Versicherungsverträge

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Agendapapier 2, Agendapapier 2A, Agendapapier 2B, Agendapapier 2C, Agendapapier 2D, Agendapapier 2E, Agendapapier 2F,

Auf Grundlage der folgenden Agendapapiere bat der Stab den Board um Erlaubnis, den Abstimmungsprozess beginnen zu dürfen. In Agendapapier 2A wurden der Hintergrund und der Kontext des IASB-Projekts zu Versicherungsverträgen zusammengefasst; Agendapapier 2B bot einen generellen Überblick über das Modell für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen wie es sich aus den bisherigen vorläufigen Entscheidungen des IASB ergibt; Agendapapier 2C zeigte, wie der Board auf die Stellungnahmen eingegangen ist, die zum Entwurf von 2013 eingegangen sind; in Agendapapier 2D wurde zusammengefasst, wie sich die bilanzielle Behandlung von Versicherungsverträgen in den bisherigen drei Konsultationsdokumenten geändert hat, welche Reaktionen auf die jeweiligen Dokumente eingegangen sind und welche vorläufigen Entscheidungen bisher getroffen wurden; in Agendapapier 2E wurden die Argumente des Stabs dafür erläutert, warum dieser der Meinung ist, dass keine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme erforderlich ist; und in Agendapapier 2F wurden die Schritte des Konsultationsprozesses durch das gesamte Projekt dargestellt und der Board gebeten zu beurteilen, ob alle verpflichtenden Schritte eingehalten wurden.

Erörterung durch den Board

Der Board sprach sich einstimmig dafür aus, mit dem Abstimmungsprozess zu beginnen und bestätigte, dass die einzelnen Schritte des Konsultationsprozesses über das gesamte Projekt hinweg eingehalten wurden. Darüber hinaus kündigte kein Mitglied des IASB an, eine abweichende Meinung einzunehmen.

Einzelne Board-Mitglieder erwogen die Notwendigkeit, im Rahmen von öffentlichen Diskussionsveranstaltungen etwaige Fragen und Bedenken interessierter Personen zu erörtern und hierdurch deren Verständnis für die Anwendung der neuen Regelungen zu verbessern. Außerdem könnten derartige Veranstaltungen als Test dienen, wie die Formulierungen des Standards von den Teilnehmern interpretiert werden.

Einige Board-Mitglieder regten die Aufnahme zusätzlicher Beispiele an, wobei drei Bereiche identifiziert wurden, wo dies in besonderem Maße erforderlich sei: (1) Verwendung des OCI für indirekt teilnehmende Verträge, (2) Abschreibung der vertraglichen Servicemarge ("contractual service margin, CSM) über die Vertragslaufzeit und (3) Allokation der CSM im Falle des Ablaufs des Vertrages. Der Stab erklärte, dass die im Entwurf bereits enthaltenen Beispiele bewusst einfach gehalten wurden, um eine Fragestellung nach der anderen zu illustrieren. Man sollte daher nicht zu viel aus ihnen herauslesen, da dies zu nicht beabsichtigten Konsequenzen führen könnte. So würde bspw. im Falle der linearen Abschreibung der CSM das im Standard enthaltene Prinzip im Vordergrund stehen und die entsprechenden Anwendungshilfen daher bewusst unspezifiziert gehalten.

Ein Board-Mitglied schlug vor, den Verweis auf die "OCI-Lösung" als bevorzugtem Ansatz zu streichen (verglichen mit der Vorgehensweise, alle Abzinsungssatzänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen). Dies wurde vom IASB-Vorsitzenden unterstützt, da das Management der Abzinsungssätze einen integralen Bestandteil des Versicherungsgeschäfts darstelle, weswegen eine entsprechende Umformulierung im Standard erforderlich sei. Der Vorsitzende äußerte sich darüber hinaus zum Ansatz der variablen Beiträge. Dieser sei zwar nicht perfekt, reflektiere aber die tatsächliche wirtschaftliche Volatilität.

Der Stab zeigte sich schließlich zuversichtlich, die noch ausstehenden Arbeiten bis zur Vollendung des neuen Standards innerhalb der vom IASB anvisierten neun Monate abschließen zu können. Die interessierte Öffentlichkeit soll in dieser Zeit mit Hilfe von zusammenfassenden Papieren und diversen Konsultationsaktivitäten auf dem Laufenden gehalten werden.

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