IFRS-Umsetzung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12

Bei dieser Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14 (Agendapapiere 12A -12E)
  • IFRS 9, symmetrische "make whole"- und Fair-Value-Vorauszahlungsoptionen sowie das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" (Agendapapier 12F)

Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

Agendapapier 12A, Agendapapier 12B, Agendapapier 12C, Agendapapier 12D, Agendapapier 12E

Hintergrund

Bei seinen Sitzungen im Juli und September 2016 hat das Interpretations Committee die eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14) erörtert.

In den Arbeitspapieren 12B und 12C werden die Analysen der eingegangenen Stellungnahmen durch das Interpretations Committee in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 bzw. IAS 19 nebst entsprechenden Empfehlungen vorgestellt. Arbeitspapier 12D enthält Empfehlungen des Interpretations Committee in Bezug auf Übergangsempfehlungen (auch für Erstanwender) und den Zeitpunkt des Inkrafttretens. In Arbeitspapier 12E werden die bisher eingehaltenen Schritte des Konsultationsprozesses dargelegt.

Der Stab beabsichtigte, den Board bei dieser Sitzung um Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses zu bitten.

Empfehlungen des IFRS Interpretations Committee

Das Interpretations Committee sprach folgenden Empfehlungen aus:

  1. Der Board sollte die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14 mit gewissen Formulierungsänderungen finalisieren und den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1 Januar 2019 festsetzen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein sollte.
  2. Die Änderungen an IFRIC 14 sollten rückwirkend anzuwenden sein (mit einer Ausnahme für Anpassungen des Buchwerts von Vermögenswerten, die außerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 19 liegen).
  3. Die Änderungen an IAS 19 sollten prospektiv anzuwenden sein.
  4. Erstanwendern sollten keine Übergangserleichterungen gewährt werden.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte einstimmig den Empfehlungen des Interpretations Committee in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 und IAS 19 (siehe Arbeitspapiere 12B und 12C) mit der Ausnahme des Sachverhalts zu, der sich auf kleine Planereignisse bezieht (siehe Frage 1 in Arbeitspapier AP 12C).

Kleine Planereignisse: Ein paar Boardmitglieder hegten Bedenken angesichts eines scheinbaren Widerspruchs zwischen der vorgeschlagenen Änderung am Kerntext von IAS 19 mit Bezug auf kleine Planereignisse (die vom Committee verabschiedet wurde) und der vorgeschlagenen Änderung an der Grundlage für Schlussfolgerungen (vorgeschlagen vom Stab, nicht vom Committee geprüft), die sich darauf bezog, wie sich die vorgeschlagene Änderung auf die Häufigkeit der Neubewertung der Nettoschuld/dem Nettovermögenswert aus leistungsorientierten Plänen auswirkt und welche Rolle Wesentlichkeit bei dieser Bestimmung spielt. Der Stab stimmte der Empfehlung des Boards zu, ein kurzes Papier für das Interpretations Committee zu erarbeiten, in dem die vorgeschlagenen Änderungen am Kerntext und an der Grundlage für Schlussfolgerungen in diesem Zusammenhang dargestellt werden, sodass diese klargestellt ist und verabschiedet werden kann.

Während des verbleibenden Teils der Erörterungen beantwortete der Stab verschiedene Fragen diverser Boardmitglieder. Einige Boardmitglieder hoben erneut hervor, wie wichtig es sei, bestimmte Analysen des Stabs und Rückmeldungen von den Stellungnehmenden in die Grundlage für Schlussfolgerungen aufzunehmen, um wesentliche Punkte hervorzuheben.

Die Erörterung der Arbeitspapiere 12D und 12E zu Übergangsvorschriften bzw. den Schritten des Konsultationsprozesses wurden aufgeschoben, bis der Sachverhalt zu kleineren Planereignissen mit dem Interpretations Committee geklärt ist.

IFRS 9, symmetrische "make whole"- und Fair-Value-Vorauszahlungsoptionen sowie das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag"

Agendapapier 12F

Hintergrund

Beim Interpretations Committee ging eine Anfrage ein, die sich darauf bezog, ob ein Schuldinstrument mit einer symmetrischen "make whole"-Vorauszahlungsoption oder einer Fair-Value-Vorauszahlungsoption das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllt. Eine Analyse des Sachverhalts wurde im November 2016 durch das Interpretations Committee erörtert.

Anmerkungen des IFRS Interpretations Committee

Das Interpreations Committee hat diesen Sachverhalt bei seiner Sitzung im November 2016 erörtert. Die meisten Mitglieder des Committee waren der Meinung, dass die in der Einreichung beschriebenen Vorauszahlungsoptionen nicht die Vorschriften in IFRS 9.B4.1.11(b) erfüllen und dass daher ein Instrument mit einer solchen Vorauszahlungsoption auch nicht das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" erfüllt. Das Committee schlägt vor, dass der Board sich folgenden Erwägungen widmet:

  • Änderung der Vorschriften in IFRS 9 in diesem Zusammenhang, um die größere Bandbreite von Vorauszahlungsoptionen zu berücksichtigen, die in der Praxis in diesem Hinblick bestehen, und nicht nur die Optionen, die in der Einreichung beschrieben wurden; und
  • welche Bewertung die relevantesten und entscheidungsnützlichsten Informationen zu bestimmten Planvermögenswerten bieten würden, die ansonsten das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" erfüllen würden, aber daran wegen des Bestehens einer symmetrischen "make whole"- Vorauszahlungsoption scheitern.

Einige Mitglieder des Committee hielten jedoch fest, dass eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht für alle finanziellen Vermögenswerte mit symmetrischer "make whole"-Vorauszahlungsoption sachgerecht sei und dass es schwierig sein würde, einen entsprechenden Anwendungsbereich abzustecken.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board im Rahmen seiner Umsetzungs- und Standardpflegeaktivitäten erwägen sollte, ein Projekt zu IFRS 9 und symmetrischen "make whole"-Vorauszahlungsoptionen auf seine Agenda zu nehmen.

Der Stab erklärte, dass er ein Papier für weitere Erörterungen bei einer künftigen Sitzung erarbeiten würde, wenn der Board der Empfehlung des Stabs zustimmt.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu.

Die stellvertretende Vorsitzende erläuterte, dass der Stab und das Interpretations Committee an eine eng umrissene Änderungen dächten, um dieses Problem zu adressieren. Ein weiteres Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei, die Notwendigkeit zu betonen, zu beurteilen, ob ein Instrument das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" erfüllt, wenn entschieden wird, ob es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, weil viele Ersteller ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten, wenn sich das richtig anfühle und wenn die der Meinung seien, dass das Instrument für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollte. Eine sorgfältige Anwendung der spezifischen Kriterien, die für das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" bestehen, würde dann selten erfolgen.

Der Board war sich generell einig, dass in Abhängigkeit der Art und des Gehalts der Vorauszahlungsoptionen eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Betriebsergebnis oder fortgeführte Anschaffungskosten die bessere Lösung sein können, um Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Herausforderung läge jedoch darin, die Eigenschaften derjenigen Vorauszahlungsklauseln zu identifizieren, bei denen fortgeführte Anschaffungskosten relevantere Informationen bieten, obwohl sie das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" nicht erfüllen. Die Kernaufgabe des Stabs läge darin, einen Umfang der vorgeschlagenen Änderung zu definieren, der groß genug sei, um ein Prinzip zu etablieren (und nicht nur eine Checkliste von Positionen), das einheitlich auf die Vielzahl unterschiedlicher Vorauszahlungsklauseln in der Praxis angewendet werden könne, während der Umfang eng genug gehalten werden müsste, um die Ausnahme auf die Fälle zu beschränken, für die sie gedacht sei (Verträge, die das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" nicht erfüllen, aber dennoch sinnvoller Weise zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sollen), ohne dass nicht sachgerechte Analogieschlüsse ermöglicht würden. Ein Boardmitglied wies außerdem darauf hin, dass der Stab den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsvorschriften (sollte bspw. Vergleichsinformationen neu dargestellt werden?) insbesondere für Unternehmen bedenken sollte, die IFRS 9 bereits vorzeitig anwenden.

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