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Agendapapier 7

Rückblick

Der Board hat im Dezember 2015 entschieden, die vorgeschlagenen Änderungen zu finalisieren. Das Ziel dieser Sitzung war es, die Stellungnahmen, die zu den Übergangsvorschriften eingegangen sind, sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens zur erörtern und die Einhaltung des Konsultationsprozesses festzustellen.

Analyse des Stabs und Empfehlungen

Der Stab empfahl, die Vorschläge im Entwurf vom Juli 2015 beizubehalten, dass die Änderungen rückwirkend anzuwenden sein sollen und keine besonderen Übergangsvorschriften für Erstanwender zur Verfügung zu stellen, da die Änderungen darauf abzielen, die Absicht des Boards klarzustellen, und nicht, den Standard zu ändern. Der Stab war außerdem der Ansicht, dass es keine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme geben muss, da die Änderungen nicht grundlegend sind.

In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens wies der Stab darauf hin, dass in den Stellungnahmen allgemeine Zustimmung zu dem Vorschlag zum Ausdruck gebracht worden ist, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 in Einklang zu bringen. Der Stab empfahl, den Vorschlag beizubehalten, da die endgültigen Änderungen im März 2016 herausgegeben werden sollen, was Unternehmen genügend Zeit geben wird, die Änderungen zu berücksichtigen.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu.

Ein Boardmitglied deutete an, eine abweichende Meinung vertreten zu wollen, da die Änderungen keine Übergangserleichterungen für abgeschlossene Verträge beinhalten (im Entwurf ist eine umfassende rückwirkende Anwendung vorgesehen), während in IFRS 15 Übergangserleichterungne für abgeschlossene Verträge unter Voraussetzung eines rückwirkend modifizierten Ansatzes gewährt werden. Deshalb ist dieses Boardmitglied der Meinung, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Übergangserleichterungen im Widerspruch zu den Prinzipien des Standards steht.

Zu diesen erhobenen Bedenken gab es umfassende Diskussionen, während derer der Stab und andere Boardmitglieder folgende Punkte vorbrachten:

  • Die Änderungen seien nur Klarstellungen, deshalb seien keine bedeutenden Auswirkungen zu erwarten.
  • In Situationen, in denen die Änderungen bedeutende Auswirkungen haben, sei es angemessener, umfassende prospektive Anwendung zuhaben, damit die Adressaten die Auswirkung der Änderungen verstehen können.
  • Das generelle Prinzip sollte sein, eine vollständige rückwirkende Anwendung zu verlangen, und die Voraussetzungen für ein Abweichen von diesem Prinzip sollten sehr streng sein.
  • In den Stellungnahmen zum Entwurf wurden keine Bedenken hinsichtlich der Übergangsvorschriften erhoben.

Die Änderungen sollen im März 2016 veröffentlicht werden. Als Zeitpunkt des Inkraftretens wurde der 1. Januar 2018 gewählt (Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15).

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