigten, dass Staatsanleihen nicht immer der sachgerechte Referenzpunkt für die Bestimmung des risikofreien Zinses darstellten. Ein Boardmitglied betonte, dass der Zeitpunkt und die Währung einer Staatsanleihe dem Posten entsprechen sollten, der zu bewerten sei. Ein anderes Boardmitglied entgegnete, dass Staatsanleihen in einigen Rechtskreisen äußerst risikoreich seien, obwohl die Währung übereinstimme. Die Regierung könne in diesen Ländern daher nicht immer zum niedrigsten Zins Gelder aufnehmen. Das eigene Kreditrisiko mag ebenso eine Rolle spielen.

Der Vorsitzende schlug die Entwicklung sauberer Prinzipien für die Verbarwertung vor, mit denen die uneinheitliche Praxis ausgeschaltet werden könne. Die leitende fachliche Direktorin bestätigte, dass man untersuchen soll, was die Zielsetzung der Bewertung bei den verschiedenen Barwertansätzen sei. Dies sollte allerdings im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept erfolgen.

Die leitende fachliche Direktorin meinte, dass es bei dem Projekt vorrangig um Zeitbewertungen ginge, die vom beizulegenden Zeitwert abwichen, wie bspw. Pensionen, Rückstellungen und Nutzungswerten. Sie wies darauf hin, dass es viele Unternehmen gebe, deren Buchwert des Eigenkapitals den Marktwert ihres Eigenkapitals überstiegen und die dennoch keine Wertberichtigungen vornehmen würden. Der Stab sei zu dem Schluss gekommen, dass dies an unternehmensspezifischen Werten läge, welche den marktbasierten beizulegenden Zeitwert überstiegen. Regulatoren hätten fortgesetzt Probleme mit dem "Nutzungswert", weil er als unternehmensspezifischer Wert sehr schwer angreifbar sei. Das Problem bestehe nicht in den USA, weil der Nutzungswert unter US-GAAP nicht zugelassen sei. Allerdings läge die Auslöseschwelle für Wertberichtigungen in den USA höher. Ein Boardmitglied warnte davor, den Umstand zu vernachlässigen, dass die USA ein vollkommen anderer Wirtschaftsraum als Europe seien. Der Vorsitzende fragte, ob dies ein generelles Barwertproblem sei oder ausschließlich mit dem Nutzungswert zusammenhinge. Der stellvertretende Vorsitzende fügte hinzu, dass Marktwerte in einigen Fällen keinen Sinn ergäben (bspw. bei Pensionen).

Ein Boardmitglied erinnerte seine Kollegen daran, dass man eine bewusste Entscheidung getroffen habe, nur den nicht erzielbaren Teil des Buchwerts abzuschreiben. Die leitende fachliche Direktorin stellte klar, dass der Stab keine Absicht habe, den Nutzungswert abzuschaffen; allerdings sollten die Sachverhalte, die mit dem Nutzungswert in Verbindung stehen, identifiziert werden. Der Board müsse dann entscheiden, ob es erforderlich sei, engere Leitlinien dazu zu entwickeln. Mehrere Boardmitglieder fragten, inwiefern die Sachverhalte rund um den Nutzungswert mit Abzinsungssätzen in Verbindung stünden. Ihrer Ansicht nach sei dies mehr eine Frage der Zielsetzung der Bewertung. Die leitende fachliche Direktorin entgegnete, dass der Board zu entscheiden habe, welche Komponenten untersucht werden sollen. Sie sagte, dass IFRS 13 und IAS 36 sämtliche Komponenten beinhalteten, jedoch zu unterschiedlichen Bewertungen führten. Ein Boardmitglied fügte hinzu, dass der Board Komponenten anführen müsse.

Mit Blick auf die uneinheitliche Berücksichtigung des Liquiditätsrisikos sagte die leitende fachliche Direktorin, dass das Liquiditätsrisiko ein ziemliche neue Erwägung in der Standardsetzung sei. Sie sagte, dass Bewertungen analog dem neuen Versicherungsstandard vorgenommen werden könnten, sobald dieser veröffentlicht sei; allerdings müsse man dazu weitere Untersuchungen anstellen. Ein Bordmitglied betonte, dass das Liquiditätsrisiko auf der Vermögens- und der Fremdkapitalseite unterschiedlich berücksichtigt werde. Ein andere Boardmitglied sagte, dass man gründlich untersuchen solle, ob es möglich sei, das Liquiditätsrisiko zu berücksichtigen und wie dies zu einer Verbesserung des Abschlusses führe.

Die leitende fachliche Direktorin sagte, dass andere Risikoarten schwer zu beurteilen seien. Der Board müsse entscheiden, ob Risikoanpassungen Teil der Bewertung sein sollten. Ein Boardmitglied sagte, dass er keine Notwendigkeit sehe, bei Rückstellungen eine Risikoanpassung vorzunehmen; andere Verbindlichkeiten sollten die Risiken jedoch widerspiegeln. Ein anderes Boardmitglied sagte, dass eine Risikoanpassung alle möglichen Ausprägungen widerspiegeln solle. Ein Boardmitglied antwortete darauf, dass man auch andere Faktoren neben der Variabilität einbeziehen solle.

Ein Boardmitglied hinterfragte, ob Abzinsungen in der Bilanzierung überhaupt erforderlich seien. Er schlussfolgerte, dass sie nützlich im Markt seien, man jedoch untersuchen solle, ob sie nutzbringend im Abschluss seien.

Im Hinblick auf Steuerthemen meldete ein Boardmitglied Zweifel an, dass die Verwendung einer Vorsteuerrate auf Vorsteuerzahlungsströme zu derselben Bewertung führe wie die Verwendung von Nachsteuerraten und -zahlungsströmen. Die leitende fachliche Direktorin entgegnete, dass sie für die nächste Sitzung ein Zahlenbeispiel vorbereiten würde.

Die Diskussion nahm die zwei dafür vorgesehenen Stunden in Anspruch. Es wurde keine Beschlüsse gefasst. Der Stab beabsichtigt, dem Board die übrigen Teile des Diskussionspapierentwurfs in den kommenden Monate vorzulegen. Die grundlegende Stimmung in der Sitzung deutete allerdings darauf hin, dass mehr Arbeit und weitere Untersuchungen vonnöten seien und in das Diskussionspapier einfließen müssten, bevor der Board sich in der Lage sehe, in den Abstimmungsprozess zur Veröffentlichung einzutreten. Gleichwohl konzedierten die Boardmitglieder, dass dies eine wichtige und notwendige Forschungstätigkeit sei.

Zugehörige Themen

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