Angabeninitiative - Themenblock II

Date recorded:

Überprüfung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler - Unterscheidung zwischen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen - Agendapapier 25A

Hintergrund

Im September 2014 hatte das IFRS Interpretations Committee den Board über Unterschiede in der praktischen Handhabung bei der Anwendung von IAS 8 hinsichtlich der Beurteilung informiert, ob eine Änderung eine Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode oder eine Änderung einer Schätzung darstellt. Seinerzeit hatte der Board beschlossen, diesen Sachverhalt im Rahmen der Angabeninitiative in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Im Mai 2015 befürwortete der Board eine Änderung von IAS 8, um klarzustellen, dass (a) Änderungen in den Bewertungsmaßstäben, die in den maßgeblichen Standards niedergelegt sind, Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden darstellen, (b) Änderungen in der Bewertungsmaßstäben auch Änderungen der Bemessung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) beinhalteten und deshalb Änderungen der zur Festlegung unterschiedlicher Bemessung der AHK verwendeten Methoden Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden darstellen, und (c) Änderungen von Inputfaktoren, Annahmen und Methoden, die bei der Durchführung einer Schätzung verwendet werden, Änderungen von Schätzungen darstellten. Allerdings hatte der Board den Stab um weitere Nachforschungen zu diesen Empfehlungen gebeten.

Die in diesem Papier verfolgte Zielsetzung besteht in den folgenden zwei Punkten: (a) einer Empfehlung, wie man die bestehende Unterscheidung zwischen der Änderung einer Rechnungslegungsmethode und der Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung in IAS 8 klarer fassen könnte und (b) der Empfehlung, diese Klarstellung in den nächsten Entwurf jährlicher Verbesserungen aufzunehmen.

Analyse des Stabs

Zunächst hat der Stab untersucht, warum die Unterscheidung zwischen der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode und der Änderung einer Schätzung von Bedeutung ist. Der Stab führt an, dass (i) Unternehmen freiwillig vorgenommene Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden rückwirkend anwendeten, wohingegen Änderungen von Schätzung prospektiv angewendet würden, und (ii) eine Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nur dann zulässig sei, wenn die Änderung durch einen IFRS gefordert werde oder dazu führe, dass der Abschluss verlässliche und relevantere Informationen bereitstelle, wohingegen Schätzungsänderungen auf neue Informationen oder neue Entwicklungen zurückgingen.

Nach der Erwägung verschiedener Ansätze empfahl der Stab, dass man IAS 8 wie folgt ändern solle: (a) Die Definitionen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie von Schätzungsänderungen sollten mit dem Ziel klargestellt werden, sie präziser und deutlicher voneinander abgrenzbar zu machen; (b) es solle klargestellt werden, wie sich Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzung zueinander verhalten; (c) es sollen Leitlinien aufgenommen werden, ob Änderungen von Bewertungsverfahren und Änderungen von Schätzverfahren Schätzungsänderungen darstellen; und (d) Beispiele für Schätzungen in IAS 8 sollten aktualisiert werden. Im Agendapapier sind die empfohlenen Formulierungen für die vorgeschlagenen Änderungen enthalten. Der Stab vertrat die Ansicht, dass die Empfehlungen zu einer Verbesserung der bestehenden Leitlinien in IAS 8 führen würden.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl die Herausgabe der vorstehenden Änderungen im Rahmen des Prozesses jährlicher Verbesserungen. Folglich sollte das Projekt nicht länger Teil des Projekts zur Angabeninitiative sein.

Erörterung durch den Board

Der Board unterstützte die Empfehlungen des Stabs. Allerdings kam der Board zu dem Schluss, dass die Änderungen nicht Teil des jährlichen Verbesserungsprozesses sein sollten. Vielmehr sollten die Änderungen Bestandteil eines eigenständigen Projekts im Rahmen der Agendakonsultation sein.

Die Mehrheit der Boardmitglieder unterstützten die gegenwärtige Richtung des Projekts. Allerdings warnten einige Boardmitglieder hinsichtlich der Formulierung des Vorschlags - so wurde zum Beispiel der Meinung Ausdruck verliehen, dass die Definitionen zu eng gefasst seien.

Verschiedene Boardmitglieder forderten den Stab auf, noch einmal zu den Beispielen zurückzukehren, die zu Beginn des Projekts analysiert worden seien, und die Anwendung der vorgeschlagenen Definitionen zu prüfen. Es wurde vereinbart, dass die Beispiele nur für die Überprüfung (durch den Stab und möglicherweise im Entwurf) genutzt werden sollten. Allerdings warnte der Stab davor, die Beispiele in den Entwurf aufzunehmen. Es wurde der Sorge Ausdruck verliehen, dass die Beispiele darauf hinweisen könnten, dass es zu einer Änderung in der Praxis kommen solle.

Der Stab wurde außerdem aufgefordert, (i) die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf bestehende Standards zu analysieren und (ii) Leitlinien zu Übergangsvorschriften zu entwickeln.

Einige wenige Boardmitglieder forderten weitere Untersuchungen und die Einholung von Rückmeldungen von Anlegern. Allgemein war die Ansicht, dass keine weiteren Untersuchungen notwendig seien.

Es gab umfangreiche Diskussionen rund um das Thema der Unterscheidung zwischen Bilanzierungsprinzipien und Bilanzierungsschätzungen. So wies beispielsweise ein Boardmitglied darauf hin, dass sich die Analyse der Frage widmen solle, welche Situationen rückwirkenden und welche prospektive Anwendung erforderten. Diese Analyse könne auf Einzelfallbasis erfolgen. Dieser Ansatz wäre bei der Entwicklung künftiger Standards hilfreicher. Dieses Boardmitglied war der Meinung, dass eine Änderung im wirtschaftlichen Szenario, dass zu einer Änderung der Bilanzierungsmethoden und -bewertung sowie von entsprechenden Schätzungen führe, keine rückwirkende Anwendung erfordern solle. Diese Änderungen würden von einem neuen Ereignis ausgelöst.

Der Stab wurde nach den verschiedenen Formulierungen gefragt, die im Vorschlag verwendet werden (beispielsweise Bewertungsmethoden gegenüber Schätzungsmethoden). Dies scheine verwirrend. Der Stab gab zur Antwort, dass dies eine besondere Herausforderung des Projekts sei, da in den Standards verschiedene Ausdrücke mit derselben Bedeutung verwendet würden.

 

Überprüfung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler - Änderungen von Schätzungen; Angabe - Agendapapier 25B

Hintergrund

In diesem Papier, das Teil der in Agendapapier 25A dargestellten Erörterung ist, wird der Frage nachgegangen, ob in IAS 8 zusätzliche Angaben in Bezug auf Schätzungsänderungen aufgenommen werden sollten.

Das Agendapapier enthält eine Analyse bestehender Angabevorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungsänderungen sowie die Vorschläge, die auf der Sitzung im Mai 2015 diskutiert wurden.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, (i) in IAS 8 keine zusätzlichen Angaben in Bezug auf Schätzungsänderungen aufzunehmen und (ii) keine weiteren Arbeiten zu Angabevorschriften für Schätzungsänderungen in den IFRS zu unternehmen.

Die vom Stab für seine Empfehlungen angeführte Gründen lauten wie folgt: (i) Die IFRS forderten bereits eine hinreichende Menge an Angaben; (ii) eine Änderung von IAS 8 ohne eine Änderung anderer IFRS könne praktisch geringe Auswirkungen haben; und (iii) IAS 8 fordere bereits Angaben zum Wesen einer Schätzungsänderung.

Erörterung durch den Board

Es gab allgemeine Unterstützung für die Empfehlung des Stabs. Nur ein Boardmitglied drückte eine abweichende Meinung aus.

Es wurden weder bedeutenden Anmerkungen gemacht noch erheblich Bedenken erhoben. Das Board, das eine abweichende Meinung geltend gemacht hatte, wies darauf hin, dass es wichtig sei, das Wesen der Änderungen zu erkennen. Dieses Boardmitglied gab der Meinung Ausdruck, dass Änderungen von Schätzungen ohne Änderungen der Tatsachen und Umstände zu irreführenden Informationen führen könnten.

Der Stab und andere Boardmitglieder entgegneten hierauf, dass in den Standards bereits die Angabe dieser Ermessensentscheidungen gefordert werde (bspw. in IFRS 13 und IAS 8).

Der Vorsitzende bat um Abstimmung, und zwölf Boardmitglieder sprachen sch für die Empfehlung des Stabs aus.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.