Agendakonsultation — Neue Themen

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Agendapapier 24F

Im Rahmen der Agendakonsultation sind auch Vorschläge für weitere Projekte gemacht worden, die der IASB auf seine Agenda nehmen sollte. In Agendapapier 24F werden diese zusammengefasst. Der Stab beabsichtigt, den Board erst bei der Sitzung im Mai um vorläufige Entscheidungen zu seiner zukünftigen Agenda zu bitten. Diese Sitzung war daher dazu gedacht, einige erste Analysen zur Verfügung zu stellen, um eine Entscheidungsfindung mi Mai zu vorzubereiten.

Der Meinung des Stabs nach verdienen sechs Projektvorschläge weitere Erwägung:

(a) IFRS-Berichterstattung durch Tochterunternehmen;

(b) allgemeine Prinzipien für separate Abschlüsse;

(c) Digitalwährungen einschließlich Kryptowährungen;

(d) generellere Berichterstattungsinitiativen einschließlich der Auswirkungen von Umweltrisiken auf die Finanzberichterstattung;

(e) Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen; und

(f) Zurückziehung von IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen.

Des Weiteren dokumentiert der Stab andere Vorschläge von Stellungnehmenden, die seiner Meinung nach weiterer Untersuchung oder Einbindung des Einreichers bedürfen, bevor sie vom IASB erörtert werden können. Dies sind die folgenden:

(a) Geschäftsvorfälle ohne (entsprechende) Gegenleistung;

(b) erstmalige Anwendung der IFRS, wenn die nationalen Rechnungslegungsstandards IFRS nahe sind;

(c) Klarstellung, wann die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung außerhalb der Gewinnrücklage erfasst werden sollen;

(d) variable und bedingte Gegenleistungen;

(e) Risikoteilung / Zusammenarbeitsvereinbarungen; und

(f) Erwägung von Sprache und Terminologie und Übersetzungsauswirkungen für IFRS.

Erörterung durch den Board

Während dieser Sitzung erörterten die IASB-Mitglieder Themen, die vom Stab zwecks weiterer Erwägung identifiziert worden sind.

Ein Boardmitglied schlug vor, die Einbindungsaktivitäten zu berücksichtigen, die gemeinsam mit dem Kapitalmarktbeirat zum Thema separater Abschlüsse durchgeführt worden sind.

Im Zusammenhang mit  digitalen Währungen sagte ein Boardmitglied, dass das Thema bereits erörtert worden sei, als man über Kundenbindungsprogramme sprach. Zu der Zeit sei man aber der Meinung gewesen, dass es noch zu früh sei. Dies habe sich aber mittlerweile geändert.

Des Thema der umfassenderen Unternehmensberichterstattung wurde bei der Sitzung der Treuhänder erörtert. Die Treuhänder sind zu der Schlussfolgerung gelangt, dem Thema einige Stabstunden zuzuordnen, aber sie sind auch zu dem Schluss gekommen, dass der IASB nicht direkt involviert werden soll. Deshalb schlugen einige Boardmitglieder vor, dieses Thema von der Liste zu streichen.

Ein Boardmitglied sah keine Notwendigkeit, ein Projekt zu Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung aufzunehmen, aber der Forschungsdirektor entgegnete, dass es gut sein würde, etwas Klarheit in diesem Bereich zu gewinnen.

Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung, wenn die nationalen Rechnungslegungsgrundsätze den IFRS ähnlich sind, schlug ein Boardmitglied weitere Untersuchungen vor. Dieses Boardmitglied schlug außerdem vor, den Sachverhakt der Auswirkungen der erstmaligen Anwendung an das Interpretations Committee zu verweisen.

Dasselbe Boardmitglied sagte, dass der Sachverhalt im Zusammenhang mit variabler Gegenleistung nur weiter berücksichtigt werden sollte, wenn der Umfang begrenzt sei. Der Forschungsdirektor und ein anderes Boardmitglied gaben zur Antwort, dass dies ein weit verbreiteter Sachverhalt sei und dass das Interpretations Committee schon lange mit ihm kämpfe, ihn aber zu umfassend finde.

In Bezug auf das Risikoteilungsproblem schlug ein Boardmitglied vor, ASAF einzubinden.

Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass das Sprach- und Terminologieproblem sei ein Umsetzungsproblem und daher nicht ein vom Board zu erörterndes Problem.

Ein Boardmitglied bracht das Thema IFRS 8-Hierarchie auf, da diese Ersteller immer noch auffordere, andere Sätze von Rechnungslegungsstandards mit ähnlichem Rahmenkonzept zu berücksichtigen, wenn es in den IFRS selbst keine Vorschriften gebe. Dieses Boardmitglied sagte, eine solche Vorschrift sei 15 Jahre zuvor eine wichtige gewesen, als die Leitlinien in den IFRS noch bruchstückhaft gewesen seien. Da die IFRS jetzt ein umfassender Satz von Standrads seien, sollte man diese Vorschrift neu bedenken.

Ein Boardmitglied war der Meinung, dass das Thema kombinierte Abschlüsse auch berücksichtigt werden sollte, weil es ein weit verbreitetes Thema sei. Es möge in der Agendkonsultation nicht viele Kommentare auf sich gezogen haben, aber in Einbindungsveranstaltungen sei es oft aufgebracht worden.

Ein anderes Boardmitglied schlug vor dem Hintergrund der Erörterungen zu Schadstoffbepreisungsmechanismen ein Projekt zu IAS 20 vor.

Der fachliche Direktor, der die Sitzung leitete, fasste also zusammen: Das Sprachproblem, die Sachverhalte rund um IFRS 1 und das Thema der weitergreifenden Unternehmensberichterstattungsfragen werden dem Board nicht noch einmal vorgelegt werden. Dementgegen sollten die Themen rund um die IAS 8-Hierarchie, IAS 20 und hinsichtlich kombinierter Abschlüsse der Liste hinzugefügt werden.

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