Bewertung zum beizulegenden Zeitwert — Bilanzierungsobjekt

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Agendapapier 6A, Agendapapier 6B und Agendapapier 6C

Rückblick

Der Board hat die Analyse der zum Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert eingegangenen Stellungnahmen fortgesetzt. Als der Board dieses Thema zuletzt im November 2015 erörterte, wurde ihm auch eine Einschätzung vorgestellt, wie viele Unternehmen möglicherweise von den Änderungen betroffen wären, sowie die Ergebnisse des Austausches mit Bewertungsspezialisten, Prüfungsgesellschaften, Wertpapierregulierern, ASAF und Stabmitarbeitern des FASB. Der Zweck dieser Sitzung lag in den folgenden drei Punkten:

  1. Erörterung der Rückmeldungen von Adressaten und Erstellern von Abschlüssen (Agendapapier 6A);
  2. Erörterung der Analyse akademischer Literatur des Stabs zu diesem Thema (Agendapapier 6B); und
  3. Vorschläge des Stabs für nächste Schritte (Agendapapier 6C).

Analyse des Stabs und Empfehlungen

In Bezug auf den ersten Sachverhalt gab der Stab zu verstehen, dass auf Grundlage der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen die Mehrheit der Adressaten (in erster Linie Anleger) sich für PxQ aussprechen, da sie der Meinung sind, dass dies eine verlässlichere Bewertung darstellt als Annahmen der Unternehmensleitung im Zusammenhang mit Bewertungsmethoden. Ersteller und Mitglieder des globalen Erstellerforums sprechen sich gegen PxQ ohne Anpassungen aus, weil sie der Meinung sind, dass dies in keinem Fall den Abgangspreis widerspiegelt.

Beim zweiten Sachverhalt ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass der Berufsstand der Bewerter der Meinung ist, dass der Kurs einer Aktie angepasst werden müsste, um Situationen widerzuspiegeln, in denen einzelne Aktien nicht den Marktpreis widerspiegeln, den Teilnehmer zahlen würden.

In Bezug auf den dritten Sachverhalt schlägt der Stab vor, drei Optionen zu erörtern:

  1. Fortfahren mit den Bewertungsvorschlägen im Entwurf;
  2. Priotisierung des Prinzips des Bilanzierungsobjekts; bei dieser Option würde klargestellt, dass ein Unternehmen das Bilanzierungsobjekt des Postens, der zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, dem Bestehen von Bewertungseingaben der ersten Ebene vorzuziehen hat, wenn diese Eingaben in keinem Zusammenhang mit dem Posten stehen (also dem Bilanzierungsobjekt), der zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden soll;
  3. Fortsetzen der Arbeiten in diesem Bereich, wenn dieser als kritisch identifiziert wird, im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13.

Der Stab empfiehlt die dritte Option, da er der Meinung ist, dass der Sachverhalt nicht weit verbreitet ist und dass sich im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung weitere Informationen und Hinweise zu diesem Sachverhalt ergeben können.

Erörterung durch den Board

In Bezug auf Agendapapier 6C stimmte der Board der Empfehlung des Stabs zu und sprach sich einstimmig für die dritte Option aus. Die für diese Unterstützung genannten Gründe stimmten mit den Schlussfolgerungen des Stabs überein: (i) der im Entwurf erörterte Sachverhalt laut den Untersuchungsergebnissen des Stabs nicht weit verbreitet; (ii) die Überprüfung nach der Einführung soll 2016 vorgenommen werden und birgt die Möglichkeit, die Sachverhalte im Zusammenhang mit IFRS 13 umfassender zu erörtern (beipielsweise Sperrsachverhalte); (iii) im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung gibt es Stellungnahmen von einer größeren Bandbreite von Anwendern; und (iv) eine kurzfristige Änderunge würde nicht dabei helfen, die Bedenken zu entkräften, die während der Eröterung des Entwurfs aufgebracht worden waren.

Einige Boardmitglieder hatten während der angegebne, dass die zweite Option ihre erste Wahl sei, weil Unternehmen einen Marktpreis verwenden würden, und dann könnten die Unternehmen ihre Bewertung mit zusätzlichen Angaben untermauern, um zu erläutern, warum oder warum nicht der Marktpreis nicht den tatsächlichen Abgangspreis für diese bestimmte Beteiligung darstellt. Dennoch unterstützten diese Boardmitglieder die dritte Option, da sich alle anderen Boardmitglieder für den Vorschlag des Stabs aussprachen.

In Bezug auf die Anmerkungen des Stabs in den Agendapapieren 6A und 6B hinsichtlich der Rückmeldungen zum Entwurf und zu den Ergebnissen der Literaturanalyse wurden vom Board während der Diskussion die folgenden Sachverhalte hervorgehoben:

  • Es wurde angemerkt, dass die Stellungnahmen eine Reihe von Rückmeldungen enthielten, in denen die Probleme auf Marktvolatilität bezogen wurden. Das sei allerdings nicht der eigentliche Sachverhalt im Entwurf gewesen, bei dem es um das Bilanzierungsobjekt gegangen war. Es scheine also eine Verwechslung von allgemeinen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und den Problemen bei der Verwendung von PxQ zu geben.
  • Es wurde erörtert, ob der richtige Markt für die Bemessung eines Abgangspreises dieser Art von Geschäftsvorfällen nicht ein Markt für Fusionen und Übernahmen sein sollte anstatt einer Börse. Diese Anmerkung wurde von mehreren Boardmitgliedern vorgebracht.
  • In Bezug auf Kontrollprämien argumentierten verschiedene Boardmitglieder und der Stab, dass eine Kontrollprämie andere Posten beinhaltet, die nicht Teil einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sein sollten. Beispielhaft genannt wurden Synergien, denn Synergien wären nur nützlich, um den gezahlten Preis zu erläutern, nicht aber den Abgangspreis zur Bewertung einer Beteiligung. Es wurde auch angemerkt, dass mehr Aus- und Weiterbildung zu diesem Thema wichtig ist.

Zugehörige Themen

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